5786/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Brigitte Povysil, Dr. Harald Ofner, Dr. Martin
Graf, Dr. Michael Krüger, Brig. Wolfgang Jung und Kollegen haben an mich eine
schriftliche Anfrage, betreffend „Das Jahr - 2000 - Problem oder „Y2K“ in der Bundes -
verwaltung", gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1, 2 und 17:
Die Justiz verfügt über kein eigenes Rechenzentrum, sondern ist Kunde der Bun -
desrechenzentrums - GesmbH. Es ist bekannt, dass die dort eingesetzte Hard - und
Software bereits laufend auf ihre Jahr - 2000 - Tauglichkeit geprüft wird, damit auch
die Applikationen der Justiz. Das selbe gilt für das Netzwerk Justiz, das als Subnetz
des Corporate Network Austria (CNA) besteht. Die darüber hinaus eingesetzte
Hard- und Software (bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften, im Strafvollzug
und im BMJ selbst) werden laufend in Zusammenarbeit mit den Herstellerfirmen auf
ihre Jahr - 2000 - Tauglichkeit getestet, soweit Probleme auftraten, wurden Maßnah -
men zur Behebung ergriffen. Hinzu kommt, dass unter dem Titel „Redesign der In -
frastruktur“ eine umfassende Überarbeitung des Netzwerks Justiz und seiner Kom -
ponenten stattfindet, die die Gelegenheit bietet, ältere Komponenten zu ersetzen
und softwaremäßig alle eingesetzten Programme (Betriebssystem, Kommunikati -
onssoftware, Standardsoftware) auf den letzten Stand zu bringen.
Zu 3:
Selbstverständlich werden mögliche Ausfälle, die sich durch nicht - Jahr - 2000 - fähige
Komponenten
ergeben, in die Planungen einbezogen; es wird jedoch getrachtet, im
eigenen Bereich solche Ausfälle überhaupt zu vermeiden. So wäre vorstellbar, dass
bei Ausfall der IT - Unterstützung in einer Gerichtskanzlei die nötigsten Arbeiten wie -
der manuell erledigt werden. Für den Bereich des Strafvollzuges bestehen für jede
Anstalt Katastrophen-, Notfalls- und Alarmpläne, die auch zum Jahreswechsel zum
Tragen kommen könnten.
Zu 4:
Wie bereits zur Frage 1 beschrieben werden alle zentralen, dezentralen und dislo -
zierten IT - Komponenten geprüft und entsprechenden Tests unterzogen.
Zu 5:
Aus Kosten - Nutzen - Gründen erfolgten für reine Büromaschinen keine Tests, es
wurde vielmehr auf Herstellerangaben bzw. Garantien Bedacht genommen.
Zu 6 und 7:
Bei den Sicherheits- und kommunikationsanlagen der Gerichte und der Justizanstal -
ten sind Vorkehrungen getroffen worden. In Zusammenarbeit mit besonders ge -
schulten Beamten des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten wur -
den die Infrastrukturanlagen [Heizung, Strom (insbesondere der Schwachstromanla -
gen) und Sicherheitsanlagen] überprüft. Zu gegebener Zeit werden die notwendigen
up-dates durchgeführt werden. Im Übrigen wird auf die zur Frage 3 erwähnten Kata -
strophen-, Notfalls- und Alarmpläne der Justizanstalten hingewiesen.
Zu 8 und 9:
Dem Justizressort sind keine Geschäfts- und Kooperationspartner bekannt, die nicht
um die Jahr-2000-Tauglichkeit bemüht sind.
Zu 10:
Auf die Jahr-2000-Problematik wird bereits seit einiger Zeit bei den Vertragsgestal -
tungen Bedacht genommen.
Zu 11, 12, 13 und 15:
Ein Risikomanagement - Programm wurde im Justizressort bisher noch nicht festge -
legt, weil die Tests und Umrüstungen noch nicht abgeschlossen sind. Im Übrigen
wird auf die in der Antwort zu den Fragen 1, 2 und 17 dargestellte besondere Sach -
lage
hingewiesen.
Zu 14 und 19:
In die Planungs- und Vorbereitungsarbeiten werden alle denkbaren Risiken einbezo -
gen, auf die bei der Abwicklung Bedacht zu nehmen sein wird.
Zu 16:
Nein. Derartige Verträge sind dem Bundesministerium für Justiz nicht bekannt.
Zu 18:
Das Bundesministerium für Justiz geht davon aus, dass bis November 1999 die an -
stehenden Probleme entweder gelöst oder für das krisenmanagement eindeutig be -
kannt sind.
Zu 20 und 21:
Im Rahmen des Projektes Redesign Infrastruktur werden die Jahr – 2000 - Probleme
fortlaufend erörtert und eingegrenzt.
Zu 22:
Für die Verfügbarkeit von ADV - Technikern wird vorgesorgt werden. Allenfalls anfal -
lende Überstunden werden aus dem laufenden Budget abzudecken sein.
Zu 23:
Im Justizressort besteht lediglich eine "alte ADV - Anwendung“, nämlich die ADV - An -
wendung für die Geschäftsregister des Landesgerichtes für Strafsachen Wien und
der Staatsanwaltschaft Wien. Diese Anwendung wird bis September 1999 durch ei -
ne „moderne“ ersetzt werden.
Zu 24:
Das Justizressort benötigt außerhalb des Corporate Network Austria bzw. des Intra -
nets der Behörden lediglich eine Kommunikation in Presseangelegenheiten, zum E -
MalI im Internet und für Internetabfragen. Diese Verbindungen werden selbstver -
ständlich ebenfalls auf ihre Jahr - 2000 - Tauglichkeit geprüft.
Zu 25:
Die hier angesprochene Überprüfung ist Teil der in der Antwort zu den Fragen 1, 2
und 17 erwähnten Tests.
Zu 26:
Für
alles spezifischen Programme im Justizressort sind die Quellcodes
verfügbar.
Zu 27:
Die Jahr - 2000 - Tauglichkeit wurde bei Neuemrichtung von ADV-Anwendungen be -
rücksichtigt und wird im Zuge von laufenden Reinvestitionen im Hardwarebereich
hergestellt. Ein konkreter Aufwand kann daher nicht angegeben werden. Im Budget
der Justiz ist hiefür auch keine eigene Post vorgesehen. Lediglich der Aufwand für
die in der Antwort zur Frage 23 angeführte Umstellung ist budgetmäßig gesondert
berücksichtigt worden.
Zu 28:
Die Überprüfungen umfassen auch die Tauglichkeit für das Schaltjahr 2000.
Zu 29:
Die Prüfung der Jahr – 2000 - Tauglichkeit wird zentral verwaltet; hiebei werden jedoch
auch die dezentral eingerichteten IT – Administratoren und IT – Leitbediener eingebun -
den.
Zu 30:
Im Hinblick auf die Bundeszuständigkeit im Justizbereich ist eine internationale Zu -
sammenarbeit nicht erforderlich. Informationsgespräche mit den Vertretern anderer
Ressorts und mit ausländischen Ansprechpartner erfolgen bei jeder sich bietenden
Gelegenheit.
Zu 31:
Das Bundesministerium für Justiz vergibt derzeit keine Förderungen im ADV Be -
reich.