5803/AB XX.GP
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 61 89/J betreffend
Einstellung von behinderten Menschen nach dem Behinderteneinstellungsgesetz in Ihrem
Bereich, welche die Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde am 5.5.1999 an
mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:
Im Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten beträgt die zum Stichtag
1.10.1998 ermittelte Pflichtzahl 174.
Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:
Im Kalenderjahr 1998 betrug die Anzahl der tatsächlich beschäftigten begünstigten
Behinderten
188, wovon 69 doppelt anrechenbar sind.
Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:
Im Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten wurde die vorgeschriebene
Pflichtzahl sogar um 83 überschritten, weshalb es keine offenen Pflichtstellen gab
Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:
Da das Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten der Einstellungspflicht
nachgekommen ist, war keine Ausgleichsabgabe zu leisten.
Antwort zu den Punkten 5 bis 8 der Anfrage:
Den zuvor genannten Zahlen ist zu entnehmen, dass das Bundesministerium für
wirtschaftliche Angelegenheiten der vorgeschriebenen Einstellungspflicht nach dem
Behinderteneinstellungsgesetz stets nachgekommen ist.