5803/AB XX.GP

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 61 89/J betreffend

Einstellung von behinderten Menschen nach dem Behinderteneinstellungsgesetz in Ihrem

Bereich, welche die Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde am 5.5.1999 an

mich richteten, stelle ich fest:

 

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

 

Im Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten beträgt die zum Stichtag

1.10.1998 ermittelte Pflichtzahl 174.

 

Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:

 

Im Kalenderjahr 1998 betrug die Anzahl der tatsächlich beschäftigten begünstigten

Behinderten 188, wovon 69 doppelt anrechenbar sind.

Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:

 

Im Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten wurde die vorgeschriebene

Pflichtzahl sogar um 83 überschritten, weshalb es keine offenen Pflichtstellen gab

 

Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:

 

Da das Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten der Einstellungspflicht

nachgekommen ist, war keine Ausgleichsabgabe zu leisten.

 

Antwort zu den Punkten 5 bis 8 der Anfrage:

 

Den zuvor genannten Zahlen ist zu entnehmen, dass das Bundesministerium für

wirtschaftliche Angelegenheiten der vorgeschriebenen Einstellungspflicht nach dem

Behinderteneinstellungsgesetz stets nachgekommen ist.