5842/AB XX.GP

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 6154/J - NR/1999 betreffend Schulgemeinschaftsaus -

schuss an Schulen für Berufstätige, die die Abgeordneten Elfriede Madl und Kollegen am

22. April 1999 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Ad 1. - 3.:

Bezüglich der den Schulgemeinschaftsausschüssen gemäß SchUG und SchUG - B zugewiesenen

Aufgaben darf auf die in §§ 64 SchUG und 58 SchUG - B angeführten Kompetenzen verwiesen

werden.

Mangels der Unterrichtung von Jugendlichen an den Schulen für Berufstätige fallen an diesen

Schulen die entsprechenden Erziehungsaufgaben sowie die Beratungen und Besprechungen mit den

Elternvertretern sowie Erziehungsberechtigten nicht an.

In den Aufgabenbereichen des SGA an Schulen für Berufstätige fällt daher nicht:

- die Durchführung und Terminfestlegung von Elternsprechtagen

- die Erklärung einer Veranstaltung zu einer schulbezogenen Veranstaltung

- die Bewilligung zur Durchführung von Sammlungen gemäß § 46 Abs 1 SchUG

- die Bewilligung zur Organisation der Teilnahme von Schülern an Veranstaltungen gemäß

  § 46 Abs 2 SchUG

- die Durchführung von Veranstaltungen der Schulbahnberatung und der Schulgesundheitspflege

- die Erstellung von Richtlinien über die Verwendung von Schulbüchern

 

Ad 4. u. 5.:

Der Ministerrat hat in seiner Sitzung vom 20. Februar 1996 eine Kürzung der Ansätze für Beloh -

nungen um 50 % beschlossen. Zur Umsetzung dieses Beschlusses wurde im BMUK die Gewährung

weiterer Belohnungen ausgesetzt. Ausgenommen von dieser Aussetzung waren die Belohnungen,

auf die bereits ein Rechtsanspruch erworben worden war.