5867/AB XX.GP

 

Beantwortung

der Anfrage der Abg. Theresia Haidlmayr, Freundinnen und Freunde

vom 5. Mai 1999, Nr. 6199/J,

betreffend die Einstellung von behinderten Menschen

nach dem Behinderteneinstellungsgesetz

(verstaatlichte Betriebe, Pensionsversicherungsanstalten, Krankenkassen usw.).

 

Es trifft zu, daß die in der Anfrage aufgelisteten Dienstgeber ihrer gesetzlich vorge -

schriebenen Verpflichtung nicht in vollem Umfang nachkommen. Aus diesem Grund

werden von meinem Ressort ständig intensive Bemühungen unternommen, die Zahl

der in Beschäftigung stehenden behinderten Menschen zu erhöhen.

 

Da die Überprüfung der Beschäftigungspflicht alljährlich im nachhinein vorgenom -

men wird liegen für das Kalenderjahr 1998 noch keine Ergebnisse vor.

 

Die Anzahl der angeführten offenen Pflichtstellen muß sich nicht in jedem Fall mit

dem Betrag der Ausgleichstaxe in Relation setzen lassen, da allfällige gemäß § 9a

des Behinderteneinstellungsgesetzes (BEinstG) gewährte Prämien auf die zu ent -

richtende Ausgleichstaxe angerechnet werden. Insbesondere im Bereich der

„ehemaligen verstaatlichten Betriebe“ führt dies in der Gesamtbetrachtung zu einer

deutlich geringeren Ausgleichstaxe als der Zahl der offenen Pflichtstellen entspre -

chen würde, da in manchen „ehemaligen verstaatlichten Unternehmen“ weit mehr

begünstigte Behinderte beschäftigt werden, als das BEinstG vorschreibt.

 

Zu den Fragen 1 bis 3:

 

Die berechneten Werte für die Pflichtzahlen, die offenen Pflichtstellen und die vor -

geschriebenen Ausgleichstaxen für das Kalenderjahr 1997 ergeben sich aus den

folgenden Aufstellungen.

a) „ehemalige verstaatlichte Betriebe“

 

Pflichtzahl 1997

offene Pflichtstellen 1997

Ausgleichstaxe 1997

1.029

61

1.345.600

 

b) Pensionsversicherungsanstalten

 

 

Pflichtzahl

1997

offene Pflichtstellen

1997

Ausgleichstaxe

1997

AUVA

 139

0

 0

PVArb

 139

0

 0

PVAng

 116

0

 0

BVA

 57

4

 79.600

VA d.Österr.Bergbaues

 10

0

 0

SVA d. gewerbl. Wirtschaft

 58

17

 403.970

SVA d. Bauern

 64

0

 0

VA d. österr. Eisenbahnen

 28

5

 105.470

 

c) Krankenkassen

 

 

Pflichtzahl

1997

 offene Pflichtstellen

 1997

 Ausgleichstaxe

 1997

WGKK

 116

 0

 0

KFA

 20

 7

 202.980

NÖGKK

 54

 5

 163.180

BGKK

 10

 6

 131.340

OÖGKK

 70

 0

 0

StmkGKK

 46

 0

 0

KGKK

 22

 0

 0

SGKK

 22

 0

 0

TGKK

 23

 0

 0

VGKK

 13

 0

 0

Bauarbeiter -  Urlaubs - u.

Abtertigungskasse

 7

 0

 0

Pharmaz. Gehaltsk. f.

Österr.

 1

 0

 0

Betriebskrankenkasse d.

Wr.Verkehrsbetriebe

 3

 3

 71.640


 

d) Hauptverband der Sozialversicherungsträger

 

Pflichtzahl

1997

offene Pflichtstellen

1997

Ausgleichstaxe

1997

9

4

83.580

 

e) Kammern

 

 

Pflichtzahl

1997

offene Pflichtstellen

1997

Ausgleichstaxe

1997

Wirtschaftskammern

209

 89

 2.056.888

Arbeiterkammern

86

 8

 187.060

Österr. Ärztekammern

7

 2

 39.800

Österr. Apothekerkammer

2

 2

 37.810

Landwirtschaftskammern

90

 42

 1.008.887

Kammer d. Wirtschaftstreu -

Händer

1

 0

 0

 

f) ÖGB

 

Pflichtzahl

1997

offene Pflichtstellen

1997

Ausgleichstaxe

1997

78

0

 0

 

g) Kirchen

 

 

Pflichtzahl

1997

offene Pflichtstellen

1997

Ausgleichstaxe

1997

ErzdiözeseWien

 48

2

 43.780

Diözese Eisenstadt

 6

2

 31.840

Diözese St. Pölten

 16

6

 169.150

Diözese Linz

 34

3

 55.720

Diözese Graz - Seckau

 15

4

 97.510

Bischöfl. Ordinariat Inns -

bruck

 9

2

 58.536

Finanzkammer der Diözese

Gurk

 11

4

 87.560

 


 

Finanzkammer der

ErzdiözeseSalzburg

 11

4

87.560

Finanzkammer der Diözese

Feldkirch

 5

4

97.510

Evang. Kirche

 8

7

151.240

Altkath. Kirche

 1

1

19.980

Israelit. Kultusgem.

 4

2

39.800

Islamische Glaubensgem.

 2

1

25.870

 

h) ORF

 

Pflichtzahl

1997

offene Pflichtstellen

1997

Ausgleichstaxe

1997

193

0

 0

 

                                              

Zu den Fragen 4 und 5:

 

Die gewünschten Daten ergeben sich aus nachstehender Tabelle.

 

 

Pflichtzahl

1997

offene Pflichtstellen

1997

Bank Austria

308

 100

BAWAG

96

 55

ÖPSK

18

 18

CA

240

 116

Raiffeisenkassen

168

 71

Erste Österr. Sparkasse

155

 62

 

Zu Frage 6:

 

Eine ressortbezogene Begleichung der Ausgleichstaxe wurde bisher nicht einge -

führt.

 

Der derzeitigen Regelung des § 4 Abs. 2 BEinstG folgend, sind für die Feststellung

der Gesamtzahl der Dienstnehmer von der die Pflichtzahl zu berechnen ist alle

Dienstnehmer des Bundes zusammenzufassen.

Obgleich die ressortbezogene Begleichung der Ausgleichstaxe grundsätzlich nicht

unzweckmäßig erscheint, liegt nach den geltenden Vorschriften des Haushaltsrech -

tes die alleinige Verpflichtung zur Bezahlung der Ausgleichstaxe des Bundes beim

Bundesminister für Finanzen.