5875/AB XX.GP

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 6232/J - NR/1999, betreffend geplanter Abbau von

öffentlichen Telefonzellen, die die Abgeordneten Dr. Partik - Pablé, Dkfm. Bauer und Kollegen

am 10. Mai 1999 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

Zu den Fragen 1, 2 und 3:

 

Der zu Beginn des Jahres 1999 vorhandene Bestand an öffentlichen Sprechstellen ist sowohl

hinsichtlich Anzahl als auch hinsichtlich Verteilung der öffentlichen Sprechstellen ausreichend,

um eine flächendeckende Versorgung sicherzustellen. Mit der Universaldienstversorgung, die

dernnächst kundgemacht werden wird, wird der Erbringer des Universaldienstes verpflichtet,

diesen Bestand weiterhin aufrechtzuerhalten.

 

Zu den Fragen 4 und 5:

 

Dies sind keine Fragen der Vollziehung gemäß Art. 52 Abs. 1 B - VG.

 

Zu Frage 6:

 

Wie bereits zu Frage 3 ausgeführt wird vorerst der Bestand an öffentlichen Sprechstellen

aufrechtzuerhalten sein. In einem weiteren Schritt ist die Ausarbeitung von Richtlinien geplant,

die der Regulierungsbehörde ermöglichen sollen, das Vorliegen von flächendeckender Versor -

gung nüt öffentlichen Sprechstellen auch dann zu beurteilen, wenn sich ausschlaggebende

Kritenen wie z.B. Siedlungsdichte oder Bedarfsstrukturen ändern.

In der Universaldienstordnung ist weiters auch die Mindestausstattung öffentlicher Sprech -

stellen geregelt. Es wird festgesetzt, dass jede öffentliche Sprechstelle zumindest über die

Mindestfunktionalitäten

- Zugang zu Notrufdiensten

- Zugang zu Auskunftsdiensten

- Entgeltanzeige

- Zugang zu Rufnummernbereichen und

- Unterstützung der Tonfrequenzwahl

 

verfügen muss, und dass in jeder öffentlichen Sprechstelle Information über

- Geschäftsbedingungen

- Entgelte

- Notrufnummern

- Betreiber der öffentlichen Sprechstelle

- die nächstgelegene öffentliche Sprechstelle und

- die Entstörungsstelle

bereitzustellen sind.

Darüberhinaus kommt der Zugänglichkeit öffentlicher Sprechstellen besondere Bedeutung zu.

Es wird daher in der Universaldienstverordnung auch bestimmt, dass die ÖNORMEN B 1600

„Barriere freies Bauen“ und B 1601 „Spezielle Baulichkeiten für Behinderte und alte Men -

schen“ beim Bau bzw. Umbau öffentlicher Sprechstellen zu beachten sind.