5887/AB XX.GP
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 6196/J - NR/1999 betreffend Einstellung von
behinderten Menschen nach dem Behinderteneinstellungsgesetz in Ihrem Bereich, die die
Abgeordneten Theresia Haidlmayr, Freundinnen und Freunde am 5. Mai 1999 an mich richteten,
wird wie folgt beantwortet:
Ad1.:
Pflichtzahl 1998: 1.572
Ad 2.:
Tatsächlich besetzte Pflichtstellen: 428
Ad 3.:
Offene Pflichtstellen: 1.144
Ad 4.:
Zu diesem Punkt der Anfrage verweise ich auf die Beantwortung durch den Herrn Bundesminister
für Finanzen, da vom Finanzministerium als Vertreter des Dienstgebers Republik Österreich für den
Bund
Zahlungen an den Ausgleichstaxenfonds geleistet werden.
Ad5. - 8.:
Selbstverständlich bin ich bereit, mich in verstärktem Ausmaß für die Einhaltung der Bestim -
mungen des Behinderteneinstellungsgesetzes einzusetzen.
Ich muss jedoch in diesem Zusammenhang gleich meinen Vorgängern wiederum darauf hinweisen,
dass gerade das Unterrichtsressort zu jenen sehr personalintensiven Bereichen gehört, die auf Grund
der betriebs - und aufgabenspezifischen Voraussetzungen die Beschäftigung begünstigter Invalider
nur in eingeschränktem Umfang zulassen. Darüber hinaus ist in meinem Ressort noch auf folgenden
Umstand zu verweisen: Gemäß § 53 Abs. 2 Z 6 Beamten - Dienstrechtsgesetz 1979 ist der
Bedienstete verpflichtet, den Besitz eines Bescheides nach § 14 Abs. 1 oder 2 des Behinderten -
einstellungsgesetzes zu melden. Auf Grund eines solchen Bescheides hat der Beamte Anspruch auf
Zusatzurlaub.
Dies trifft jedoch nicht auf Lehrer zu. Da sohin kein dienstrechtlicher Vorteil aus der Behinderung
gegeben ist und allenfalls dienstrechtliche Nachteile befürchtet werden, ist anzunehmen, dass dieser
Meldepflicht nicht in vollem Umfang nachkommen wird. Es wurde daher schon einige Male
eindringlich auf die gesetzlich normierte Mitteilungspflicht hingewiesen und die Lehrer wurden
gebeten, dieser Verpflichtung nachzukommen; dies unter der gleichzeitigen Zusicherung, dass
durch den Umstand der Behinderung keinerlei dienstrechtliche Nachteile zu erwarten sind.
Trotz der für den Bereich meines Ressorts dargelegten Probleme wird selbstverständlich getrachtet,
die Anzahl der behinderten Beschäftigten deutlich zu erhöhen. Dies geschieht einerseits durch
generelle Weisungen - vor allem auch an die Landesschulräte - andererseits durch Prüfung
individueller Ansuchen.
Weiters ist festzuhalten, dass seit vielen Jahren die Errichtung behindertengerechter Schulgebäude
zum Neubaustandard für Bundesschulen zählt; dieser Standard wird auch bei Generalsanierungen
alter Gebäude angewendet. Es wurde daher bei allen Landesschulbereichen eine genügende Anzahl
von Schulen gegründet, um gehbehinderten Lehrer/innen (und Schüler/innen) die entsprechenden
Arbeitsbedingungen sicherzustellen.
Gegenüber dem Jahr 1995 sind bereits insofern Erfolge eingetreten, als die Anzahl der beschäftigten
begünstigen Behinderten von 1995: 329, 1996: 381, 1997: 403 und 1998: 428 angestiegen ist.
Außerdem wird im Bereich der Zentralleitung die Pflichtzahl 11 um 35 übertroffen.