5887/AB XX.GP

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 6196/J - NR/1999 betreffend Einstellung von

behinderten Menschen nach dem Behinderteneinstellungsgesetz in Ihrem Bereich, die die

Abgeordneten Theresia Haidlmayr, Freundinnen und Freunde am 5. Mai 1999 an mich richteten,

wird wie folgt beantwortet:

 

Ad1.:

Pflichtzahl 1998:                                                   1.572

 

 

Ad 2.:

Tatsächlich besetzte Pflichtstellen:                       428

 

Ad 3.:

Offene Pflichtstellen:                                            1.144

 

Ad 4.:

Zu diesem Punkt der Anfrage verweise ich auf die Beantwortung durch den Herrn Bundesminister

für Finanzen, da vom Finanzministerium als Vertreter des Dienstgebers Republik Österreich für den

Bund Zahlungen an den Ausgleichstaxenfonds geleistet werden.

Ad5. - 8.:

Selbstverständlich bin ich bereit, mich in verstärktem Ausmaß für die Einhaltung der Bestim -

mungen des Behinderteneinstellungsgesetzes einzusetzen.

 

Ich muss jedoch in diesem Zusammenhang gleich meinen Vorgängern wiederum darauf hinweisen,

dass gerade das Unterrichtsressort zu jenen sehr personalintensiven Bereichen gehört, die auf Grund

der betriebs -  und aufgabenspezifischen Voraussetzungen die Beschäftigung begünstigter Invalider

nur in eingeschränktem Umfang zulassen. Darüber hinaus ist in meinem Ressort noch auf folgenden

Umstand zu verweisen: Gemäß § 53 Abs. 2 Z 6 Beamten - Dienstrechtsgesetz 1979 ist der

Bedienstete verpflichtet, den Besitz eines Bescheides nach § 14 Abs. 1 oder 2 des Behinderten -

einstellungsgesetzes zu melden. Auf Grund eines solchen Bescheides hat der Beamte Anspruch auf

Zusatzurlaub.

 

Dies trifft jedoch nicht auf Lehrer zu. Da sohin kein dienstrechtlicher Vorteil aus der Behinderung

gegeben ist und allenfalls dienstrechtliche Nachteile befürchtet werden, ist anzunehmen, dass dieser

Meldepflicht nicht in vollem Umfang nachkommen wird. Es wurde daher schon einige Male

eindringlich auf die gesetzlich normierte Mitteilungspflicht hingewiesen und die Lehrer wurden

gebeten, dieser Verpflichtung nachzukommen; dies unter der gleichzeitigen Zusicherung, dass

durch den Umstand der Behinderung keinerlei dienstrechtliche Nachteile zu erwarten sind.

Trotz der für den Bereich meines Ressorts dargelegten Probleme wird selbstverständlich getrachtet,

die Anzahl der behinderten Beschäftigten deutlich zu erhöhen. Dies geschieht einerseits durch

generelle Weisungen - vor allem auch an die Landesschulräte - andererseits durch Prüfung

individueller Ansuchen.

 

Weiters ist festzuhalten, dass seit vielen Jahren die Errichtung behindertengerechter Schulgebäude

zum Neubaustandard für Bundesschulen zählt; dieser Standard wird auch bei Generalsanierungen

alter Gebäude angewendet. Es wurde daher bei allen Landesschulbereichen eine genügende Anzahl

von Schulen gegründet, um gehbehinderten Lehrer/innen (und Schüler/innen) die entsprechenden

Arbeitsbedingungen sicherzustellen.

 

Gegenüber dem Jahr 1995 sind bereits insofern Erfolge eingetreten, als die Anzahl der beschäftigten

begünstigen Behinderten von 1995: 329, 1996: 381, 1997: 403 und 1998: 428 angestiegen ist.

 

Außerdem wird im Bereich der Zentralleitung die Pflichtzahl 11 um 35 übertroffen.