595/AB

 

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. GRAF und Kollegen haben am

23.Mai 1996 unter der Nr. 652/J an den Bundesminister für Inneres eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "eines Festes des kurdischen Dachverbandes NEWROZ in der Kurhalle Oberlaas im März 199611 gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:

 

1.)        Wieso wurde das Newroz-Fest am 16.  März nicht wie in

            der BRD verboten?

 

2.)        Von wem wurde dieses Fest angemeldet?

 

3.)        Welche Gruppierungen traten als Mitveranstalter auf?

 

4.)        Kam es bei diesem Fest zu Ausschreitungen?

            Wenn ja, zu welchen?

 

5.)        Wurden dabei Personen verletzt?

            Wenn ja, wieviele und welche Verletzungen?

 

6.)        Wurden Personen festgenommen?

            Wenn ja, wieviele und warum?

 

7.)        Wurden die Redebeiträge übersetzt?

            Wenn ja, welchen Inhalt hatten diese?

            Wenn nein, warum nicht?

 

8.)        Wurden die Sprechchöre übersetzt?

            Wenn ja, welchen Inhalt hatten diese?

            Wenn nein, warum nicht?

 

9.)        Gab es staatsgefährdende Reden und/oder Sprechchöre gegen Staaten der EU und/oder andere Staaten?

            Wenn ja, wurden diese Staaten verständigt?

            Wenn nein, warum nicht?

 

10.)        Wurden Staaten der EU und/oder andere Staaten in Reden oder Sprechchören verhetzt?

               Wenn ja, wurden diese Staaten verständigt?

               Wenn nein, warum nicht?

 

11.)        Wurden staatliche Symbole von EU-Staaten und/oder anderer Staaten herabgewürdigt?

               Wenn ja, wurden diese Staaten verständigt?

               Wenn nein, warum nicht?

 

12.)        Wurden in den Redebeiträgen bzw.  Sprechchören der Tatbestand § 316 StGB verwirklicht?

               Wenn ja, wurde seitens Ihres Ministeriums ein Antrag gem. §318 StGB im Ministerrat          gestellt bzw. der Umstand im Ministerrat behandelt?

               Wenn nein, warum nicht?

 

13.)        Liegt im Falle der Nichtverständigung der betroffenen Staaten Amtsmißbrauch vor?

 

14.)        Welche sicherheitspolizeilichen Vorkehrungen wurden getroffen?

 

15.)        Waren Vertreter von politischen Parteien bei dieser Veranstaltung?

               Wenn ja, welche waren dort und haben diese ebenfalls das Wort ergriffen und/oder in          Sprechchöre eingestimmt?  Wenn ja, welchen Inhaltes waren die Redebeiträge

               bzw.  Sprechchöre?

 

16.)        Wurden Fotos oder Flaggen der PKK, deren Propagandaorganisation ERNK oder der militanten Untergrundorganisation ARGK gesichtet?

 

17.)        Stand das Fest unter Patronanz der PKK-Chefs Abdullah Öcalan und/oder anderer Führer der PKK, ERNK oder ARGK?

 

18.)        Gibt es Verbindungen der PKK oder deren Organisationen zu studentischen Vereinen und/oder wahlwerbenden Gruppen zur ÖH-Wahl 1995 an österreichischen Hochschulen?  Wenn ja, zu welchen?

 

19.)        Wieviele kurdischsprachige Beamte gibt es im Innenministerium?

 

20.)        Wieviele kurdischsprachige Beamte waren bei der anfragegegenständlichen Veranstaltung?

 

21.)        Wurde dieses Fest von ausländischen Geheimdiensten observiert?

               Wenn ja, von welchen?

               Wenn ja, wurden die Observierungsergebnisse mit unseren Behörden ausgetauscht?

 

22.)        Welche Gruppierung verbirgt sich hinter dem Namen NCERS?

 

23.)        Sind Funktionäre der NCERS in Personalunion mit Funktionären der PKK, ENRK und/oder ARGK?

 

24.)        Gibt es die NCERS auch in Österreich?

 

25.)        Gibt es interministerielle Abkommen bezügl.  PKK und/oder anderer terroristischer kurdischer Organisationen zwischen Osterreich und/oder Türkei und/oder BRD?

               Wenn ja, welche?"

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

Das kurdische Neujahrsfest (NEWROZ) wurde als Veranstaltung i.S. des Wiener Veranstaltungsgesetzes angemeldet.  Für eine allfällige Untersagung dieser Veranstaltung waren die Sicherheitsbehörden somit nicht zuständig.

 

Zu Frage 2:

 

Die Anmeldung erfolgte durch den Verein FEYKOM, Verband der kurdischen Vereine in Österreich.

 

Zu Frage 3:

 

 

Keine.

 

 

Zu den Fragen 4 bis 6:

 

 

Nein.

 

 

Zu den Fragen 7 und 8:

 

 

Die Reden und sonstigen Beiträge wurden teilweise übersetzt.  Inhaltlich ging es um das Kurdenproblem in der Türkei.

 

 

Zu den Fragen 9 und 10:_

 

Es gab allgemein gehaltene Anschuldigungen gegen Deutschland und die Türkei.  Da diese immer wieder öffentlich geäußerten Anschul­digungen hinlänglich bekannt sind, erübrigten sich weitere Veranlassungen.

 

Zu Frage 11:

 

Nein.

 

Zu Frage 12:

 

Diese Frage wird derzeit von der Staatsanwaltschaft beim LG für Strafsachen Wien geprüft, weshalb ich mich einer rechtlichen Beurteilung enthalte.

 

Zu Frage 13:

 

 

Nein.

 

 

Zu Frage 14:

 

Es wurden die dem Veranstaltungscharakter entsprechenden polizeilichen Vorkehrungen getroffen. Über nähere Details kann ich hier keine Angaben machen.

 

Zu Frage 15:

 

Eine personenbezogene Aussage über einzelne Veranstaltungsteilnehmer steht mir im Rahmen meiner sicherheitsbehördlichen Zuständigkeit nicht zu.

 

Zu Frage 16:

 

Ja.

 

 

Zu Frage 17:

 

Davon kann aufgrund des Veranstaltungscharakters bzw. -inhaltes ausgegangen werden.

 

Zu Frage 18:

 

Hiezu verfügt mein Ressort über keine Erkenntnisse.

Zu Frage 19:

Soweit bekannt, keine.

Zu Frage 20:

Aus dem Bereich der Sicherheitsbehörden keine.

Zu Frage 21:

Darüber ist meinem Ressort nichts bekannt.

Zu den Fragen 22 bis 24:

Eine Gruppierung mit dieser Bezeichnung ist meinem Ressort nicht bekannt.

 

Zu Frage 25:

 

Es gibt keine einen solchen spezifischen Bereich betreffende Abkommen.