5963/AB XX.GP

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 6331/J - NR/1999 betreffend Überstunden,

Teilzeitarbeit und Arbeitszeitverkürzung, die die Abgeordneten Dr. MOSER, Freundinnen

und Freunde am 20. Mai 1999 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beant -

worten:

 

 

 

Hinzuweisen ist darauf, dass sich die Beantwortung der Fragen nur auf den Bereich der Zen -

tralleitung des Ressorts bezieht, da die Erhebungen, die für eine Einbeziehung der nachge -

ordneten Dienststellen erforderlich gewesen wären, einen nicht vertretbaren Verwaltungsauf -

wand verursacht hätte.

 

Zu Frage 1:

 

Als Vergleichszeitraum zwischen den Jahren 1999 und 1994 wurde der Monat März gewählt.

Die Angaben für den Verwaltungsbereich Wissenschaft und Forschung sind Beilage 1, dieje -

nigen für den Verwaltungsbereich Verkehr Beilage 2 zu entnehmen. Ein genauer Vergleich

ist insoferne problematisch, als die Aufgaben meines Ressorts seit 1994 mehrfach geändert

wurden.

Zu den Fragen 2 und 3:

 

Auch hier wurde als Vergleichszeitraum der Monat März in den Jahren 1999 und 1994 he -

rangezogen. Die Angaben für den Verwaltungsbereich Wissenschaft und Forschung sind

Beilage 1, diejenigen für den Verwaltungsbereich Verkehr Beilage 2 zu entnehmen. Es ist

jedoch anzumerken, dass das Dienstrecht Teilzeitarbeitsplätze nicht vorsieht, sondern nur die

Möglichkeit der Teilzeitbeschäftigung.

 

Zu Frage 4:

 

Die Beilagen 1 und 2 enthalten auch die besoldungsrechtlichen Einstufungen der Beamten in

die Verwendungsgruppen des Allgemeinen Verwaltungsdienstes und der Beamten der All -

gemeinen Verwaltung nach dem Gehaltsgesetz 1956 in der geltenden Fassung sowie der

Vertragsbediensteten nach dem Vertragsbedienstetengesetz 1948 mit Ausnahme des

Vertragsbediensteten - Reformgesetzes. Die Angaben der Gehaltsstufen allein, wie dies erfragt

wurde, konnten nicht angegeben werden, da diese auf die jeweiligen Verwendungs - und

Entlohnungsgruppen bezogen sind.

 

Zu Frage 5:

 

Der Bund als Dienstgeber ist sich der Situation am Arbeitsmarkt bewusst und daher bemüht,

arbeitsmarktkonform vorzugehen. Als Nachweis dafür kann angeführt werden, dass trotz des

Sinkens der eingesetzten Personalkapazität die Zahl der Beschäftigten nicht abgenommen

hat. Durch die Ausweitung der Teilbeschäftigungsmöglichkeiten wurden im Jahresdurch -

schnitt 1998 mehr Menschen beschäftigt als 1997.

 

Die Überstunden wurden in den letzten Jahren bereits gezielt und deutlich durch entsprechen -

de bundesweite Programme reduziert. Eine weitere Reduzierung der Überstunden kann al -

lerdings generell als nicht realisierbar angesehen werden. Überstunden werden im Allgemei -

nen nicht regelmäßig geleistet, sondern sind von Belastungsspitzen abhängig. Würde man

anstelle dieser Überstunden zusätzliches Personal einstellen, wäre dieses folglich zeitweise

unter - bzw. nicht beschäftigt. Weiters entfallen Überstunden auf Personal unterschiedlicher

Besoldungs - und Verwendungsgruppen, unterschiedlicher Fachbereiche und unterschiedli -

cher organisatorischer Zuordnungen, sodass zusätzliches Personal mit vertretbarem Beschäf -

tigungsausmaß anstelle der Überstunden praktisch nicht einsetzbar ist.

 

Zu den Fragen 6 bis 8:

 

Derzeit sind im Ressortbereich drei Planstellen ausgeschrieben, die jedoch mit Leitungs -

funktionen verbunden sind. Solche Aufgaben können zweckmäßigerweise nicht von Teilzeit -

beschäftigten bewältigt werden. Teilzeitarbeit bringt aber auch vermehrten Koordinierungs -

aufwand sowie zusätzliche Raum - und Ausstattungskosten mit sich, da die meisten Teilzeit -

arbeitenden nur den Vormittag Tür ihre Tätigkeit in Anspruch nehmen wollen. Wegen der

wesentlich gekürzten finanziellen Abgeltung von Teilzeitarbeiten, die die Lebenshaltungs -

kosten nicht im vollen Umfang abdecken können, wird Teilzeitarbeit nach den bisherigen

Erfahrungen auch nicht sehr angestrebt. Im Übrigen gilt auch für Teilzeitarbeitende das Aus -

schreibungsgesetz 1989 in der geltenden Fassung.

 

Zu Frage 9:

 

Die Auswirkungen einer Arbeitszeitverkürzung von 12,5% können theoretisch in Beschäfti -

gung umgerechnet werden. Eine solche Berechnung wurde bereits vor mehr als einem Jahr

im Bundesministerium für Finanzen angestellt. Unter Einrechnung des mit mehr Personal

verbundenen Mehrbedarfs an interner Verwaltung hat diese Berechnung einen zusätzlichen

Personalbedarf von ca. 15% der Personalkapazität ergeben. Bei den Überlegungen ist deut -

lich geworden, dass - abgesehen von den Auswirkungen auf die Personalausgaben - durch die

räumlich und qualitativ starke Verteilung des Personals primär zusätzliche Überstunden

notwendig wären und keineswegs die erwarteten Auswirkungen auf die Beschäftigung er -

reicht werden könnten, wenn man geringfügige Beschäftigung in großem Umfang wohl von

vornherein ausschließt. Diesen Überlegungen ist auch vom Standpunkt meines Ressorts bei -

zupflichten.

Einem Beschäftigungseffekt durch Arbeitszeitverkürzung stehen dieselben praktischen

Hemmnisse entgegen wie der Einstellung von zusätzlichem Personal anstelle von Überstun -

den. Um eine neue Halbtagskraft einstellen zu können, müssten innerhalb einer Organisa -

tionseinheit vier Vollbeschäftigte mit den gleichen Aufgaben vorhanden sein (4 x 12,5% =

50%). Die Aufgaben sind allerdings nicht derart konform, dass diese rein theoretische Vor -

gehensweise eingeschlagen werden könnte.

 

Zu Frage 10:

 

Eine Arbeitszeitverkürzung von 12,5% bei vollem Lohnausgleich würde den Betriebsauf -

wand (zusätzlicher Personal - und Arbeitsplatzaufwand) um 20% anheben. Diese Auswirkung

würde den eingeschlagenen Weg der Budgetkonsolidierung zunichte machen und die Ent -

wicklung der österreichischen Volkswirtschaft nachhaltig negativ beeinflussen. Der Budget -

druck, der auch im Lichte der Konvergenzkriterien zu sehen ist, würde lediglich zu vermehr -

tem Rationalisierungsdruck führen. Damit wäre der gewünschte Beschäftigungseffekt nicht

gegeben, aber die Gefahr des Qualitätsverlustes bei den Leistungen des Bundes groß.

 

 

Anlage konnte nicht gescannt werden!!!