5965/AB XX.GP

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 6370/J - NR/1999, betreffend Notwendigkeit des

Baus einer zweiten Tunnelröhre für den Tauern - und den Katschbergtunnel, die die Abge -

ordneten Mag. Kukacka und Kollegen am 2. Juni 1999 an mich gerichtet haben, beehre ich

mich wie folgt zu beantworten:

 

Zu Frage 1:

 

Aussagen über die Sicherheit im Verkehr sind immer Aussagen über die Wahrscheinlichkeit,

mit der ein Unglücksfall eintreten kann. Auch höchste Wahrscheinlichkeiten schließen aber

immer die Möglichkeit ein, daß auch der unwahrscheinliche Fall eintritt. Die konkrete Aussage

hat sich darauf bezogen, daß die Unfallrate, also ein Maß für die Wahrscheinlichkeit eines

Unfalls, in einröhrigen Tunneln, die im Gegenverkehr befahren werden, statistisch ungefähr

gleich gering ist wie auf vierstreifigen Autobahnabschnitten im Freiland, jedenfalls deutlich

geringer als auf zweistreifigen Freilandstraßen. Der Grund dafür dürfte in der üblicherweise

erhöhten Aufmerksamkeit der Fahrer, der geringeren Geschwindigkeit und im absoluten

Überholverbot liegen, welches in derartigen Tunneln fast lückenlos befolgt wird. Ich stehe also

zu dieser Aussage.

 

Zu Frage 2:

 

Aus den Untersuchungen, die dem Masterplan zugrundeliegen, ist die Notwendigkeit zweiter

Tunnelröhren für den Tauern - und Katschbergtunnel weder aus verkehrlichen noch - wie ich

schon dargelegt habe - aus Sicherheitsgründen schlüssig ableitbar. Das hat sich im Grunde auch

nach dem bedauerlichen Unfall nicht geändert. Nichtsdestoweniger hat die Bundesregierung

unter dem Eindruck des schrecklichen Ereignisses kurzfristig das öffentliche Interesse am Bau

der zweiten Tunnelröhren festgestellt. Es ist möglich, daß sich aus den gemeinsamen Korridor -

untersuchungen, die mein Ressort und das Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegen -

heiten in der Folge der GSD - Studie vornehmen werden, Änderungen des Masterplans ergeben.

Es würde sich anbieten, im Rahmen einer Neuauflage alle Änderungen zugleich durchzufüh -

ren.

 

Zu Frage 3:

 

Eine hundertprozentige Vermeidung von Unfällen ist unmöglich; die absolute Sicherheit gibt

es nicht. Es wäre ein Irrglaube anzunehmen, daß sich in zweiröhrigen Tunneln keine Unfälle

ereignen könnten. Möglicherweise im Gegenteil, wenn Sie an die riskanten Überholmanöver

und die höheren Geschwindigkeiten denken, wie sie in zweiröhrigen Tunneln im Richtungs -

verkehr üblich sind. Nur der Rettungseinsatz ist dann allenfalls einfacher. Vielmehr bat eine

strenge Verkehrsüberwachung in der Vergangenheit wesentlich dazu beigetragen, daß die

meisten einröhrigen Tunnel in Österreich seit zehn oder zwanzig Jahren in Betrieb sind und sich

erst jetzt ein ähnlich schwerer Unfall ereignet hat, wie er im übrigen Straßennetz leider immer

wieder zu beklagen ist.

 

Zu Frage 4:

 

Natürlich sind wir uns der Verantwortung für Leben und Sicherheit im Verkehr bewußt und

natürlich werden wir alle Maßnahmen prüfen, die schon kurzfristig, noch vor dem Bau zweiter

Tunnelröhren umgesetzt werden können. Dazu zahlt die Verlagerung von Schwerverkehr,

insbesondere von Gefahrengütern, auf die sicherere, umweltfreundliche Schiene sowie die

erhöhte Aufmerksamkeit, die wir den verbleibenden Gefahrguttransporten auf der Straße

zuwenden werden. Und selbstverständlich werden wir alle Maßnahmen, die wir schon bisher

mit Erfolg zur Erhöhung der Sicherheit in Straßentunneln gesetzt haben, verstärkt weiterführen.