5978/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat G. Moser, Freundinnen und Freunde haben am

20.5.1999 an mich eine schriftliche Anfrage mit der Nr. 6329/J betreffend

Überstunden, Teilzeitarbeit und Arbeitszeitverkürzung" gerichtet. Ich beehre mich

diese wie folgt zu beantworten:

 

ad 1

 

Die Anzahl der Überstunden (Einzelabgeltung und Pauschalia) in der Zentralleitung

des Bundesministeriums für Umwelt, Jugend und Familie betrug im März 1994

3.058,70 Stunden und im März 1999 2.887 Stunden.

 

ad 2

 

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass es gemäß Beamtendienstrechtsgesetz i.d.g.F.

keine Teilzeitarbeitsplätze gibt. Die Anfragebeantwortung basiert daher auf Perso -

nen, die teilzeitbeschäftigt sind (Fragen 3, 4, 6, 7 und 8).

 

Im März 1994 waren in der Zentralleitung des Bundesministeriums für Umwelt,

Jugend und Familie 30 Bedienstete teilzeitbeschäftigt, im März 1999 waren es 56

Bedienstete.

ad 3

 

Die Überstunden (Einzelabgeltung und Pauschalia) teilen sich im März 1994 in der

Zentralleitung des Bundesministeriums für Umwelt, Jugend und Familie mit 1.238,50

Stunden auf Männer und 1.820,20 Stunden auf Frauen auf.

Im März 1994 waren 1 Mann und 29 Frauen teilzeitbeschäftigt.

 

Im März 1999 teilen sich die Überstunden mit 1.314,75 Stunden auf Männer und

1.572,25 Stunden auf Frauen auf.

 

Im März 1999 waren 5 Männer und 51 Frauen teilzeitbeschäftigt.

 

ad 4

 

Diese Frage wird auf der Grundlage von Verwendungs - und Entlohnungsgruppen

beantwortet, da jede einzelne Verwendungs- und Entlohnungsgruppe in Gehalts -

stufen unterteilt ist, weshalb eine Zuordnung nach Gehaltsstufen nicht aussagekräf -

tig wäre.

 

März 1994

 

 

Verw.-/Entl.- Gruppe

Teilzeitbeschäftigung

Überstunden

 

männlich

weiblich

männlich

weiblich

VWGR A

 

5

390,60

284,70

VWGR B

 

1

342,30

149

VWGR C

 

1

43

108,50

VWGR P2

 

 

39

 

VBI/a

 

2

201,70

448,70

VB I/b

 

6

36,50

280,50

VBI/c

 

1

42

293

VB I/d

1

13

52

122,80

Sondervertrag

 

 

78

133

ADV - Gruppe 3

 

 

13,40

 

Summe

1

29

1.238,50

1.820,20


 

März 1999

 

 

Verw.-/Entl.- Gruppe

Teilzeitbeschäftigung

Überstunden

 

männlich

weiblich

männlich

weiblich

A1

 

4

348

75

A2

1

3

433

364

A3

 

1

101,50

187

VWGR A

1

4

63,50

216,50

VWGR B

 

3

37

15

VWGR C

 

1

 

 

VB v1

 

 

46

55,75

VB v2

 

2

10

54,50

VB v3

 

1

12

91,75

VB h1

 

 

65

 

VB I/a

1

7

110,25

92,25

VB I/b

2

13

12,50

319,59

VB I/c

 

9

10

78

VB I/d

 

3

 

 

ADV Gruppe 3

 

 

57

 

ADV Gruppe 6

 

 

9

23

Summe

5

51

1.314,75

1.572,25

 

 

ad 5

 

Der Dienstgeber Bund ist sich der Situation am Arbeitsmarkt bewusst und daher be -

müht, arbeitsmarktkonform vorzugehen. Als Nachweis dafür kann angeführt werden,

dass trotz des Sinkens der eingesetzten Personalkapazität die Zahl der Beschäftig -

ten nicht abgenommen hat. Durch die Ausweitung der Teilbeschäftigungsmöglich -

keiten wurden zum Beispiel im Jahresdurchschnitt 1998 mehr Menschen beschäftigt

als 1997.

 

Die Überstunden wurden in den letzten Jahren bereits gezielt und deutlich durch

entsprechende bundesweite Programme reduziert. Eine weitere Reduzierung der

Überstunden kann allerdings generell nicht als realisierbar angesehen werden.

Überstunden werden in der Regel nicht regelmäßig geleistet, sondern sind von Bela -

stungsspitzen abhängig. Würde an Stelle dieser Überstunden zusätzliches Personal

eingestellt, wäre dieses folglich zeitweise unter - bzw. nicht beschäftigt. Weiters ent -

fallen Überstunden auf Personal unterschiedlicher Besoldungs - und Verwendungs -

gruppen, unterschiedlicher Fachbereiche und unterschiedlicher organisatorischer

Zuordnungen, sodass zusätzliches Personal mit vertretbarem Beschäftigungsaus -

maß an Stelle der Überstunden praktisch nicht einsetzbar ist.

ad 6

 

Zum 20. Mai 1999 (Datum der parlamentarischen Anfrage) war keine Stelle des

Bundesministeriums für Umwelt, Jugend und Familie ausgeschrieben.

 

ad 7 und 8

 

Nein, ich denke nicht daran, künftig alle Stellen mit Teilzeitbeschäftigungsmöglichkeit

auszuschreiben, da Teilzeitbeschäftigung auch Nachteile in sich bringt. Beispielhaft

angeführt seien begrenzte Räumlichkeiten und Ausstattung, erhöhter Koordinie -

rungsbedarf, unterschiedliche Arbeitszeitmodelle sowie finanzielle und wirtschaftliche

Nachteile für die Bediensteten (oft ist es notwendig, mehrere Teilzeitbeschäftigungen

anzunehmen, um die finanziellen Bedürfnisse abzudecken).

 

Zudem werden größtenteils Leitungsfunktionen ausgeschrieben, in deren Rahmen

sich eine Teilzeitbeschäftigung schwieriger gestaltet.

 

ad 9

 

Die Auswirkungen einer Arbeitszeitverkürzung von 12,5 % können theoretisch in Be

schäftigung umgerechnet werden. Eine solche Berechnung wurde bereits vor mehr

als einem Jahr angestellt. Unter Einrechnung des mit mehr Personal verbundenen

Mehrbedarfes an interner Verwaltung hat sie einen zusätzlichen Personalbedarf von

ca. 15 % der Personalkapazität ergeben. Allerdings ist bei den Überlegungen deut -

lich geworden, dass - abgesehen von den Auswirkungen auf die Personalausgaben  -

durch die räumlich und qualitativ starke Verteilung des Personals primär zusätzliche

Überstunden notwendig wären und keineswegs die erwarteten Auswirkungen auf die

Beschäftigung erreicht werden könnten, wenn man geringfügige Beschäftigung in

großem Umfang wohl von vornherein ausschließt.

 

Einem Beschäftigungseffekt durch Arbeitszeitverkürzung stehen die selben prakti -

schen Hemmnisse entgegen wie der Einstellung von zusätzlichem Personal an Stelle

von Überstunden. Um eine neue Halbtagskraft einstellen zu können, müssten

innerhalb einer Organisationseinheit vier Vollbeschäftigte mit den gleichen Aufgaben

vorhanden sein. Die Aufgaben meines Ressorts sind allerdings nicht derart konform,

sodass diese, rein theoretische Vorgehensweise eingeschlagen werden könnte.

 

ad 10

 

Eine Arbeitszeitverkürzung von 12,5 % bei vollem Lohnausgleich würde den Betrieb -

saufwand (zusätzlicher Personal - und Arbeitsplatzaufwand) um 20 % anheben.

Diese Auswirkung würde den eingeschlagenen Weg der Budgetkonsolidierung zu -

nichte machen und die Entwicklung der österreichischen Volkswirtschaft nachhaltig

negativ beeinflussen Der Budgetdruck, der auch im Lichte der Konvergenzkriterien

zu sehen ist, würde lediglich zu vermehrtem Rationalisierungsdruck führen. Damit

wäre der gewünschte Beschäftigungseffekt nicht gegeben, aber die Gefahr des

Qualitätsverlustes bei den Leistungen des Bundes groß.