5978/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat G. Moser, Freundinnen und Freunde haben am
20.5.1999 an mich eine schriftliche Anfrage mit der Nr. 6329/J betreffend
Überstunden, Teilzeitarbeit und Arbeitszeitverkürzung" gerichtet. Ich beehre mich
diese wie folgt zu beantworten:
ad 1
Die Anzahl der Überstunden (Einzelabgeltung und Pauschalia) in der Zentralleitung
des Bundesministeriums für Umwelt, Jugend und Familie betrug im März 1994
3.058,70 Stunden und im März 1999 2.887 Stunden.
ad 2
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass es gemäß Beamtendienstrechtsgesetz i.d.g.F.
keine Teilzeitarbeitsplätze gibt. Die Anfragebeantwortung basiert daher auf Perso -
nen, die teilzeitbeschäftigt sind (Fragen 3, 4, 6, 7 und 8).
Im März 1994 waren in der Zentralleitung des Bundesministeriums für Umwelt,
Jugend und Familie 30 Bedienstete teilzeitbeschäftigt, im März 1999 waren es 56
Bedienstete.
ad 3
Die Überstunden (Einzelabgeltung und Pauschalia) teilen sich im März 1994 in der
Zentralleitung des Bundesministeriums für Umwelt, Jugend und Familie mit 1.238,50
Stunden auf Männer und 1.820,20 Stunden auf Frauen auf.
Im März 1994 waren 1 Mann und 29 Frauen teilzeitbeschäftigt.
Im März 1999 teilen sich die Überstunden mit 1.314,75 Stunden auf Männer und
1.572,25 Stunden auf Frauen auf.
Im März 1999 waren 5 Männer und 51 Frauen teilzeitbeschäftigt.
ad 4
Diese Frage wird auf der Grundlage von Verwendungs - und Entlohnungsgruppen
beantwortet, da jede einzelne Verwendungs- und Entlohnungsgruppe in Gehalts -
stufen unterteilt ist, weshalb eine Zuordnung nach Gehaltsstufen nicht aussagekräf -
tig wäre.
Verw.-/Entl.- Gruppe |
Teilzeitbeschäftigung |
Überstunden |
||
|
männlich |
weiblich |
männlich |
weiblich |
VWGR A |
|
5 |
390,60 |
284,70 |
VWGR B |
|
1 |
342,30 |
149 |
VWGR C |
|
1 |
43 |
108,50 |
VWGR P2 |
|
|
39 |
|
VBI/a |
|
2 |
201,70 |
448,70 |
VB I/b |
|
6 |
36,50 |
280,50 |
VBI/c |
|
1 |
42 |
293 |
VB I/d |
1 |
13 |
52 |
122,80 |
Sondervertrag |
|
|
78 |
133 |
ADV - Gruppe 3 |
|
|
13,40 |
|
Summe |
1 |
29 |
1.238,50 |
1.820,20 |
Verw.-/Entl.- Gruppe |
Teilzeitbeschäftigung |
Überstunden |
||
|
männlich |
weiblich |
männlich |
weiblich |
A1 |
|
4 |
348 |
75 |
A2 |
1 |
3 |
433 |
364 |
A3 |
|
1 |
101,50 |
187 |
VWGR A |
1 |
4 |
63,50 |
216,50 |
VWGR B |
|
3 |
37 |
15 |
VWGR C |
|
1 |
|
|
VB v1 |
|
|
46 |
55,75 |
VB v2 |
|
2 |
10 |
54,50 |
VB v3 |
|
1 |
12 |
91,75 |
VB h1 |
|
|
65 |
|
VB I/a |
1 |
7 |
110,25 |
92,25 |
VB I/b |
2 |
13 |
12,50 |
319,59 |
VB I/c |
|
9 |
10 |
78 |
VB I/d |
|
3 |
|
|
ADV Gruppe 3 |
|
|
57 |
|
ADV Gruppe 6 |
|
|
9 |
23 |
Summe |
5 |
51 |
1.314,75 |
1.572,25 |
ad 5
Der Dienstgeber Bund ist sich der Situation am Arbeitsmarkt bewusst und daher be -
müht, arbeitsmarktkonform vorzugehen. Als Nachweis dafür kann angeführt werden,
dass trotz des Sinkens der eingesetzten Personalkapazität die Zahl der Beschäftig -
ten nicht abgenommen hat. Durch die Ausweitung der Teilbeschäftigungsmöglich -
keiten wurden zum Beispiel im Jahresdurchschnitt 1998 mehr Menschen beschäftigt
als 1997.
Die Überstunden wurden in den letzten Jahren bereits gezielt und deutlich durch
entsprechende bundesweite Programme reduziert. Eine weitere Reduzierung der
Überstunden kann allerdings generell nicht als realisierbar angesehen werden.
Überstunden werden in der Regel nicht regelmäßig geleistet, sondern sind von Bela -
stungsspitzen abhängig. Würde an Stelle dieser Überstunden zusätzliches Personal
eingestellt, wäre dieses folglich zeitweise unter - bzw. nicht beschäftigt. Weiters ent -
fallen Überstunden auf Personal unterschiedlicher Besoldungs - und Verwendungs -
gruppen, unterschiedlicher Fachbereiche und unterschiedlicher organisatorischer
Zuordnungen, sodass zusätzliches Personal mit vertretbarem Beschäftigungsaus -
maß an Stelle der Überstunden
praktisch nicht einsetzbar ist.
ad 6
Zum 20. Mai 1999 (Datum der parlamentarischen Anfrage) war keine Stelle des
Bundesministeriums für Umwelt, Jugend und Familie ausgeschrieben.
ad 7 und 8
Nein, ich denke nicht daran, künftig alle Stellen mit Teilzeitbeschäftigungsmöglichkeit
auszuschreiben, da Teilzeitbeschäftigung auch Nachteile in sich bringt. Beispielhaft
angeführt seien begrenzte Räumlichkeiten und Ausstattung, erhöhter Koordinie -
rungsbedarf, unterschiedliche Arbeitszeitmodelle sowie finanzielle und wirtschaftliche
Nachteile für die Bediensteten (oft ist es notwendig, mehrere Teilzeitbeschäftigungen
anzunehmen, um die finanziellen Bedürfnisse abzudecken).
Zudem werden größtenteils Leitungsfunktionen ausgeschrieben, in deren Rahmen
sich eine Teilzeitbeschäftigung schwieriger gestaltet.
ad 9
Die Auswirkungen einer Arbeitszeitverkürzung von 12,5 % können theoretisch in Be
schäftigung umgerechnet werden. Eine solche Berechnung wurde bereits vor mehr
als einem Jahr angestellt. Unter Einrechnung des mit mehr Personal verbundenen
Mehrbedarfes an interner Verwaltung hat sie einen zusätzlichen Personalbedarf von
ca. 15 % der Personalkapazität ergeben. Allerdings ist bei den Überlegungen deut -
lich geworden, dass - abgesehen von den Auswirkungen auf die Personalausgaben -
durch die räumlich und qualitativ starke Verteilung des Personals primär zusätzliche
Überstunden notwendig wären und keineswegs die erwarteten Auswirkungen auf die
Beschäftigung erreicht werden könnten, wenn man geringfügige Beschäftigung in
großem Umfang wohl von vornherein ausschließt.
Einem Beschäftigungseffekt durch Arbeitszeitverkürzung stehen die selben prakti -
schen Hemmnisse entgegen wie der Einstellung von zusätzlichem Personal an Stelle
von Überstunden. Um eine neue
Halbtagskraft einstellen zu können, müssten
innerhalb einer Organisationseinheit vier Vollbeschäftigte mit den gleichen Aufgaben
vorhanden sein. Die Aufgaben meines Ressorts sind allerdings nicht derart konform,
sodass diese, rein theoretische Vorgehensweise eingeschlagen werden könnte.
ad 10
Eine Arbeitszeitverkürzung von 12,5 % bei vollem Lohnausgleich würde den Betrieb -
saufwand (zusätzlicher Personal - und Arbeitsplatzaufwand) um 20 % anheben.
Diese Auswirkung würde den eingeschlagenen Weg der Budgetkonsolidierung zu -
nichte machen und die Entwicklung der österreichischen Volkswirtschaft nachhaltig
negativ beeinflussen Der Budgetdruck, der auch im Lichte der Konvergenzkriterien
zu sehen ist, würde lediglich zu vermehrtem Rationalisierungsdruck führen. Damit
wäre der gewünschte Beschäftigungseffekt nicht gegeben, aber die Gefahr des
Qualitätsverlustes bei den Leistungen des Bundes groß.