5996/AB XX.GP
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier und
Genossen vom 20. Mai 1999, Nr. 6353/J, betreffend Abgaben - und Steuerflucht öster -
reichischer Unternehmer, beehre ich mich folgendes mitzuteilen:
Zu 1.:
Der geschilderte Sachverhalt ist in meinem Ressort aus Medienberichten bekannt.
Zu 2.:
Eine Schätzung des Einnahmeausfalls ist schon deshalb nicht möglich, weil nicht bekannt
ist, in wie vielen Fällen derartige Umgehungshandlungen durchgeführt wurden.
Zu 3.:
Für Kontrollmaßnahmen im Zusammenhang mit dem ungerechtfertigten Benützen
ausländischer Kraftfahrzeuge im Inland sind die Sicherheitsorgane und die Straßen -
aufsichtsorgane zuständig. Eine unmittelbare Kontrolle, ob ein Inländer ein ausländisches
Fahrzeug im Inland gesetzwidrig benützt, kann derzeit durch die Finanzbehörden ebenso
wenig durchgeführt werden wie durch die Zollbehörden.
Zu 4.:
Bisher wurde ein Finanzstrafverfahren durchgeführt und rechtskräftig wegen Abgaben -
hinterziehung
von S 92.368 an Umsatzsteuer und Normverbrauchsabgabe abgeschlossen.
Zu 5.:
Im Rahmen des Steuerreformgesetzes 2000 wurde vom Nationalrat eine Änderung des § 1
Z 3 Normverbrauchsabgabegesetz beschlossen: Nunmehr unterliegt auch die Verwendung
eines Fahrzeuges, das nach dem Kraftfahrgesetz im Inland zuzulassen wäre, der
Normverbrauchsabgabe. Die Abgabenbehörden haben damit in Zukunft die Möglichkeit, im
Falle der unrechtmäßigen Benützung von ausländischen Fahrzeugen im Inland die
Normverbrauchsabgabe vorzuschreiben bzw. ein Strafverfahren einzuleiten.