5996/AB XX.GP

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier und

Genossen vom 20. Mai 1999, Nr. 6353/J, betreffend Abgaben -  und Steuerflucht öster -

reichischer Unternehmer, beehre ich mich folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1.:

Der geschilderte Sachverhalt ist in meinem Ressort aus Medienberichten bekannt.

 

Zu 2.:

Eine Schätzung des Einnahmeausfalls ist schon deshalb nicht möglich, weil nicht bekannt

ist, in wie vielen Fällen derartige Umgehungshandlungen durchgeführt wurden.

 

Zu 3.:

Für Kontrollmaßnahmen im Zusammenhang mit dem ungerechtfertigten Benützen

ausländischer Kraftfahrzeuge im Inland sind die Sicherheitsorgane und die Straßen -

aufsichtsorgane zuständig. Eine unmittelbare Kontrolle, ob ein Inländer ein ausländisches

Fahrzeug im Inland gesetzwidrig benützt, kann derzeit durch die Finanzbehörden ebenso

wenig durchgeführt werden wie durch die Zollbehörden.

 

Zu 4.:

Bisher wurde ein Finanzstrafverfahren durchgeführt und rechtskräftig wegen Abgaben -

hinterziehung von S 92.368 an Umsatzsteuer und Normverbrauchsabgabe abgeschlossen.

Zu 5.:

Im Rahmen des Steuerreformgesetzes 2000 wurde vom Nationalrat eine Änderung des § 1

Z 3 Normverbrauchsabgabegesetz beschlossen: Nunmehr unterliegt auch die Verwendung

eines Fahrzeuges, das nach dem Kraftfahrgesetz im Inland zuzulassen wäre, der

Normverbrauchsabgabe. Die Abgabenbehörden haben damit in Zukunft die Möglichkeit, im

Falle der unrechtmäßigen Benützung von ausländischen Fahrzeugen im Inland die

Normverbrauchsabgabe vorzuschreiben bzw. ein Strafverfahren einzuleiten.