604/AB

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Pollet-Kammerlander, Wabl, Freundinnen und Freunde haben am 23.  Mai 1996 unter der Nr. 671/J-NR/I-996 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Bericht über Ausfuhr von Kriegsmaterial" gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:

 

"l.       Sind Sie Herr Innenminister grundsätzlich dafür, im Bericht über die Ausfuhr von Kriegsmaterial eine genauere Aufschlüsselung der Rüstungsexporte Österreichs an die Zielländer anzufuhren?

 

2.    Hat es Fälle gegeben, wo Menschenrechtsverletzungen als Ausschlußkriterien für Rüstungsexporte angegeben wurden?

 

3.    Aufgrund welcher Analysen, Berichte und Einschätzungen werden derzeit Exportgenehmigungen nach dem Kriegsmaterialgesetz erteilt?

 

4.       Können Sie betreffend österreichischer Rüstungsexporte im Jahr 1995 eine genaue Aufschlüsselung nach Zielländern geben?"

 

 

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

zu Frage 1:

 

Die Bundesregierung hat dem Rat für auswärtige Angelegenheiten jährlich einen Bericht über die im vergangenen Jahr gemeldeten Ausfuhren von Kriegsmaterial, gegliedert nach Kriegsmaterialarten und Regionen, zu erstatten.  Dieser Bericht enthält somit nur Globalangaben und ist gemäß § 3 a Abs. 1 des Bundesgesetzes über die Ein-,.Aus- und Durchfuhr von Kriegsmaterial, BGBl.  Nr. 540/1977, in der Fassung der Bundesgesetze BGBl.  Nr. 358/1982 und BGB1.Nr. 30a/1991. so gestaltet, daß den Bestimmungsländern daraus kein Verteidigungsrisiko erwächst.  Bei der Berichterstattung ist auch auf die Kriterien der Amtsverschwiegenheit gemäß Art. 20 Abs. B-VG Bedacht zu nehmen.

Einer Erweiterung der Berichtspflicht steht die derzeitige gesetzliche Regelung entgegen.

 

zu Frage 2:

 

Ja.

 

zu Frage 3:

 

Im Verfahren über Anträge auf Export von Kriegsmaterial dienen Primär Lageberichte und Analysen der nach dem Kriegsmaterialgesetz beteiligten Ressorts (Bundeskanzleramt, Budnesministerium für auswärtige Angelegenheiten und Bundesministerium für Landesverteidigung), sowie Berichte von Menschenrechtsorganisationen und aktuelle -Medienberichte als Entscheidungsgrundlage.

 

zu Frage_4:

 

Eine genaue Aufschlüsselung österreichischer Exporte im Jahre 1995 nach Zielländern kann ich aus den bei Beantwortung der Frage 1 angeführten Gründen nicht geben.