6049/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Scheibner, Dr. Graf und Kollegen haben am

28. Mai 1999 unter der Nr. 6365/J an mich eine schriftliche parlamentarische

Anfrage betreffend objektive Richterbestellung beim Verfassungsgerichtshof

gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Die Stelle wurde am 14. Mai 1999 in der „Wiener Zeitung" ausgeschrieben. Die

Ausschreibungen in den für amtliche Kundmachungen bestimmten Landeszei -

tungen erfolgten ab diesem Zeitpunkt, je nach Erscheinen dieser Zeitungen, an

unterschiedlichen Tagen.

 

Zu den Fragen 2, 3 und 6:

Wie ich schon in den Beantwortungen zu den Anfragen Nr. 4956/J, Nr. 4957/J

und Nr. 5542/J ausgeführt habe, sieht das Verfassungsgerichtshofgesetz - ab -

gesehen von der Durchführung einer Ausschreibung - kein weiteres Verfahren

                                                              

 

vor. Ich schließe grundsätzlich nicht aus, daß ein Hearing eine zusätzliche Ent-

scheidungshilfe sein kann. Dies vor allem dann, wenn die Entscheidungsträger

zu den Bewerbungsunterlagen weitere Informationen benötigen.

 

Ich werde, so wie bisher in allen Fällen, der Bundesregierung jene Kandidatin

bzw. jenen Kandidaten vorschlagen, die bzw. den ich aufgrund der eingelang-

ten Bewerbungsunterlagen für am besten geeignet halte. Der diesbezüglich

von mir zu stellende Antrag muß natürlich vom Konsens der gesamten

Bundesregierung getragen sein. Im übrigen weise ich darauf hin, daß die

bisherige Bestellungspraxis zu einem - auch international anerkannten -

hervorragenden Niveau der Rechtsprechung der österreichischen

Verfassungsgerichtsbarkeit geführt hat.

 

Zu den Fragen 4 und 5:

Da die Entscheidung von der Bundesregierung getroffen werden muß, werde

ich selbstverständlich mit dem Herrn Vizekanzler darüber Gespräche führen.

Ich werde jedenfalls jene Person der Bundesregierung vorschlagen, von der ich

überzeugt bin, daß sie die besten Qualifikationen nachweisen kann.