605/AB

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat SAUER und Kollegen haben am 18. Juni 1996 unter der Nr. 837/J an den Bundesminister für Inneres eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Veranstaltung vor dem Stephansdom" gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:

 

1.    War diese Veranstaltung genehmigt?

 

2.    Wenn ja, warum wurde bei der Bewilligung nicht auf mögliche Störungen des Gottesdienstes Bedacht genommen?

 

3.    Wenn nein, warum ist die Polizei nicht gegen diese Veranstaltung eingeschritten?

 

4.    Gab es tatsächlich eine Weisung, gegen diese Veranstaltung nichts zu unternehmen?

 

5.    Wenn ja, von wem ging die Weisung aus und wie wurde sie begründet?"

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

Der Verein "VIAS - Verein zum infrastrukturellen Aufbau in Slumgebieten und zur Integration von Ausländern in Österreich" zeigte der SPD Wien, Büro für Vereins-, Versammlung- und Medienrechtsangelegenheiten, für die Zeit vom 5.6. bis 24.6.1996 jeweils von 00.00 bis 24.00 Uhr Kundgebungen in 1010 Wien, Stephansplatz/Stock im Eisen-Platz an.

Zweck dieser Kundgebungen war der - Protest gegen den 6. Mai-Beschluß der türkischen Regierung, nach dem alle politischen Gefangenen in Isolationshaft verlegt werden sollen.

 

- Protest gegen die neuerliche Eröffnung des Eskisehir Gefängnisses in der Türkei.

- Protest gegen die menschenverachtende Behandlung der politischen, Gefangenen und ihrer Angehörigen durch die türkischen Sicherheitskräfte.

- Solidarität mit den politischen Gefangenen in der Türkei, die sich im Hungerstreik befinden.

- Aufforderung an die österreichische Öffentlichkeit, sich mit den oben genannten Anliegen zu solidarisieren.

DieVeranstaltungen wurden wegen ihres Charakters (Hungerstreik) und ihrer mehrtägigen Dauer entsprechend der einschlägigen Judikatur nicht als Versammlung im Sinne des Versammlungsgesetzes qualifiziert.  Da somit keine Zuständigkeit der Sicherheitsbehörden vorlag, wurden sämtliche "Versammlungsanmeldungen" umgehend per Telefax der für die Erteilung von Bewilligungen gemäß § 82 -StVO zuständigen Wiener Magistratsabteilung 35 übermittelt.  Die als "Anmelder" aufscheinenden Personen wurden davon schriftlich in Kenntnis gesetzt.

 

Am 12.6.1996 führte die Magistratsabteilung 35 eine Ortsverhandlung durch und wurde mit Bescheid vom 12.6.1996, Zahl MA 35-G/1-1603/96, die Benützung der für diese Veranstaltung in Aussicht genommene öffentliche Verkehrsfläche untersagt.

 

 

Zu Frage 2:

Wie bereits zu Frage 1 ausgeführt, wurde die Benützung der für die Veranstaltung in Aussicht genommene öffentliche Verkehrsfläche bescheidmäßig durch die MA 35 untersagt.

 

Zu Frage 3:

 

Die Bundespolizeidirektion Wien erstattete für den Tatzeitraum 10. bis 21.6.1996 insgesamt 37 Anzeigen wegen des Verdachtes der unbefugten Inanspruchnahme öffentlicher Verkehrsflächen und der Hinterziehung von Gebrauchsabgaben gegen drei Verantwortliche.  Die Anzeigen wurden dem Magistratischen Bezirksamt 1/8 zur Durchführung des Verwaltungsstrafverfahrens übermittelt.  Zu den Beobachtungen von Abgeordneten SAUER am 12.6.1996 abends vor dem Heidentor wird bemerkt, daß am 12.6.1996 gegen drei Verantwortliche der Kundgebung Anzeigen erstattet wurden, welche am 13.6.1996 an das Magistratische Bezirksamt 1/8 weitergeleitet wurden.

 

Zu Frage 4:

 

Seitens der Bundespolizeidirektion Wien gab es keine derartige Weisung.

 

Zu Frage 5:

 

Ergibt sich aus der Beantwortung zu Frage 4.