6074/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Moser, Freundinnen und Freunde haben
am 2. Juni 1999 unter der Nr. 6392/J an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend Reform der Lehrlingsausbildung gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 8:
Zunächst möchte ich festhalten, daß die Schaffung von Arbeitsplätzen und die
Bekämpfung von Arbeitslosigkeit eine meiner wichtigsten politischen
Zielsetzungen ist. Eine besondere Rolle kommt dabei der Sicherung der
Jugendbeschäftigung und der Lehrausbildung von Jugendlichen zu.
Seit Beginn der Lehrlingsoffensive im Jahr 1997 wurde eine Vielzahl von
Maßnahmen gesetzt, mit dem Ziel, allen Jugendlichen eine Chance auf eine
qualifizierte Ausbildung zu eröffnen. Die Maßnahmen reichen von
Verbesserungen im Rahmenrecht für Lehrausbildungen, über die Einführung
vieler
neuer Lehrberufe bis hin zu massiven Kostenentlastungen für die
Ausbildungsbetriebe und die Errichtung eines Auffangnetzes für jene
Jugendlichen, die keine betriebliche Lehrstelle finden konnten.
Die Ergebnisse zeigen, daß die gewählte Herangehensweise an das
Lehrlingsproblem richtig war. Der seit langem zu beobachtende Trend des
Rückgangs der Lehrstellen konnte gestoppt und sogar deutlich umgekehrt
werden.
Die Zahl der Lehranfänger lag im letzten Jahr vor Beginn der Lehrlingsoffensive
(1996) bei 37.000. 1998 haben hingegen 39.000 Jugendliche eine
Lehrausbildung in einem Betrieb begonnen, dazu kamen über 3.000
Jugendliche, die eine qualifizierte Ausbildungsstelle im ,,Auffangnetz" gefunden
haben.
In Summe haben damit 1998 mehr als 5.000 mehr Jugendliche eine
Berufsausbildung begonnen als 1996. Vergleicht man die Zahl der
Ausbildungsanfänger des Jahres 1998 mit Prognosen, die vor Beginn der
Lehrlingsoffensive einen weiteren Rückgang der Zahl der Lehrstellen
vorausgesagt haben, so werden die positiven Effekte der Lehrlingsoffensive
sogar noch deutlicher.
In den 1997 und 1998 neu eingeführten Lehrberufen wurden per Ende Mai
1999 bereits insgesamt 2.139 Lehrverträge gezählt. Rund 1.600 Betriebe
haben in den neuen Lehrberufen bei den Lehrlingsstellen ein Verfahren zur
Feststellung der Ausbildungseignung beantragt.
1999 ist aufgrund der gesetzten Maßnahmen zu erwarten, daß allen
lehrstellensuchenden Jugendlichen ein Ausbildungsplatz angeboten werden
kann.
Trotz all dieser Erfolge ist klar, daß die Reformen im Bereich der
Jugendausbildung fortgeführt werden müssen. Die Zielsetzung, allen
Jugendlichen eine Chance auf eine qualifizierte Berufsausbildung zu bieten,
muß dabei auch in Zukunft oberste Leitlinie dieser Reformen sein.
Was das Vorhaben der Verankerung eines ,,Grundrechts auf Ausbildung bis zur
Vollendung des 19.Lebensjahres“ in der österreichischen Bundesverfassung
betrifft, so ist vorstellbar, daß davon eine gewisse zusätzliche Signalwirkung
ausgehen könnte. Zu bedenken ist aber, daß ein „Grundrecht auf Ausbildung“ -
auch wenn es über die derzeit in Art. 18 StGG enthaltene Garantie hinausgeht -
fürs erste wohl nur wenig an dem Problem ändern könnte, von dem in der
vorliegenden Anfrage offenbar ausgegangen wird.
Für die Jugendlichen ist letztlich entscheidend, ob genügend Ausbildungsplätze
zur Verfügung stehen und ob auf den Ausbildungsplätzen eine qualifizierte
Ausbildung geboten wird. Darüber hinaus ist für sie natürlich auch von
Bedeutung, ob genügend Arbeitsplätze vorhanden sind, um die erworbenen
Qualifikationen dann auch einsetzen zu können.
Die von der Bundesregierung eingeschlagene Strategie hat sich zur Erreichung
dieser Zielsetzungen als erfolgreich erwiesen.
Die Sicherstellung einer ausreichenden Zahl qualifizierter Ausbildungsplätze
wird dabei vor allem durch eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für die
Lehrausbildung in den Betrieben zu erreichen versucht. Da trotz aller
Bemühungen derzeit nicht für alle Jugendlichen, die eine betriebliche Lehrstelle
wünschen, eine solche zur Verfügung steht, (nicht zuletzt ist das darauf
zurückzuführen, daß geburtenstarke Jahrgänge auf den Lehrstellenmarkt
drängen) wurde zusätzlich ein ,,Auffangnetz“ mit bis zu 4.000 Ausbildungs -
plätzen
eingerichtet.
Wie eingangs dargestellt, haben diese Maßnahmen zu ganz klar erkennbaren
Erfolgen geführt.
Als erfolgreich haben sich auch die Anstrengungen der Bundesregierung zur
allgemeinen Verbesserung der Arbeitsmarktlage erwiesen. Ende Juni 1999 lag
die Zahl der Beschäftigten um beinahe 35.000 höher als vor einem Jahr,
gleichzeitig ist die Zahl der Arbeitslosen um über 20.000 gesunken.
Im Vergleich zu 1997 stellte sich 1998 eine weitere Verbesserung am Jugend -
arbeitsmarkt ein. Die Jugendarbeitslosigkeit ist im Jahresschnitt um 3,9
Prozentpunkte oder 1.475 Personen gesunken.
Bei der Arbeitslosenquote der Jugendlichen liegt Österreich EU - weit am
besten. Auch diese positiven Entwicklungen sind für die Aussichten der
Jugendlichen auf einen Lehrplatz und für ihre späteren Chancen am
Arbeitsmarkt von großer Bedeutung.
Zu den Fragen 2 bis 7:
Diese Fragen fallen zum Teil in den Zuständigkeitsbereich des Bundes -
ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales, des Bundesministeriums für
Unterricht und kulturelle Angelegenheiten und des Bundesministeriums für
wirtschaftliche Angelegenheiten.
Ich verweise daher auf die Beantwortungen zu den parlamentarischen
Anfragen Nr. 6393/J, 6394/J und 6395/J.