6088/AB XX.GP

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Elfriede Madl und Genossen

vom 2. Juni 1999, Nr. 6376/J, betreffend Tabakmonopolverwaltung, beehre ich mich

Folgendes mitzuteilen:

 

Einleitend möchte ich darauf hinweisen, dass bei den Tabakwaren Umsatzsteigerungen vor -

liegen, die auch auf gesetzliche Maßnahmen wie die Einfuhrbeschränkungen bei

Tabakwaren aus Nicht - EU - Staaten zurückzuführen sind. Sie wirken sich zu Gunsten der

Tabaktrafikanten aus und führen auch bei der Monopolverwaltung GmbH zu

Einnahmensteigerungen (wobei ich auch auf meine Ausführungen zu Punkt 3 hinweisen

möchte). Die Monopolverwaltung ist finanziell so auszustatten, dass sie kostendeckend

arbeiten kann. Dieser Forderung wird entsprochen. Die Entgeltregelung wurde anläßlich

ihrer Einführung so gestaltet, dass den Trafikanten kein finanzieller Mehraufwand

entstanden ist.

 

Außerdem ist festzuhalten, dass nach dem Tabakmonopolgesetz 1996 Trafikangelegen -

heiten ausschließlich von der dafür zuständigen Monopolverwaltung GmbH wahrgenommen

werden. Dem Bundesministerium für Finanzen obliegt nur die Verwaltung der Anteilsrechte

an dieser Gesellschaft.

 

Die gestellten Fragen betreffen daher keine in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für

Finanzen fallenden Gegenstände der Vollziehung und insbesondere auch keine Angelegen -

heiten der Verwaltung des Bundes als Träger von Privatrechten und sind somit von dem im

§ 90 Geschäftsordnungsgesetz 1975 determinierten Fragerecht nicht erfasst. Im Hinblick

darauf kann ich mich zu diesen Fragen nur im Einverständnis mit der Monopolverwaltung

GmbH auf Grund einer von der Gesellschaft dem Bundesministerium für Finanzen erteilten

Information äußern. Im Einzelnen ist somit Folgendes zu sagen:

 

Zu 1.:

In den Jahren 1993 bis 1998 hat sich der Personalstand wie folgt entwickelt:

                1993        18

                1994        18

                1995        18

                1996        17,5

                1997        17,5

                1998        17,5

 

Zu 2.:

Der Personalaufwand stellt sich in den einzelnen Jahren folgendermaßen dar:

 

                1993        19,5 Mio. S

                1994        19,9 Mio. S

                1995        20,3 Mio. S

                1996        22,0 Mio. S

                1997        20,3 Mio. S

                1998        20,3 Mio. S

 

Zu 3.:

Das laufende Entgelt wird gemäß den in der Entgeltordnung festgelegten Prozentsätzen

vom Nettofakturenwert der gelieferten Tabakwaren berechnet. Entgelt und

Prozentsätze stellen sich nach den Angaben der Monopolverwaltung GmbH in den einzelnen

Jahren folgendermaßen dar:

 

Jahr

Entgelt

Prozentsätze für das laufende Entgelt

 

 

Tabakfachgeschäfte

Tabakverkaufsstellen

1996

32,6 Mio. S

0,20%

0,18%

1997

34,0 Mio. S

0,19%

0,17%

1998

37,3 Mio. S

0,19%

0,17%


 

Zu 4.:

Die Anzahl der Tabaktrafiken in Einkaufszentren hat sich nach den Informationen der

Monopolverwaltung GmbH wie folgt entwickelt:

 

 

Anzahl

Entwicklung

1993

39

 

1994

42

+3*

1995

49

+7**

1996

56

+7**

1997

58

+2*

1998

59

+ 1

* davon 2 Standortverlegungen

** davon 4 Standortverlegungen

 

 

 

In den Jahren von 1993 bis 1995 und von 1996 bis 1998 ist die Anzahl der Tabaktrafiken in

Einkaufszentren jeweils um 10 gestiegen. Darin sind jeweils 6 Verlegungen enthalten, die

vorgenommen wurden, um die wirtschaftliche Existenz bestehender Tabakfachgeschäfte zu

stärken.

 

Zu 5:

Die Entwicklung der Anzahl der Tabakfachgeschäfte wird von der Monopolverwaltung GmbH

folgendermaßen dargestellt:

 

 

1993

1994

1995

1996

1997

1998

Wien

1.130

1.093

1.053

1.028

999

982

Niederösterreich

582

573

564

553

541

533

Burgenland

121

120

118

114

114

114

Oberösterreich

465

456

452

442

436

431

Salzburg

203

203

204

199

193

191

Steiermark

544

532

535

528

511

509

Kärnten

204

199

196

196

190

187


 

Tirol

193

194

194

188

189

186

Vorarlberg

74

73

74

71

70

68

Summe

3.516

3.443

3.390

3.319

3.243

3.201

 

Zu 6:

Nach Mitteilung der Monopolverwaltung GmbH hat sich die Anzahl der Tabakverkaufsstellen

wie folgt entwickelt

 

 

1993

1994

1995

1996

1997

1998

Wien

117

116

119

120

116

112

Niederösterreich

1.783

1.735

1.674

1.638

1.607

1.571

Burgenland

342

327

321

317

312

306

Oberösterreich

1.297

1.257

1.227

1.207

1.187

1.159

Salzburg

407

402

390

383

375

364

Steiermark

1.103

1.050

995

968

945

927

Kärnten

661

649

622

591

579

566

Tirol

669

661

647

644

637

631

Vorarlberg

282

286

290

285

283

279

Summe

6.661

6.483

6.285

6.153

6.041

5.915

 

Zu 7.:

Die Aufgaben und Kompetenzen der Monopolverwaltung GmbH ergeben sich aus dem

Tabakmonopolgesetz 1996, BGBl. Nr.830/1995, und werden entsprechend den gesetz -

lichen Vorgaben vollzogen.

 

Zu 8. und 9.:

Die Verantwortlichkeit des Geschäftsführers richtet sich nach den allgemeinen handels -

rechtlichen Bestimmungen.