6111/AB XX.GP

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 6452/J - NR/1999 betreffend Missstände in der

Direktion der Bundesfachschule für Flugtechnik in Langenlebarn, die die Abgeordneten Dr. Robert

Rada und Genossen am 17. Juni 1999 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Ad 1.:

Die Vorfälle sind mir bekannt.

 

 

Ad 2.:

Die Vorfälle wurden seitens des Schuldirektors dem Landesschulrat unmittelbar mitgeteilt. Die

anonymen Anzeigen, die bei der Staatsanwaltschaft St. Pölten eingebracht wurden, wurden von

dieser zurückgelegt. Dem Direktor wurden mündliche und schriftliche Weisungen erteilt, dass

unbeschadet der Tatsache, dass sich die Schule auf einem Fliegerhorst des Bundesheeres und damit

in einer militärischen Liegenschaft befindet, das Aufbewahren, Hantieren und Tragen von Waffen

ab sofort zu unterbleiben hat. Ein Disziplinarverfahren wurde nicht eingeleitet.

 

 

Ad 3.:

Direktor Dipl. - Ing. Stefan Lamplmair hat nicht mit einer Handfeuerwaffe hantiert. Er hat eine nicht

geladene und gesicherte Handfeuerwaffe nach dem Einbruch hergezeigt, falls eine ähnliche zufällig

gefunden werden sollte.

Verbale Drohungen gegenüber Schülerinnen oder Schülern hat es in diesem Zusammenhang nicht

gegeben.

Ad 4.:

Direktor Dipl. - Ing. Stefan Lamplmair hat in Kenntnis der Rechtslage keinesfalls einen Verzicht auf

Reisekostenrefundierung vorgeschrieben. Er hat darauf hingewiesen, dass das Ansuchen für die

Teilnahme an Seminaren im Dienstweg über die Direktion, Landesschulrat für NÖ bis zum

Pädagogischen Institut Hollabrunn zu erfolgen hat. Er allein weiß Bescheid über die

Finanzierungsmöglichkeit der Schule für derartige Veranstaltungen. Im vorliegenden Fall waren die

Budgetmittel erschöpft. Da die Anmeldung zum Seminar nicht im Dienstweg erfolgte und keine

Geldmittel mehr vorhanden waren, gab es keine andere Möglichkeit mehr, eine Reisekosten -

refundierung durchzuführen.

 

 

Ad 5.:

Den Fachausdruck ,,Dauerförderunterricht“ in Deutsch gibt es nicht. Auf Grund der dringlichen

Notwendigkeit war ein Förderunterricht anzubieten. Allerdings wurde erkannt, dass ein

Blockunterricht zu Beginn jedes Semesters nicht zielführend ist. Deshalb wurde in Absprache mit

dem Landesschulrat für Niederösterreich eine Aufteilung für längere Zeit vorgenommen. Der

Förderunterricht wurde seitens des Elternvereins begrüßt.

 

 

Ad 6.:

Eine Stundenkürzung im Lehrplan auf Grund des Sparpakets wurde mit Beschluss des

Schulgemeinschaftsausschusses behandelt und durchgeführt. Der Direktor hat diesen Beschluss und

das Sparpaket nicht missachtet. Es wurden Umschichtungen vorgenommen, denn die

Bundesfachschule für Flugtechnik ist eine Schule zur Ausbildung von Flugtechnikern. Daher

musste Schwerpunkten für Servicetätigkeit und ständig erforderliche Kontrollarbeiten an

Fluggeräten und ihren Bestandteilen besondere Aufmerksamkeit in der Ausbildung der Schüler

gewidmet werden.

 

 

Ad 7.:

Der Schulleiter ist ein profunder Kenner der Rechtslage. Er weiß daher, dass mit Erziehungsmitteln

wie z.B. Strafsanktionen nicht gedroht werden darf. Außerdem ist aus dem sehr reichhaltigen

Schriftverkehr, der im Landesschulrat für Niederösterreich vorliegt, zu erkennen, dass zwischen

Schulleitung und Schülern genauso wie zwischen Schulleitung und Schülereltern bestes

Einvernehmen herrscht.

Ad 8.:

Der Schuldirektor hat in keiner Weise die Schülervertreterwahl massivst behindert. Er hat die Wahl

für die Schülervertreter unmittelbar nach Unterrichtsschluss angesetzt. Bei einer kleinen Schule, an

der der Wahlvorgang nicht viel Zeit in Anspruch nimmt, ist es sicher im Sinne der Berufsaus -

bildung für unsere Schüler, diese Maßnahme zu setzen.

 

 

Ad 9.:

Es waren keine weiteren Maßnahmen zu setzen.