6111/AB XX.GP
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 6452/J - NR/1999 betreffend Missstände in der
Direktion der Bundesfachschule für Flugtechnik in Langenlebarn, die die Abgeordneten Dr. Robert
Rada und Genossen am 17. Juni 1999 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Ad 1.:
Die Vorfälle sind mir bekannt.
Ad 2.:
Die Vorfälle wurden seitens des Schuldirektors dem Landesschulrat unmittelbar mitgeteilt. Die
anonymen Anzeigen, die bei der Staatsanwaltschaft St. Pölten eingebracht wurden, wurden von
dieser zurückgelegt. Dem Direktor wurden mündliche und schriftliche Weisungen erteilt, dass
unbeschadet der Tatsache, dass sich die Schule auf einem Fliegerhorst des Bundesheeres und damit
in einer militärischen Liegenschaft befindet, das Aufbewahren, Hantieren und Tragen von Waffen
ab sofort zu unterbleiben hat. Ein Disziplinarverfahren wurde nicht eingeleitet.
Ad 3.:
Direktor Dipl. - Ing. Stefan Lamplmair hat nicht mit einer Handfeuerwaffe hantiert. Er hat eine nicht
geladene und gesicherte Handfeuerwaffe nach dem Einbruch hergezeigt, falls eine ähnliche zufällig
gefunden werden sollte.
Verbale Drohungen gegenüber Schülerinnen oder Schülern hat es in diesem Zusammenhang nicht
gegeben.
Ad 4.:
Direktor Dipl. - Ing. Stefan Lamplmair hat in Kenntnis der Rechtslage keinesfalls einen Verzicht auf
Reisekostenrefundierung vorgeschrieben. Er hat darauf hingewiesen, dass das Ansuchen für die
Teilnahme an Seminaren im Dienstweg über die Direktion, Landesschulrat für NÖ bis zum
Pädagogischen Institut Hollabrunn zu erfolgen hat. Er allein weiß Bescheid über die
Finanzierungsmöglichkeit der Schule für derartige Veranstaltungen. Im vorliegenden Fall waren die
Budgetmittel erschöpft. Da die Anmeldung zum Seminar nicht im Dienstweg erfolgte und keine
Geldmittel mehr vorhanden waren, gab es keine andere Möglichkeit mehr, eine Reisekosten -
refundierung durchzuführen.
Ad 5.:
Den Fachausdruck ,,Dauerförderunterricht“ in Deutsch gibt es nicht. Auf Grund der dringlichen
Notwendigkeit war ein Förderunterricht anzubieten. Allerdings wurde erkannt, dass ein
Blockunterricht zu Beginn jedes Semesters nicht zielführend ist. Deshalb wurde in Absprache mit
dem Landesschulrat für Niederösterreich eine Aufteilung für längere Zeit vorgenommen. Der
Förderunterricht wurde seitens des Elternvereins begrüßt.
Ad 6.:
Eine Stundenkürzung im Lehrplan auf Grund des Sparpakets wurde mit Beschluss des
Schulgemeinschaftsausschusses behandelt und durchgeführt. Der Direktor hat diesen Beschluss und
das Sparpaket nicht missachtet. Es wurden Umschichtungen vorgenommen, denn die
Bundesfachschule für Flugtechnik ist eine Schule zur Ausbildung von Flugtechnikern. Daher
musste Schwerpunkten für Servicetätigkeit und ständig erforderliche Kontrollarbeiten an
Fluggeräten und ihren Bestandteilen besondere Aufmerksamkeit in der Ausbildung der Schüler
gewidmet werden.
Ad 7.:
Der Schulleiter ist ein profunder Kenner der Rechtslage. Er weiß daher, dass mit Erziehungsmitteln
wie z.B. Strafsanktionen nicht gedroht werden darf. Außerdem ist aus dem sehr reichhaltigen
Schriftverkehr, der im Landesschulrat für Niederösterreich vorliegt, zu erkennen, dass zwischen
Schulleitung und Schülern genauso wie zwischen Schulleitung und Schülereltern bestes
Einvernehmen herrscht.
Ad 8.:
Der Schuldirektor hat in keiner Weise die Schülervertreterwahl massivst behindert. Er hat die Wahl
für die Schülervertreter unmittelbar nach Unterrichtsschluss angesetzt. Bei einer kleinen Schule, an
der der Wahlvorgang nicht viel Zeit in Anspruch nimmt, ist es sicher im Sinne der Berufsaus -
bildung für unsere Schüler, diese Maßnahme zu setzen.
Ad 9.:
Es waren keine weiteren Maßnahmen zu setzen.