6116/AB XX.GP

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 6467/J - NR/1999 betreffend künftige Beschäf -

tigung von Absolventen des Bakkalaureats - Studiums im öffentlichen Dienst, die die Abge -

ordneten Dr. BRAUNEDER und Kollegen am 18. Juni 1999 an mich gerichtet haben, beehre

ich mich wie folgt zu beantworten:

 

 

 

Zu Fragen 1 bis 9:

 

Für welche Berufsfelder ein Bedarf nach universitären Abschlüssen auf Bakkalaureats - Ebene

besteht, wird von den nach dem Universitäts - Studiengesetz zuständigen Universitätsorganen

zu formulieren sein. Derzeit ist jedoch eine Aussage darüber verfrüht. Sollten Bakkalaureats -

Studien für Berufsfälle im öffentlichen Dienst angeboten werden und sich in der Folge Ab -

solventen solcher Studien um ausgeschriebene Stellen in meinem Ressort bewerben, bieten

die Bestimmungen des neuen Vertragsbedienstetengesetzes generell die Möglichkeit, Bewer -

ber mit unterschiedlichen Vorbildungen an den Anforderungsprofilen der zu besetzenden

Arbeitsplätze zu messen. Danach ist für die dienst - und besoldungsrechtliche Einstufung in

eine Entlohnungs - und Bewertungsgruppe grundsätzlich nicht der Erwerb einer bestimmten

formalen Qualifikation wie z.B. Erwerb eines bestimmten akademischen Grades oder die

Ablegung der Reifeprüfung ausschlaggebend. Maßgebend für die dienst - und besoldungs -

rechtliche Einordnung ist ausschließlich die Wertigkeit des Arbeitsplatzes. Daher ist es sehr

wohl zulässig, auf Planstellen der Entlohnungsgruppe v1 nicht nur Absolventen eines Di -

plomstudiums oder Doktoratsstudiums, sondern auch Absolventen eines Fachhochschul -

Studienganges oder Absolventen des Bakkalaureats - Studiums, ja sogar Bewerber aufzuneh -

men, die überhaupt kein Hochschulstudium abgeschlossen haben. Voraussetzung für die

Aufnahme ist lediglich, dass der/die ausgewählte Kandidat/in die mit dem zu besetzenden

Arbeitsplatz verbundenen Aufgaben erfüllen kann und überdies der/die am besten geeignete

Bewerber/in ist.

 

Im Zusammenhang mit der allfälligen Umwandlung von Diplomstudien in Bakkalaureats -

und Magister - Studien wird kein zusätzlicher Bedarf an Planstellen entstehen und auch keine

Änderung der Wertigkeit von Arbeitsplätzen in Betracht kommen. Die Zahl der Planstellen

und die Wertigkeit der Arbeitsplätze haben sich an den von meinem Ressort zu erfüllenden

Aufgaben und den Anforderungsprofilen der Arbeitsplätze, nicht jedoch an der Änderung

allfälliger Vorbildungen, zu orientieren.