6118/AB XX.GP

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 6629/J - NR/1999 betreffend Vergabepraxis bei

Anschaffung von Medizintechnik, die die Abgeordneten Dr. POVYSIL und Kollegen am

15. Juli 1999 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

 

 

Zu Fragen 1 bis 11:

 

Die Beschaffung medizintechnischer Geräte für Universitätskliniken erfolgt durch den Kran -

kenanstaltenträger. Der Bund leistet hiezu lediglich einen Kostenersatz von 40% bzw. 50 %

im Rahmen des sogenannten „Klinischen Mehraufwandes“. Die Budgetmittel des Klinischen

Mehraufwandes werden derzeit vom Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales

verwaltet. Ich verweise daher auf die Beantwortung der Anfrage 6632/J - NR/1999 durch die

zuständige Bundesministerin.