6118/AB XX.GP
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 6629/J - NR/1999 betreffend Vergabepraxis bei
Anschaffung von Medizintechnik, die die Abgeordneten Dr. POVYSIL und Kollegen am
15. Juli 1999 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
Zu Fragen 1 bis 11:
Die Beschaffung medizintechnischer Geräte für Universitätskliniken erfolgt durch den Kran -
kenanstaltenträger. Der Bund leistet hiezu lediglich einen Kostenersatz von 40% bzw. 50 %
im Rahmen des sogenannten „Klinischen Mehraufwandes“. Die Budgetmittel des Klinischen
Mehraufwandes werden derzeit vom Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales
verwaltet. Ich verweise daher auf die Beantwortung der Anfrage 6632/J - NR/1999 durch die
zuständige Bundesministerin.