6122/AB XX.GP

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 6490/J - NR/1999, betreffend illegales Abhören

von Telefonaten (Mobilfunk und Festnetz), die die Abgeordneten Dr. Krüger und Kollegen am

18. Juni 1999 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

 

Zu den Fragen 1 bis 3:

Das Abhören von Telefonaten (Mobilfunk und Festnetz) fällt nicht in meinen Zuständigkeits -

bereich. Aus diesem Grund kann ich nicht die von Herrn Dipl. - Ing. Tengg aufgestellten Be -

hauptungen bestätigen. Aus dem gleichen Grund ist mir nicht bekannt, ob illegale Abhörungen

von Telefonaten (Mobilfunk und Festnetz) durch Privatpersonen und Detektive durchgeführt

werden. Ebenso kann ich aus diesem Grund keine Aussagen darüber machen, ob es den

Tatsachen entspricht, dass auf eine legale Abhöraktion rund 50 illegale Abhörungen kommen.

 

Zu den Fragen 4 und 5:

Gemäß der §§ 102 und 103 des Telekommunikationsgesetzes ist der Geheimbereich und andere

im Zusammenhang mit dem Abhören stehende Tatbestände gerichtlich strafbar. Darüber hinaus -

gehende Gesetzesvorschläge zur Unterbindung illegaler Abhörungen sind daher nicht notwen -

dig. Angesichts der gerichtlichen Zuständigkeit kann ich darüber hinaus als Bundesminister für

Wissenschaft und Verkehr keine Massnahmen ergreifen.