6125/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Dr. Willi Brauneder und Kollegen haben am 18.
Juni 1999 unter der Nr. 6457/J - NR/1999 an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend künftige Beschäftigung von Absolventen des Bakkalaureats - Studiums
im öffentlichen Dienst gerichtet.
Im Hinblick auf den engen Konnex der Teilfragen erlaube ich mir, die Fragen 1 bis 9
gemeinsam zu beantworten:
Derzeit wären Aussagen verfrüht, für welche Berufsfelder ein Bedarf nach universitären
Abschlüssen auf Bakkalaureatsebene seitens der nach dem Universitäts - Studiengesetz
zuständigen Organe artikuliert werden wird. Sollten Bakkalaureatsstudien für Berufsfelder
im öffentlichen Dienst angeboten werden und sich in der Folge AbsolventInnen solcher
Studien um ausgeschriebene Stellen im Bundesdienst bewerben, bieten die neuen
Bestimmungen des Vertragsbedienstetengesetzes nunmehr generell die Möglichkeit,
BewerberInnen mit unterschiedlichen Vorbildungen an den Anforderungsprofilen der zu
besetzenden Arbeitsplätze zu messen. Die Bestimmungen dieses Gesetzes lassen es zu,
daß Arbeitsplätze, die derzeit regelmäßig von AbsolventInnen von Diplomstudien besetzt
werden, von Bediensteten wahrgenommen werden, die ein Bakkalaureat (aber etwa auch
einen Fachhochschulabschluß) erworben haben, wenn sie sich im Auswahlverfahren als
am besten geeignet erweisen.
Im Bereich des auswärtigen Dienstes wird gemäß § 11 des kürzlich sowohl vom
Nationalrat als auch vom Bundesrat
verabschiedeten Bundesgesetzes über Aufgaben
und Organisation des auswärtigen Dienstes - Statut eine a - wertige Verwendung von
AbsolventInnen von Bakkalaureatsstudien im Rahmen von Einsätzen nach dem Bundes -
verfassungsgesetz über Kooperation und Solidarität bei der Entsendung von Einheiten
und Einzelpersonen in das Ausland, BGBl. I Nr. 38/1997, in Betracht kommen.
Im Zusammenhang mit der allfälligen Umwandlung von Diplomstudien in Bakkalaureats -
und Magisterstudien wird kein zusätzlicher Bedarf an Planstellen entstehen und auch
keine Änderung der Wertigkeit von Arbeitsplätzen in Betracht kommen: Die Zahl der
Planstellen und die Wertigkeit der Arbeitsplätze haben sich an den vom jeweiligen Ressort
zu erfüllenden Aufgaben und an den Anforderungsprofilen der Arbeitsplätze, nicht jedoch
an der Änderung allfälliger Vorbildungen zu orientieren.