6165/AB XX.GP

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten MMag. Dr. Willi Brauneder

und Genossen vom 18. Juni 1999, Nr. 6460/J, betreffend künftige Beschäftigung von

Absolventen des Bakkalaureats - Studiums im öffentlichen Dienst, beehre ich mich folgendes

mitzuteilen;

 

Zu 1. bis 9.:

 

Im Hinblick auf den engen Konnex der Teilfragen und auf die ihrer Beantwortung gemein -

samen Rahmenbedingungen erlaube ich mir zu allen Punkten zusammenfassend wie folgt

Stellung zu nehmen:

 

Derzeit ist es verfrüht, Aussagen darüber zu treffen, für welche Berufsfelder ein Bedarf nach

universitären Abschlüssen auf Bakkalaureatsebene seitens der nach dem Universitäts -

studiengesetz zuständigen Organ artikuliert werden wird. Sollten Bakkalaureatsstudien für

Berufsfelder im öffentlichen Dienst angeboten werden und sich in der Folge Absolventen

solcher Studien um ausgeschriebene Stellen im Bundesdienst bewerben, bietet das neue

Vertragsbedienstetenrecht nunmehr generell die Möglichkeit, Bewerber mit unterschied -

lichen Vorbildungen an den Anforderungsprofilen der zu besetzenden Arbeitsplätze zu

messen. Die Bestimmungen des neuen Vertragsbedienstetengesetzes lassen es zu, dass

Arbeitsplätze, die derzeit regelmäßig von Absolventen von Diplomstudien besetzt werden,

von Bediensteten wahrgenommen werden, die ein Bakkalaureat (aber auch etwa einen

Fachhochschulabschluss) erworben haben, wenn sie sich im Auswahlverfahren als am

besten geeignet erweisen.

Im Zusammenhang mit der allfälligen Umwandlung von Diplomstudien in Bakkalaureats - und

Magisterstudien wird kein zusätzlicher Bedarf an Planstellen entstehen und auch keine

Änderung der Wertigkeit von Arbeitsplätzen in Betracht kommen. Die Zahl der Planstellen

und die Wertigkeit der Arbeitsplätze haben sich an den vom jeweiligen Ressort zu

erfüllenden Aufgaben und den Anforderungsprofilen der Arbeitsplätze, nicht jedoch an der

Änderung allfälliger Vorbildungen zu orientieren.