6165/AB XX.GP
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten MMag. Dr. Willi Brauneder
und Genossen vom 18. Juni 1999, Nr. 6460/J, betreffend künftige Beschäftigung von
Absolventen des Bakkalaureats - Studiums im öffentlichen Dienst, beehre ich mich folgendes
mitzuteilen;
Zu 1. bis 9.:
Im Hinblick auf den engen Konnex der Teilfragen und auf die ihrer Beantwortung gemein -
samen Rahmenbedingungen erlaube ich mir zu allen Punkten zusammenfassend wie folgt
Stellung zu nehmen:
Derzeit ist es verfrüht, Aussagen darüber zu treffen, für welche Berufsfelder ein Bedarf nach
universitären Abschlüssen auf Bakkalaureatsebene seitens der nach dem Universitäts -
studiengesetz zuständigen Organ artikuliert werden wird. Sollten Bakkalaureatsstudien für
Berufsfelder im öffentlichen Dienst angeboten werden und sich in der Folge Absolventen
solcher Studien um ausgeschriebene Stellen im Bundesdienst bewerben, bietet das neue
Vertragsbedienstetenrecht nunmehr generell die Möglichkeit, Bewerber mit unterschied -
lichen Vorbildungen an den Anforderungsprofilen der zu besetzenden Arbeitsplätze zu
messen. Die Bestimmungen des neuen Vertragsbedienstetengesetzes lassen es zu, dass
Arbeitsplätze, die derzeit regelmäßig von Absolventen von Diplomstudien besetzt werden,
von Bediensteten wahrgenommen werden, die ein Bakkalaureat (aber auch etwa einen
Fachhochschulabschluss) erworben haben, wenn sie sich im Auswahlverfahren als am
besten geeignet erweisen.
Im Zusammenhang mit der allfälligen Umwandlung von Diplomstudien in Bakkalaureats - und
Magisterstudien wird kein zusätzlicher Bedarf an Planstellen entstehen und auch keine
Änderung der Wertigkeit von Arbeitsplätzen in Betracht kommen. Die Zahl der Planstellen
und die Wertigkeit der Arbeitsplätze haben sich an den vom jeweiligen Ressort zu
erfüllenden Aufgaben und den Anforderungsprofilen der Arbeitsplätze, nicht jedoch an der
Änderung allfälliger Vorbildungen zu orientieren.