6176/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Öllinger, Freundinnen und Freunde haben

am 18. Juni 1999 unter der Nr. 6479/J an mich eine schriftliche parlamentari -

sche Anfrage betreffend Lehrlingsbeauftragter der Bundesregierung gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Die im Juni 1997 bei der Regierungsklausur in Rust beschlossene Initiative

„Der Jugend eine Chance wurde im Herbst 1997 intensiviert.

 

Unmittelbarer Anlaß dafür war, daß eine große Zahl von lehrstellensuchenden

Schulabgängern (rund 10.000) bis Ende August 1997 noch keine Lehrstelle

gefunden hatte. Aus den vielen positiven Reaktionen von Betrieben zur

Lehrlingsoffensive war aber erkennbar, daß das Lehrstellenpotential bei weitem

noch nicht erschöpft war. Eine große Zahl von Betrieben, viele Jugendliche und

auch viele Eltern signalisierten Interesse an detaillierter Information über die

Lehrlingsoffensive, an persönlicher Kontaktaufnahme mit mir bzw. mit meinem

Mitarbeiterstab, etc.

 

Gleichzeitig wurde deutlich, daß in Anbetracht der Vielzahl von Aktivitäten, die

im Rahmen der Lehrlingsoffensive gesetzt wurden und in Anbetracht der vielen

beteiligten Einrichtungen (Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und

Soziales, Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, Bundes -

ministerium für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten, Arbeitsmarktservice,

Sozialpartner, etc.) dringend diverse Koordinationstätigkeiten erforderlich

waren.

 

Vom Bundeskanzleramt wurde vor diesem Hintergrund ein fachkundiges

Unternehmen mit der Durchführung des Projektmanagements im Rahmen der

Lehrlingsoffensive beauftragt.

 

Das Bundeskanzleramt hat mit der L.S. - Beratungsgesellschaft für europäische

Integrationsfragen GmbH. einen Rahmenvertrag abgeschlossen, der zunächst

für den Zeitraum 1.9.1997 bis 30.6.1998 befristet war und dann bis 30.6.1999

(in reduziertem Umfang) verlängert wurde.

 

Um Wiederholungen zu vermeiden, verweise ich darüber hinaus auf die

Beantwortung der detaillierteren Frage 1 der Parlamentarischen Anfrage

6673/J, die ich mit gleichem Datum dem Parlament übermittle.

 

Zu Frage 2:

Nach den Vergabevorschriften war weder eine Ausschreibung, noch eine

Interessentensuche voranzusetzen.

Dies wäre auch aus zeitlichen Gründen nicht möglich gewesen, da derartige

Verfahren mit einem Zeitaufwand von zumindest zwei Monaten verbunden sind,

die geforderten Aktivitäten jedoch sofort in die Wege zu leiten waren.

 

Aus vergaberechtlicher Sicht ist folgendes festzuhalten:

Der erwähnte Rahmenvertrag stellt einen Dienstleistungsvertrag dar. Gemäß

§ 7 des Bundesvergabegesetzes gilt für die Vergabe von Dienstleistungs -

aufträgen dieses Gesetz dann, wenn der geschätzte Auftragswert ohne

Umsatzsteuer mindestens 200.000,- ECU beträgt. In der Zeit vom 1. Jänner

1996 bis 31. Dezember 1997 stellte dieser Betrag S 2,681.443,- exklusive

Umsatzsteuer und gemäß Kundmachung des Bundeskanzlers vom 27. Jänner

1998, BGBl. II Nr. 22/1998, S 2,703.676,- exklusive Umsatzsteuer dar.

 

Da bei der seinerzeitigen Vergabe vorhersehbar war, daß dieser Betrag nicht

erreicht wird, fand das Bundesvergabegesetz keine Anwendung.

Ergänzend ist zu bemerken, daß die Dienstleistung, die dem Rahmenvertrag

zugrunde liegt, dem Anhang IV des Bundesvergabegesetzes, Kategorie 27

(sonstige Dienstleistungen) zuzuordnen ist.

 

§ 13 des Bundesvergabegesetzes bestimmt, welche Regelungen bei Vergabe

von Aufträgen unterhalb der Schwellenwerte anzuwenden sind. Aus § 13

Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2 ergibt sich, daß auf Dienstleistungsaufträge

des Anhanges IV des Bundesvergabegesetzes auch nicht die ÖNORM A 2050

vom 1. Jänner 1993 Anwendung findet.

 

Das Bundeskanzleramt wendet daher bei derartigen Dienstleistungsaufträgen

die vor dem 1. Jänner 1993 geltende ÖNORM A 2050 mit den entsprechenden

Durchführungsbestimmungen an. Nach den Durchführungsbestimmungen der

Bundesregierung vom 26. September 1978, ergänzt durch Beschluß vom

3. März 1981 und vom 16. Oktober 1990 (abgedruckt im Rödler Bundeshaus -

haltsrecht, Manz‘sche Verlags -  und Universitätsbuchhandlung 1992), findet die

ÖNORM A 2050 bei Arbeiten und Leistungen immaterieller Art erst bei einem

Vergabewert von mehr als zehn Millionen Schilling Anwendung.

 

Zu Frage 3:

Im Zuge des Rahmenvertrages gelangten bisher insgesamt 2,385.600,-- S exkl.

USt. zur Auszahlung.

 

Zu Frage 4:

Der Rahmenvertrag wurde mit der L.S. - Beratungsgesellschaft für europäische

Integrationstragen GmbH. abgeschlossen

 

Zu Frage 5:

Die L.S. - Beratungsgesellschaft konnte zum Zeitpunkt der Auftragserteilung auf

umfangreiche Erfahrungen im Bereich der Jugendausbildung verweisen und

war außerdem in der Lage, unverzüglich mit den vertragsgegenständlichen

Tätigkeiten zu beginnen.

Zu Frage 6:

Aufgrund § 3 des Rahmenvertrages ist die L.S. - Beratungsgesellschaft für

europäische Integrationsfragen GmbH. verpflichtet, bei der Durchführung des

Auftrages Herrn Lukas STUHLPFARRER oder eine Person mit gleicher

Qualifikation als Projektleiter einzusetzen.

 

Zu Frage 7:

Nach dem Rahmenvertrag waren von der L.S. - Beratungsgesellschaft für

europäische Integrationsfragen GmbH. vor allem Beratungs -  und

Koordinationsleistungen zu erbringen.

 

Eine Evaluierung im Sinne einer Beurteilung der Leistungen der Gesellschaft

erfolgte, indem die Umsetzung der verschiedenen Maßnahmen der

Lehrlingsoffensive laufend beobachtet wurde und indem die

vertragsgegenständlichen Leistungen durch das Bundeskanzleramt in

Anspruch genommen wurden.

 

Nach dem Rahmenvertrag hat die L.S. - Beratungsgesellschaft für europäische

Integrationsfragen GmbH. bis zum 31. Juli 1999 einen Gesamtbericht über den

gesamten Vertragszeitraum (1. September 1997 bis 30. Juni 1999) vorzulegen.

Von Seiten des Bundeskanzleramtes wurde eine Verlängerung der Abgabefrist

bis 20.8.1999 eingeräumt.

 

Abschließend möchte ich zur Frage der Evaluierung darauf hinweisen, daß die

in der Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 6468/J dargestellten

Erfolge der Lehrlingsoffensive durch das Zusammenwirken der vielen im

Rahmen der Lehrlingsoffensive gesetzten Maßnahmen erzielt werden konnten.

Die vom Bundeskanzleramt beauftragten Leistungen sind vor diesem

Hintergrund zu sehen und haben sicherlich mit zum Gesamterfolg beigetragen.

 

Zu Frage 8:

Der gegenständliche Rahmenvertrag wurde entsprechend den

Vergabevorschriften an die L.S. - Beratungsgesellschaft für europäische

Integrationsfragen GmbH. vergeben. Von einer „Vergabe an einen SPÖ -

Funktionär“ kann nicht die Rede sein.