6176/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Öllinger, Freundinnen und Freunde haben
am 18. Juni 1999 unter der Nr. 6479/J an mich eine schriftliche parlamentari -
sche Anfrage betreffend Lehrlingsbeauftragter der Bundesregierung gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Die im Juni 1997 bei der Regierungsklausur in Rust beschlossene Initiative
„Der Jugend eine Chance wurde im Herbst 1997 intensiviert.
Unmittelbarer Anlaß dafür war, daß eine große Zahl von lehrstellensuchenden
Schulabgängern (rund 10.000) bis Ende August 1997 noch keine Lehrstelle
gefunden hatte. Aus den vielen positiven Reaktionen von Betrieben zur
Lehrlingsoffensive war aber erkennbar, daß das Lehrstellenpotential bei weitem
noch nicht erschöpft war. Eine große Zahl von Betrieben, viele Jugendliche und
auch
viele Eltern signalisierten Interesse an detaillierter Information über die
Lehrlingsoffensive, an persönlicher Kontaktaufnahme mit mir bzw. mit meinem
Mitarbeiterstab, etc.
Gleichzeitig wurde deutlich, daß in Anbetracht der Vielzahl von Aktivitäten, die
im Rahmen der Lehrlingsoffensive gesetzt wurden und in Anbetracht der vielen
beteiligten Einrichtungen (Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und
Soziales, Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, Bundes -
ministerium für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten, Arbeitsmarktservice,
Sozialpartner, etc.) dringend diverse Koordinationstätigkeiten erforderlich
waren.
Vom Bundeskanzleramt wurde vor diesem Hintergrund ein fachkundiges
Unternehmen mit der Durchführung des Projektmanagements im Rahmen der
Lehrlingsoffensive beauftragt.
Das Bundeskanzleramt hat mit der L.S. - Beratungsgesellschaft für europäische
Integrationsfragen GmbH. einen Rahmenvertrag abgeschlossen, der zunächst
für den Zeitraum 1.9.1997 bis 30.6.1998 befristet war und dann bis 30.6.1999
(in reduziertem Umfang) verlängert wurde.
Um Wiederholungen zu vermeiden, verweise ich darüber hinaus auf die
Beantwortung der detaillierteren Frage 1 der Parlamentarischen Anfrage
6673/J, die ich mit gleichem Datum dem Parlament übermittle.
Zu Frage 2:
Nach den Vergabevorschriften war weder eine Ausschreibung, noch eine
Interessentensuche
voranzusetzen.
Dies wäre auch aus zeitlichen Gründen nicht möglich gewesen, da derartige
Verfahren mit einem Zeitaufwand von zumindest zwei Monaten verbunden sind,
die geforderten Aktivitäten jedoch sofort in die Wege zu leiten waren.
Aus vergaberechtlicher Sicht ist folgendes festzuhalten:
Der erwähnte Rahmenvertrag stellt einen Dienstleistungsvertrag dar. Gemäß
§ 7 des Bundesvergabegesetzes gilt für die Vergabe von Dienstleistungs -
aufträgen dieses Gesetz dann, wenn der geschätzte Auftragswert ohne
Umsatzsteuer mindestens 200.000,- ECU beträgt. In der Zeit vom 1. Jänner
1996 bis 31. Dezember 1997 stellte dieser Betrag S 2,681.443,- exklusive
Umsatzsteuer und gemäß Kundmachung des Bundeskanzlers vom 27. Jänner
1998, BGBl. II Nr. 22/1998, S 2,703.676,- exklusive Umsatzsteuer dar.
Da bei der seinerzeitigen Vergabe vorhersehbar war, daß dieser Betrag nicht
erreicht wird, fand das Bundesvergabegesetz keine Anwendung.
Ergänzend ist zu bemerken, daß die Dienstleistung, die dem Rahmenvertrag
zugrunde liegt, dem Anhang IV des Bundesvergabegesetzes, Kategorie 27
(sonstige Dienstleistungen) zuzuordnen ist.
§ 13 des Bundesvergabegesetzes bestimmt, welche Regelungen bei Vergabe
von Aufträgen unterhalb der Schwellenwerte anzuwenden sind. Aus § 13
Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2 ergibt sich, daß auf Dienstleistungsaufträge
des Anhanges IV des Bundesvergabegesetzes auch nicht die ÖNORM A 2050
vom 1. Jänner 1993 Anwendung findet.
Das Bundeskanzleramt wendet daher bei derartigen Dienstleistungsaufträgen
die vor dem 1. Jänner 1993 geltende ÖNORM A 2050 mit den entsprechenden
Durchführungsbestimmungen
an. Nach den Durchführungsbestimmungen der
Bundesregierung vom 26. September 1978, ergänzt durch Beschluß vom
3. März 1981 und vom 16. Oktober 1990 (abgedruckt im Rödler Bundeshaus -
haltsrecht, Manz‘sche Verlags - und Universitätsbuchhandlung 1992), findet die
ÖNORM A 2050 bei Arbeiten und Leistungen immaterieller Art erst bei einem
Vergabewert von mehr als zehn Millionen Schilling Anwendung.
Zu Frage 3:
Im Zuge des Rahmenvertrages gelangten bisher insgesamt 2,385.600,-- S exkl.
USt. zur Auszahlung.
Zu Frage 4:
Der Rahmenvertrag wurde mit der L.S. - Beratungsgesellschaft für europäische
Integrationstragen GmbH. abgeschlossen
Zu Frage 5:
Die L.S. - Beratungsgesellschaft konnte zum Zeitpunkt der Auftragserteilung auf
umfangreiche Erfahrungen im Bereich der Jugendausbildung verweisen und
war außerdem in der Lage, unverzüglich mit den vertragsgegenständlichen
Tätigkeiten
zu beginnen.
Zu Frage 6:
Aufgrund § 3 des Rahmenvertrages ist die L.S. - Beratungsgesellschaft für
europäische Integrationsfragen GmbH. verpflichtet, bei der Durchführung des
Auftrages Herrn Lukas STUHLPFARRER oder eine Person mit gleicher
Qualifikation als Projektleiter einzusetzen.
Zu Frage 7:
Nach dem Rahmenvertrag waren von der L.S. - Beratungsgesellschaft für
europäische Integrationsfragen GmbH. vor allem Beratungs - und
Koordinationsleistungen zu erbringen.
Eine Evaluierung im Sinne einer Beurteilung der Leistungen der Gesellschaft
erfolgte, indem die Umsetzung der verschiedenen Maßnahmen der
Lehrlingsoffensive laufend beobachtet wurde und indem die
vertragsgegenständlichen Leistungen durch das Bundeskanzleramt in
Anspruch genommen wurden.
Nach dem Rahmenvertrag hat die L.S. - Beratungsgesellschaft für europäische
Integrationsfragen GmbH. bis zum 31. Juli 1999 einen Gesamtbericht über den
gesamten Vertragszeitraum (1. September 1997 bis 30. Juni 1999) vorzulegen.
Von Seiten des Bundeskanzleramtes wurde eine Verlängerung der Abgabefrist
bis 20.8.1999 eingeräumt.
Abschließend möchte ich zur Frage der Evaluierung darauf hinweisen, daß die
in der Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 6468/J dargestellten
Erfolge der Lehrlingsoffensive durch das Zusammenwirken der vielen im
Rahmen
der Lehrlingsoffensive gesetzten Maßnahmen erzielt werden konnten.
Die vom Bundeskanzleramt beauftragten Leistungen sind vor diesem
Hintergrund zu sehen und haben sicherlich mit zum Gesamterfolg beigetragen.
Zu Frage 8:
Der gegenständliche Rahmenvertrag wurde entsprechend den
Vergabevorschriften an die L.S. - Beratungsgesellschaft für europäische
Integrationsfragen GmbH. vergeben. Von einer „Vergabe an einen SPÖ -
Funktionär“ kann nicht die Rede sein.