6179/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat MMag. Dr. Willi Brauneder und Kollegen haben

an mich eine schriftliche Anfrage, betreffend „künftige Beschäftigung von Absolven -

ten des Bakkalaureats - Studiums im öffentlichen Dienst“, gerichtet.

 

Im Hinblick auf den engen Zusammenhang der Teilfragen der Anfrage beantworte

ich diese unter einem wie folgt:

 

Vorweg halte ich fest, dass die Fragen im Wesentlichen den Bereich des

Dienstrechtes betreffen, für den das Bundesministerium für Finanzen zuständig ist.

 

Aus der Sicht des Justizressorts weise ich darauf hin, dass für Akademiker im Be -

reich der Gerichte und Staatsanwaltschaften ausschließlich Planstellen für Richter,

Richteramtsanwärter und Staatsanwälte bestehen. Auch im Bereich der Zentralstelle

sind im A1 - Bereich ausschließlich Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen beschäftigt, die

die Richterausbildung abgeschlossen haben. Für Akademiker ist im Justizressort

daher primär das Berufsbild des Richters und Staatsanwalts maßgeblich.

 

Für den Bereich der Richter, Richteramtsanwärter und Staatsanwälte stellt die Zu -

rücklegung des rechtswissenschaftlichen Diplomstudiums und des auf Grund dieses

Studiums erlangten Diplomgrads eines Magisters der Rechtswissenschaften ein

Aufnahmeerfordernis dar (siehe § 2 Abs 1 Z 4 des Richterdienstgesetzes).

 

Die beruflichen Anforderungen an Juristen, auch an Richter und Staatsanwälte, sind

in den letzten Jahren, nicht zuletzt wegen stark zunehmender Internationalisierung

der Rechtstatbestände und Rechtsnormen und der damit im Zusammenhang ste -

henden häufigeren Notwendigkeit der Anwendung ausländischen und supranationa -

len Rechts im Allgemeinen und wegen des Beitritts Österreichs zur Europäischen

Union und des wachsenden Einflusses europarechtlicher Normen und Judikatur im

Besonderen, gestiegen. Eine - noch dazu österreichweit uneinheitliche - Verminde -

rung der Studieninhalte, wie sie das Bakkalaureats - Studium mit sich bringt, würde

diesen Anforderungen nicht gerecht. Würde man das Bakkalaureats - Studium als

Voraussetzung für die klassischen Rechtsberufe als ausreichend ansehen, könnte

dies nicht ohne Konsequenzen auf die nachfolgende berufsspezifische Juristenaus -

bildung bleiben. Soweit die für die Berufsausübung notwendigen Fähigkeiten nicht

im Studium vermittelt werden, müsste dies postuniversitär nachgeholt werden, was

allerdings erhebliche Mehrkosten für den Bereich der späteren Ausbildungsphasen

mit sich brächte. Auch darf nicht übersehen werden, dass die Aneignung von Ler -

ninhalten in ihrem zeitlichen Verlauf nicht völlig beliebig ist, weil die systematische

Vermittlung von Grundlagenwissen an den Universitäten am besten bewerkstelligt

werden kann.