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Die Abgeordnete zum Nationalrat Dr. Helene PARTIK-PABLE und Genos-

sen haben am 29. Februar 1996 unter der Zahl Nr. 235/J-NR/1996 an

mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend ''Werk-

vertrag Dr. Günther BÖGL'' gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:

 

''Der ehemalige Wiener Polizeipräsident Dr. Günther BÖGL erhielt

sofort nach seiner Pensionierung mit 30.6.1995 einen Werkvertrag

im Innenministerium. Ursprünglich hätte Dr. Günter BÖGL die Funk-

tion des "Drogenkoordinators'' übernehmen sollen, doch dann wurde

umdisponiert und der Werkvertrag lautet nun auf ''Koordinator für

Aus- und Weiterbildung''.

 

Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den Bundesmini-

ster für Inneres nachstehende

 

A n f r a g e :

 

1. Gab es vor dem pensionierten Polizeipräsidenten BÖGL auch

einen Koordinator für Aus- und Weiterbildung ?

 

2. Wenn nein, warum wurde eine solche Einrichtung geschaffen ?

 

3. Wenn ja, aus welchen Gründen ist diese Einrichtung not-

wendig ?

 

4. Wenn ja, warum wurde dem Beamten, der vorher mit dieser Tätig-

keit betraut war, die Funktion des Aus- und Weiterbildungs-

koordinators entzogen ?

 

5. Wie beschreiben Sie den detaillierten Tätigkeitsbereich des

Dr. Günther BÖGL ?

 

 

6. Welche Qualifikationen bringt der pensionierte Polizeipräsi-

dent von Wien für die Tätigkeit des Aus- und Weiterbildungs-

koordinators mit ?

 

7. Wie hoch ist die Bezahlung für diese oben beschriebene Tätig-

keit des Dr. Günther BÖGL ?

 

8. Wieviee Arbeitsstunden werden monatlich für die Koordination

der Aus- und Weiterbildung durch Dr. Günther BÖGL auf-

gewendet ?

 

9 . Für welchen Zeitraum wurde der Werkvertrag abgeschlossen ?

 

10. Warum wurde Dr. Günter BÖGL zuerst als Drogenkoordinator vor-

gesehen, um dann doch als Ausbildungskoordinator tätig zu

sein ?

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zur Frage 1:

 

Nein.

 

Zur Frage 2 :

 

Die Schaffung der in Rede stehenden Einrichtung erfolgte aufgrund

der besonderen Notwendigkeit einer umfassenden Koordination der

Schulung und Ausbildung von sämtlichen Bediensteten im Ressortbe-

reich.

Zur Frage 3:

 

Auf die Beantwortung der Frage 2 wird hingewiesen.

 

Zur Frage 4:

 

Auf die Beantwortung der Frage 1 wird hingewiesen.

 

Zur Frage 5:

 

Polizeipräsident i.R. Dr. BÖGL ist mit der Koordinationstätigkeit

für das Bundesministerium für Inneres insbesondere in folgenden

Angelegenheiten betraut:

. ) Erhebung der für die Schulung, die Aus- und Fortbi1-

dung erforderlichen Grund1agen, einsch1ießlich der

Ausarbeitung diesbezüglicher Konzepte;

. ) Mitwirkung bei der Erarbeitung von Schulungsprogrammen

nach Maßgabe der im Einzelfall zu konkretisierenden

Vorgaben sowie Prüfung der Effizienz von Schulungspro-

grammen;

. ) Organisatorische Angelegenheiten des Schulungs- und

Ausbildungswesens;

. ) Koordinationstätigkeit im Rahmen der internationalen

Zusammenarbeit auf dem Gebiet der polizeilichen Aus-

und Fortbildung unter Wahrnehmung insbesondere folgen-

der Agenden im Rahmen der Mitteeuropäischen Polizeiaka

demie (MEPA) :

- Unterstützung des Genera1direktors für die öffentli-

che Sicherheit bei der Leitung der MEPA,

- Koordinationstätigkeit im Hinblick auf die Erweite-

rung der MEPA durch Einbeziehung der Schweiz,

- Herstel1ung von Kontakten zum E.L.E.C. (Law Enfor-

cement Col1ege for greater Europe) und zur ILEA

(International Law Enforcement Academy in Budapest) ,

- Prüfung des ungarischen Plans zur Gründung einer

internationalen Stiftung zur finanziellen Unterstüt-

zung der MEPA,

- Erarbeitung eines Entwurfes für einen MEPA-Spezial-

kurs für die Verkehrspolizei

 

Zu Frage 6:

 

Die besondere Qualifikation von Dr. BÖGL resultiert nicht nur aus

dessen Funktion als langjähriger Leiter der größten Sicherheitsbe-

hörde, sondern insbesondere auch aus seiner Tätigkeit im Rahmen

der Mitteleuropäischen Po1izeiakademie.

 

Zur Frage 7:

 

Von einer Beantwortung dieser Frage wird aus datenschutzrechtli-

chen Gründen abgesehen.

 

Zur Frage 8 :

 

Die jeweilige zeitliche Inanspruchnahme von Dr. BÖGL ergibt sich

aus der Erfüllung des unter Frage 5 dargelegten Aufgabenberei-

ches.

 

Zur Frage 9 :

 

Der gegenständliche Werkvertrag wurde für die Dauer der notwendi-

gen Koordinationstätigkeit abgeschlossen.

 

Zur Frage 10:

 

Dr. BÖGL hat aufgrund seiner langjährigen Tätigkeit als Po1izei-

präsident in Wien und aufgrund seiner Tätigkeit im Rahmen der

Mitteleuropäischen Polizeiakademie weitreichende Kenntnisse und

Erfahrungen auf dem Gebiet der Aus- und Weiterbildung erworben.

Dr. BÖGL ist daher außerordentlich geeignet, in Fragen der Ausbil-

dung tätig zu werden.