6200/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Madl und Kollegen haben am 18. Juni 1999 unter der
Nr. 6504/3 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Verantwortung
im Bereich Öffentlichkeitsarbeit" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu 1 bis 3:
Die Dauer, innerhalb der Leitungsfunktionen nachbesetzt werden, ist von Fall zu Fall ver -
schieden und hängt in erster Linie von dem mit dem Ausschreibungsverfahren verbundenen
Zeitaufwand (Zahl der Bewerber, Komplexität der Entscheidungsfindung etc.) ab. Derzeit
ist die Leitung des Presse - und Informationsdienstes interimistisch sichergestellt. Mit einer
definitiven Entscheidung über den neuen Leiter ist in den nächsten Wochen zu rechnen.
Zu 4:
Ja, sieben. Ich verweise auf meine vorstehenden Ausführungen.
Zu 5:
Für grundsätzliche Belange der militärischen Öffentlichkeitsarbeit ist nach der Geschäfts -
einteilung meines Ressorts der Presse - und Informationsdienst zuständig.
Zu 6 und 7:
Der Aufgabenbereich der Abteilungen ergibt sich aus der Geschäftseinteilung des Bundes -
ministeriums für Landesverteidigung. Während der Presse - und Informationsdienst für die
militärische Öffentlichkeitsarbeit zuständig ist, nimmt das Büro für Wehrpolitik die
wehrpolitische Öffentlichkeitsarbeit wahr, also Belange der auf wehrpolitische Inhalte
ausgerichteten Information. Die Koordination
erfolgt im Sinne üblicher Organisations -
strukturen durch die Abteilungsleiter, gegebenenfalls durch deren gemeinsamen
Vorgesetzten.
Zu 8:
Ja. Die Untergliederung, insbesondere hinsichtlich Medienarbeit einerseits und wehr -
politischer Inhaltsvermittlung andererseits, hat sich bewährt.
Zu 9:
Die Öffentlichkeitsarbeit meines Ressorts hat alle Themenbereiche, die sich in der Öffent -
lichkeit ergeben haben, aufgegriffen und die Aktivitäten des Bundesheeres sowie alle
personellen und materiellen Veränderungen tagesaktuell vermittelt.
Zu 10:
Die Öffentlichkeitsarbeit meines Ressorts erfolgt unter Inanspruchnahme aller publizistisch
üblichen Methoden, wie Pressekonferenzen, Interviews, Auskünfte, Pressefahrten,
Informationsbroschüren, Plakate etc.
Zu 11:
Die hinsichtlich des Bundesheeres auftretenden Themen werden im Sinne der Grundsätze
professioneller Öffentlichkeitsarbeit aufgegriffen und nach Bedarf und Zweckmäßigkeit
bearbeitet, wobei sowohl reaktive als auch aktive Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit in
Frage kommen.
Zu 12:
Die Zielvorgaben für das Bundesheer ergeben sich unmittelbar aus der Bundesverfassung.
Zu 13:
Zuständigkeiten und Befugnisse der angesprochenen Dienststellen ergeben sich aus der
Geschäftseinteilung.