6237/AB XX.GP
B E A N T W O R T U NG
der Anfrage der Abgeordneten Mag. Franz Steindl und Kollegen
an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales betreffend
Konsequenzen aus dem Rechnungshof - Unterausschuß zum Thema AMS
(Nr. 6653/J)
Der in der gegenständlichen Anfrage angesprochene Unterausschuss des
Rechnungshofausschusses hat sich die Aufgabe gestellt, ,,arbeitsmarktrelevante
Angelegenheiten im Rahmen der Bundesgebarung“ zu überprüfen. Ich möchte daher
vorweg die günstige Arbeitsmarktentwicklung in Österreich, die durch die
Maßnahmen der Bundesregierung und des AMS entscheidend mitgeprägt wird, nicht
unerwähnt lassen.
Nachdem bereits 1998 ein Zuwachs der Beschäftigung um mehr als 21.000
beobachtet werden konnte, hat sich die Nachfrage nach Arbeitskräften im 1. Halbjahr
1999 - trotz Konjunkturabschwächung - noch weiter ausgeweitet: Ende Juli 1999 lag
die Beschäftigung mit 3.207.700 (das ist der höchste Juliwert in der 2. Republik) um
knapp 43.000 (oder +1,3 Prozent) über dem Vorjahreswert. Die Gesamt -
arbeitslosigkeit ist im Juli um -18.813 bzw. -9,5% gegenüber dem Vorjahr
zurückgegangen. Die auf Registerdaten beruhende Arbeitslosenquote liegt mit 5,3%
um 0,6 Prozentpunkte unter dem Wert des vorangegangenen Jahres. Im
internationalen Vergleich nimmt Österreich mit einer ,,EU - Quote“ von 4,3% (Juniwert)
hinter Luxemburg und den Niederlanden nach wie vor eine herausragende Position
ein. Die Jugendarbeitslosenquote von 5,7% stellt sogar den niedrigsten Wert
innerhalb der EU und auch im Vergleich zu Japan und den USA dar.
Zu den einzelnen Fragen ist folgendes zu sagen:
zu Frage 1.:
Im Mehrheitsbericht des Rechnungshof - Unterausschusses ist eine Aussage, wie sie
in der Anfrage erwähnt wird, nicht enthalten.
Hingegen wird im Bericht des Unterausschusses auf Seite 13 unten festgestellt: „Die
Vergabe aller Aufträge entsprach allerdings den gesetzlichen Vorschriften“. Diese
Auffassung habe auch ich im Unterausschuss
vertreten.
zu Frage 2.:
Die diesbezügliche Empfehlung des Unterausschusses nehme ich sehr ernst. Die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ministerbüros sind darüber informiert, daß für
sie über die rechtlichen Verpflichtungen hinaus besonders strenge politische
Vorgaben bezüglich allfälliger Unvereinbarkeiten gelten.
zu Frage 3.:
Aufgabe eines Ministersekretärs ist es, als Kontaktstelle zwischen der/dem MinisterIn
und den Sektionen, ausgegliederten Einrichtungen, dem Parlament, Organisationen
und Interessenvertretungen zu fungieren, und bei Anliegen, die an das Ministerbüro
herangetragen werden, die Verbindungen zu den entscheidenden Stellen im Ressort
oder anderen Einrichtungen herzustellen. Die Vergabe von Aufträgen oder der
Abschluß von Förderungsvereinbarungen ist im Regelfall nicht Aufgabe von
Ministersekretären, sondern der zuständigen Beamten in den Sektionen, wobei diese
für die rechtliche Korrektheit des Vorgangs verantwortlich sind.
Herr Gerstbauer hat keine Aufträge des Bundesministeriums für Arbeit, Gesundheit
und Soziales an Firmen von Euroteam vergeben.
zu Frage 4.:
Die - mir und den zuständigen Beamten nach ihren Angaben vor den
diesbezüglichen Zeitungsmeldungen unbekannte - Tatsache, daß Jan Klima
Funktionen bei Euroteam gehabt hat, spielte bei den Vertragsverbindungen meines
Ressorts zu Firmen von Euroteam nicht die geringste Rolle. Daher sind auch
Konsequenzen daraus nicht zu ziehen.
Im übrigen möchte ich klarstellen, daß von den der Euroteam - Gruppe zwischen 1994
und 1999 zugesagten und im Ausschussbericht dokumentierten Vertragssummen bis
dato etwa ATS 30 Mio. tatsächlich ausbezahlt wurden.
zu Frage 5.:
Was die Feststellungen des Berichtes des Rechnungshof - Unterausschusses
betreffend die Abrechnung bestimmter Projekte der Euroteam - Gruppe betrifft, so
möchte ich festhalten, daß der Herr Bundeskanzler und ich bereits vor Abschluß der
Beratungen des Rechnungshof - Unterausschusses den Rechnungshof um eine
Prüfung der Geschäftsverbindungen des Bundeskanzleramtes und meines Ressorts
mit Euroteam ersucht haben, um die Kritikpunkte klarzustellen. Ich möchte noch
anfügen, daß die diesbezüglichen Feststellungen des Unterausschusses auf
Informationen der internen Kontrollinstanzen des AMS und der Ressorts beruhen,
die dem Unterausschuss zur Verfügung gestellt wurden.
Es besteht größtes Interesse daran, alle Kritikpunkte restlos aufzuklären, was durch
das Ersuchen an den Rechnungshof, dem in der Zwischenzeit seitens des
Rechnungshofes zugestimmt wurde, dokumentiert
ist.
zu Frage 6.:
Sofern mit der Frage Studien gemeint sind, die sich mit dem Lehrlingswesen,
insbesonders mit den Lehrberufen befassen, so darf ich darauf hinweisen, daß mein
Ressort eine Mitkompetenz in einer Reihe diesbezüglicher Fragen besitzt und
darüber hinaus alle Fragen des Lehrlingswesens unmittelbare Auswirkungen auf die
Arbeitsmarktpolitik und die Jugendbeschäftigung haben. Die Zuständigkeit meines
Ressorts für die Durchführung und Vergabe einschlägiger Grundlagenarbeiten steht
ausser Zweifel.
Bei der Vergabe von Studien nach aussen spielte und spielt das Naheverhältnis zu
irgendeiner politischen Partei keine Rolle. Wie der Unterausschuss selbst feststellt
(Seite 14), darf aber aus einem Naheverhältnis der massgeblichen Vertreter eines
Unternehmens zu politischen Parteien auch kein Ausschliessungsgrund für die
Auftragsvergabe abgeleitet werden.
Im übrigen verweise ich auf die Beantwortung der Fragen 1. und 2.
zu Frage 7.:
Die Feststellungen des Unterausschusses hinsichtlich des AMS beziehen sich
einerseits darauf, daß „es regional zwar sehr unterschiedliche, aber insgesamt doch
steigende Erfolgszahlen seit der Ausgliederung des Arbeitsmarktservice“ gibt.
Andererseits hat der Unterausschuß festgestellt: „Problembereiche sind nach wie vor
Großstädte und hier insbesondere mangelnde Zielerreichung des AMS Wien u.a. im
Bereich der Vermittlung.“
Die in der Anfrage aufgestellte Behauptung, das AMS Wien habe „eklatant versagt“,
ist dem Mehrheitsbericht des Unterausschusses nicht zu entnehmen. Ich halte eine
solche Behauptung angesichts der sehr schwierigen Arbeitsmarktprobleme in allen
Großstädten für unzutreffend. Dazu verweise ich auf die Ausführungen der Vertreter
des Arbeitsmarktservice (insbesondere des Landesgeschäftsführers Klaus Werner)
im Unterausschuß. Diesen Ausführungen zufolge liegen die Ursachen besonderer
Probleme in Wien vielfach in Bereichen, auf die das AMS nur wenig Einfluss hat
(wirtschaftlicher Strukturwandel, Standortverlagerungen in das Umfeld von
Großstädten, etc).
Im übrigen hat sich in den letzten Monaten auch in Wien die Arbeitsmarktsituation
entscheidend verbessert, was nicht zuletzt auf Erfolge des AMS‚ Wien zurückgeführt
werden kann.
Mein Bestreben, das durchaus im Einklang mit den Feststellungen des Ausschusses
steht, ist es daher, die generell positive Entwicklung des AMS zu stärken und
gleichzeitig zu versuchen, Schwachstellen - die ich selbst nicht erst seit Vorliegen
des Berichtes des Unterausschusses anspreche - gemeinsam mit den zuständigen
Organen und den in diesen Organen maßgeblich mitbestimmenden Sozialpartnern
zu beseitigen.
Ich darf in diesem Zusammenhang auf meine arbeitsmarktpolitischen Vorgaben
sowie auf die Reformprojekte in Zusammenarbeit
mit dem
Unternehmensberatungsinstitut FOKUS Management St. Gallen verweisen. Im AMS
Wien wurde schon Ende Jänner 1999 ein Grundsatzbeschluss gefasst, der - den von
der gesamten Bundesregierung über meinen Vorschlag in Bad Aussee
beschlossenen Zielsetzungen entsprechend - Organisationsreformen vorsieht. Nach
Durchführung intensiver Vorberatungen, an denen mein Ressort, das Bundes - AMS
und das AMS Wien sowie die Sozialpartner beteiligt waren, wurde am 28. Juli 1999
im Landesdirektorium ein einstimmiger Beschluss über die Art und Weise der
Umsetzung des Reformprojektes gefasst. Diese Beschlüsse werden somit auch von
der Wirtschaft und den Arbeitnehmervertretungen getragen. Ich gehe davon aus,
daß die zügige Umsetzung dieser Massnahmen jene Mängel im AMS Wien, die ich
festgestellt habe und von denen auch der Bericht des Unterausschusses spricht,
zumindest zum Großteil beseitigen kann.
zu Frage 8.:
Die Feststellung des Ausschusses, wonach Ende Juni 1999 um rd. 8.500 mehr
ehemals Arbeitslose in Schulungen waren als ein Jahr zuvor, kann nicht als Kritik am
AMS aufgefasst werden, weil diese Ausweitung der Schulungstätigkeit eine
Umsetzung der von der Bundesregierung beschlossenen und vom Parlament
mehrheitlich zustimmend zur Kenntnis genommenen Nationalen Aktionspläne für
Beschäftigung 1998 und 1999 darstellt. Die konkret angesprochene Massnahme „job
coaching" beruht weiters auf einem einstimmigen Beschluss der Bundesregierung
bei ihrer Klausur in Bad Aussee im Jänner 1999. Diese Massnahme ist nach
bisherigen Ergebnissen sehr erfolgreich und fördert die Chancen auf Erlangung
eines neuen Arbeitsplatzes für die Betroffenen erheblich. In einigen Bundesländern
sind Erfolgsquoten von etwa zwei Drittel der Kursteilnehmer bekannt. Mitte Juli 1999
- also 2 Monate nach Programmstart - haben bereits 2.785 Arbeitslose über dieses
Programm wieder eine Beschäftigung aufnehmen können. Für eine
Gesamtbeurteilung ist es jedoch noch zu früh.
Die Aussage des Berichts, wonach „die Umsetzung dieser Schulungsmaßnahmen
.... so zu erfolgen“ hat, „daß die Steigerung der Vermittlungsfähigkeit im
Vordergrund steht und nicht die Auswirkung dieser Maßnahme auf die
Arbeitslosenstatistik“‘ kann so gesehen nur als Unterstützung der Ziele gewertet
werden, die von vornherein Inhalt der Massnahme sind und weiterhin bleiben.