6237/AB XX.GP

 

B E A N T W O R T U NG

 

der Anfrage der Abgeordneten Mag. Franz Steindl und Kollegen

an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales betreffend

Konsequenzen aus dem Rechnungshof - Unterausschuß zum Thema AMS

(Nr. 6653/J)

 

 

Der in der gegenständlichen Anfrage angesprochene Unterausschuss des

Rechnungshofausschusses hat sich die Aufgabe gestellt, ,,arbeitsmarktrelevante

Angelegenheiten im Rahmen der Bundesgebarung“ zu überprüfen. Ich möchte daher

vorweg die günstige Arbeitsmarktentwicklung in Österreich, die durch die

Maßnahmen der Bundesregierung und des AMS entscheidend mitgeprägt wird, nicht

unerwähnt lassen.

 

Nachdem bereits 1998 ein Zuwachs der Beschäftigung um mehr als 21.000

beobachtet werden konnte, hat sich die Nachfrage nach Arbeitskräften im 1. Halbjahr

1999 - trotz Konjunkturabschwächung - noch weiter ausgeweitet: Ende Juli 1999 lag

die Beschäftigung mit 3.207.700 (das ist der höchste Juliwert in der 2. Republik) um

knapp 43.000 (oder +1,3 Prozent) über dem Vorjahreswert. Die Gesamt -

arbeitslosigkeit ist im Juli um -18.813 bzw. -9,5% gegenüber dem Vorjahr

zurückgegangen. Die auf Registerdaten beruhende Arbeitslosenquote liegt mit 5,3%

um 0,6 Prozentpunkte unter dem Wert des vorangegangenen Jahres. Im

internationalen Vergleich nimmt Österreich mit einer ,,EU - Quote“ von 4,3% (Juniwert)

hinter Luxemburg und den Niederlanden nach wie vor eine herausragende Position

ein. Die Jugendarbeitslosenquote von 5,7% stellt sogar den niedrigsten Wert

innerhalb der EU und auch im Vergleich zu Japan und den USA dar.

 

Zu den einzelnen Fragen ist folgendes zu sagen:

 

zu Frage 1.:

 

Im Mehrheitsbericht des Rechnungshof - Unterausschusses ist eine Aussage, wie sie

in der Anfrage erwähnt wird, nicht enthalten.

 

Hingegen wird im Bericht des Unterausschusses auf Seite 13 unten festgestellt: „Die

Vergabe aller Aufträge entsprach allerdings den gesetzlichen Vorschriften“. Diese

Auffassung habe auch ich im Unterausschuss vertreten.

zu Frage 2.:

 

Die diesbezügliche Empfehlung des Unterausschusses nehme ich sehr ernst. Die

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ministerbüros sind darüber informiert, daß für

sie über die rechtlichen Verpflichtungen hinaus besonders strenge politische

Vorgaben bezüglich allfälliger Unvereinbarkeiten gelten.

 

zu Frage 3.:

 

Aufgabe eines Ministersekretärs ist es, als Kontaktstelle zwischen der/dem MinisterIn

und den Sektionen, ausgegliederten Einrichtungen, dem Parlament, Organisationen

und Interessenvertretungen zu fungieren, und bei Anliegen, die an das Ministerbüro

herangetragen werden, die Verbindungen zu den entscheidenden Stellen im Ressort

oder anderen Einrichtungen herzustellen. Die Vergabe von Aufträgen oder der

Abschluß von Förderungsvereinbarungen ist im Regelfall nicht Aufgabe von

Ministersekretären, sondern der zuständigen Beamten in den Sektionen, wobei diese

für die rechtliche Korrektheit des Vorgangs verantwortlich sind.

 

Herr Gerstbauer hat keine Aufträge des Bundesministeriums für Arbeit, Gesundheit

und Soziales an Firmen von Euroteam vergeben.

 

zu Frage 4.:

 

Die - mir und den zuständigen Beamten nach ihren Angaben vor den

diesbezüglichen Zeitungsmeldungen unbekannte - Tatsache, daß Jan Klima

Funktionen bei Euroteam gehabt hat, spielte bei den Vertragsverbindungen meines

Ressorts zu Firmen von Euroteam nicht die geringste Rolle. Daher sind auch

Konsequenzen daraus nicht zu ziehen.

 

Im übrigen möchte ich klarstellen, daß von den der Euroteam - Gruppe zwischen 1994

und 1999 zugesagten und im Ausschussbericht dokumentierten Vertragssummen bis

dato etwa ATS 30 Mio. tatsächlich ausbezahlt wurden.

 

zu Frage 5.:

 

Was die Feststellungen des Berichtes des Rechnungshof - Unterausschusses

betreffend die Abrechnung bestimmter Projekte der Euroteam - Gruppe betrifft, so

möchte ich festhalten, daß der Herr Bundeskanzler und ich bereits vor Abschluß der

Beratungen des Rechnungshof - Unterausschusses den Rechnungshof um eine

Prüfung der Geschäftsverbindungen des Bundeskanzleramtes und meines Ressorts

mit Euroteam ersucht haben, um die Kritikpunkte klarzustellen. Ich möchte noch

anfügen, daß die diesbezüglichen Feststellungen des Unterausschusses auf

Informationen der internen Kontrollinstanzen des AMS und der Ressorts beruhen,

die dem Unterausschuss zur Verfügung gestellt wurden.

 

Es besteht größtes Interesse daran, alle Kritikpunkte restlos aufzuklären, was durch

das Ersuchen an den Rechnungshof, dem in der Zwischenzeit seitens des

Rechnungshofes zugestimmt wurde, dokumentiert ist.

zu Frage 6.:

 

Sofern mit der Frage Studien gemeint sind, die sich mit dem Lehrlingswesen,

insbesonders mit den Lehrberufen befassen, so darf ich darauf hinweisen, daß mein

Ressort eine Mitkompetenz in einer Reihe diesbezüglicher Fragen besitzt und

darüber hinaus alle Fragen des Lehrlingswesens unmittelbare Auswirkungen auf die

Arbeitsmarktpolitik und die Jugendbeschäftigung haben. Die Zuständigkeit meines

Ressorts für die Durchführung und Vergabe einschlägiger Grundlagenarbeiten steht

ausser Zweifel.

 

Bei der Vergabe von Studien nach aussen spielte und spielt das Naheverhältnis zu

irgendeiner politischen Partei keine Rolle. Wie der Unterausschuss selbst feststellt

(Seite 14), darf aber aus einem Naheverhältnis der massgeblichen Vertreter eines

Unternehmens zu politischen Parteien auch kein Ausschliessungsgrund für die

Auftragsvergabe abgeleitet werden.

 

Im übrigen verweise ich auf die Beantwortung der Fragen 1. und 2.

 

zu Frage 7.:

 

Die Feststellungen des Unterausschusses hinsichtlich des AMS beziehen sich

einerseits darauf, daß „es regional zwar sehr unterschiedliche, aber insgesamt doch

steigende Erfolgszahlen seit der Ausgliederung des Arbeitsmarktservice“ gibt.

Andererseits hat der Unterausschuß festgestellt: „Problembereiche sind nach wie vor

Großstädte und hier insbesondere mangelnde Zielerreichung des AMS Wien u.a. im

Bereich der Vermittlung.“

 

Die in der Anfrage aufgestellte Behauptung, das AMS Wien habe „eklatant versagt“,

ist dem Mehrheitsbericht des Unterausschusses nicht zu entnehmen. Ich halte eine

solche Behauptung angesichts der sehr schwierigen Arbeitsmarktprobleme in allen

Großstädten für unzutreffend. Dazu verweise ich auf die Ausführungen der Vertreter

des Arbeitsmarktservice (insbesondere des Landesgeschäftsführers Klaus Werner)

im Unterausschuß. Diesen Ausführungen zufolge liegen die Ursachen besonderer

Probleme in Wien vielfach in Bereichen, auf die das AMS nur wenig Einfluss hat

(wirtschaftlicher Strukturwandel, Standortverlagerungen in das Umfeld von

Großstädten, etc).

 

Im übrigen hat sich in den letzten Monaten auch in Wien die Arbeitsmarktsituation

entscheidend verbessert, was nicht zuletzt auf Erfolge des AMS‚ Wien zurückgeführt

werden kann.

 

Mein Bestreben, das durchaus im Einklang mit den Feststellungen des Ausschusses

steht, ist es daher, die generell positive Entwicklung des AMS zu stärken und

gleichzeitig zu versuchen, Schwachstellen - die ich selbst nicht erst seit Vorliegen

des Berichtes des Unterausschusses anspreche - gemeinsam mit den zuständigen

Organen und den in diesen Organen maßgeblich mitbestimmenden Sozialpartnern

zu beseitigen.

 

Ich darf in diesem Zusammenhang auf meine arbeitsmarktpolitischen Vorgaben

sowie auf die Reformprojekte in Zusammenarbeit mit dem

Unternehmensberatungsinstitut FOKUS Management St. Gallen verweisen. Im AMS

Wien wurde schon Ende Jänner 1999 ein Grundsatzbeschluss gefasst, der - den von

der gesamten Bundesregierung über meinen Vorschlag in Bad Aussee

beschlossenen Zielsetzungen entsprechend - Organisationsreformen vorsieht. Nach

Durchführung intensiver Vorberatungen, an denen mein Ressort, das Bundes - AMS

und das AMS Wien sowie die Sozialpartner beteiligt waren, wurde am 28. Juli 1999

im Landesdirektorium ein einstimmiger Beschluss über die Art und Weise der

Umsetzung des Reformprojektes gefasst. Diese Beschlüsse werden somit auch von

der Wirtschaft und den Arbeitnehmervertretungen getragen. Ich gehe davon aus,

daß die zügige Umsetzung dieser Massnahmen jene Mängel im AMS Wien, die ich

festgestellt habe und von denen auch der Bericht des Unterausschusses spricht,

zumindest zum Großteil beseitigen kann.

 

zu Frage 8.:

 

Die Feststellung des Ausschusses, wonach Ende Juni 1999 um rd. 8.500 mehr

ehemals Arbeitslose in Schulungen waren als ein Jahr zuvor, kann nicht als Kritik am

AMS aufgefasst werden, weil diese Ausweitung der Schulungstätigkeit eine

Umsetzung der von der Bundesregierung beschlossenen und vom Parlament

mehrheitlich zustimmend zur Kenntnis genommenen Nationalen Aktionspläne für

Beschäftigung 1998 und 1999 darstellt. Die konkret angesprochene Massnahme „job

coaching" beruht weiters auf einem einstimmigen Beschluss der Bundesregierung

bei ihrer Klausur in Bad Aussee im Jänner 1999. Diese Massnahme ist nach

bisherigen Ergebnissen sehr erfolgreich und fördert die Chancen auf Erlangung

eines neuen Arbeitsplatzes für die Betroffenen erheblich. In einigen Bundesländern

sind Erfolgsquoten von etwa zwei Drittel der Kursteilnehmer bekannt. Mitte Juli 1999

- also 2 Monate nach Programmstart - haben bereits 2.785 Arbeitslose über dieses

Programm wieder eine Beschäftigung aufnehmen können. Für eine

Gesamtbeurteilung ist es jedoch noch zu früh.

 

Die Aussage des Berichts, wonach „die Umsetzung dieser Schulungsmaßnahmen

.... so zu erfolgen“ hat, „daß die Steigerung der Vermittlungsfähigkeit im

Vordergrund steht und nicht die Auswirkung dieser Maßnahme auf die

Arbeitslosenstatistik“‘ kann so gesehen nur als Unterstützung der Ziele gewertet

werden, die von vornherein Inhalt der Massnahme sind und weiterhin bleiben.