6252/AB XX.GP
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 6694/J - NR/1999 betreffend Erhöhung des
Frauenanteils in der Wissenschaft, die die Abgeordneten Mag. WURM und Genossen am
16. Juli 1999 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
Es ist richtig, dass das Institut für Psychologie der Universität Innsbruck personell weniger
gut ausgestattet ist als die gleichnamigen Institute in Graz und Salzburg. 1990 hatte das In -
stitut zwei Planstellen für Ordentliche Universitätsprofessoren, 10 Assistentenstellen und
4 Planstellen für nichtwissenschaftliches Personal. Derzeit hat es drei Planstellen für Uni -
versitätsprofessoren, 11 Assistententenstellen und 5 nichtwissenschaftliche Planstellen. Sollte
es zur Einbeziehung des bisher für "Zwischenmenschliche Kommunikation“ gewidmeten
Ordinariats in die Psychologie kommen, würde sieh der Personalstand auf vier Universitäts -
professoren erhöhen.
Gerade bei der Psychologie ist aber darauf hinzuweisen, dass Personalaufstockungen keines -
falls in dem Maß möglich sein können, wie dies rein rechnerisch in Relation zur Studenten -
zahl notwendig wäre, um auf eine anderen Studienrichtungen entsprechende Betreuungs -
relation zu kommen.
Zu Frage 1 und 2:
Die dieser Frage zu Grunde liegenden Berechnungen können seitens des Bundesministeriums
für Wissenschaft und Verkehr mangels Datengrundlagen und ohne genaue Kenntnis der
angewandten methodischen Vorgangsweise zur Ermittlung von Kosten im Sekundarschul -
bereich, wie sie in der unter Verweis auf einen Artikel im „Standard“, der sich wiederum auf
die Publikation „Kenndaten des österreichischen Schulwesens“ beruft, angeführt sind, nicht
nachvollzogen werden. Auch ist es zweifelhaft, ob Methoden zur Kostenberechnung im
Schulwesen ohne weiteres auf den gänzlich anders strukturierten universitären Bereich umge -
legt werden können.
Zu Frage 3:
Bei Berechnung und Vergleich von Ausgaben im universitären Bereich kann derzeit noch auf
kein ausgebautes System der Kostenrechnung zurückgegriffen werden (die Kostenrechnung
an den Universitäten wird gerade eingeführt), daher sind auch keine genauen Kostenangaben
des Psychologiestudiums an der Universität Innbruck möglich. Werden Berechnungen in der
Art von „Ausgaben je Studierendem/r“ oder „Ausgaben je Absolventin“ angestellt, so beru -
hen diese auf der Division von identifizier - und abgrenzbaren Ausgaben für größere Ein -
heiten (z.B. eine ganze Universität) durch die Zahl der Studierenden bzw. AbsolventInnen
eines Jahres. Solche Berechnungen ergeben vergleichbare Größen, können aber nicht die
Kosten, die ein/e einzelne/r Studierende/r verursacht, angeben.
Berechnungen dieser Art wurden zuletzt für das abgelaufene Budgetjahr 1998 durchgeführt.
Die Ausgaben je ordentlichem/r Studierendem/r an Universitäten der Wissenschaften variie -
ren dabei zwischen ca. ATS 38.000,-- (Wirtschaftsuniversität Wien) und ca. 206.000,--
(Montanuniversität Leoben), die Ausgaben je AbsolventIn liegen zwischen ca. ATS 0,6 Mio.
(Wirtschaftsuniversität Wien) und 2,4 Mio. (Montanuniversität Leoben). (Anmerkung: Auf
Grund der durch den Neubau bedingten atypischen Ausgabenentwicklung blieb die Veteri -
närmedizinische Universität Wien aus
dieser Betrachtung ausgeklammert).
Der Vergleich zwischen verschiedenen Universitäten zeigt, dass die Größe einer Einrichtung
und die fachliche Ausrichtung als die maßgeblichsten Faktoren, welche die Ausgabenhöhe
bestimmen, zu nennen sind. Technisch ausgerichtete Universitäten haben im Vergleich hö -
here Ausgaben als Universitäten mit geistes - oder sozial - und wirtschaftswissenschaftlichen
Schwerpunkten. Da die Personalausgaben den größten Anteil am Hochschulbudget ausma -
chen, wirkt sich die personelle Ausstattung einer Einrichtung stark auf die „Ausgaben je
Studierendem/r“ bzw. „je AbsolventIn“ aus.
Es ist daher anzunehmen, dass angesichts der vergleichsweise großen Zahl zu betreuender
Studierender je UniversitätslehrerIn die Studien der Psychologie in Österreich, auch an der
Universität Innsbruck, im Vergleich der verschiedenen Universitäten und Einrichtungen zu
den „billigeren“ Studien zu zählen sind.
Zu Frage 4:
Die Veränderung bezüglich des direkten Einflusses auf Personalentscheidungen durch das
UOG 1993 bezieht sich ausschließlich auf die Auswahl aus Besetzungsvorschlägen für
Universitätsprofessoren - Planstellen. In allen anderen Fällen wird die Zuständigkeitsvertei -
lung zwischen dem Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr und der Universität
durch das UOG 1993 nicht verändert.
Bezüglich der Auswahl aus Besetzungsvorschlägen für Professorenstellen liegt zwar künftig
die Zuständigkeit beim Rektor. Diese Auswahlentscheidung des Rektors unterliegt aber dem
Aufsichtsrechts des Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr. Die Rechte des Arbeits -
kreises für Gleichbehandlungsfragen werden durch das UOG 1993 nicht eingeschränkt, da
der Arbeitskreis ein Mitwirkungsrecht auch gegenüber dem Rektor hat.