6255/AB XX.GP
der Anfrage der Abgeordneten Petrovic, Freundinnen und Freunde,
betreffend die ausständige Aufklärung der Dioxin - Vergiftung von
ArbeitnehmerInnen in Wien im Jahr 1998
(6571/J)
Zur vorliegenden Anfrage führe ich folgendes aus:
Zu Frage 1:
Als Ursache für die Dioxinerkrankung von Arbeitnehmerinnen des Österreichischen
Textil - Forschungsinstituts wurde von der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt und
der Arbeitsinspektion nach umfangreichen Untersuchungen eine Exposition gegen -
über 2,3,7,8 - TCDD im Rahmen der beruflichen Tätigkeit ermittelt. Im übrigen verwei -
se ich auf die Beantwortung der Frage 1 der an den Bundesminister für Inneres
gerichteten parlamentarischen Anfrage Nr. 6574/J.
Zu Frage 2:
Der Abschlußbericht der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt vom 17. November
1998 wurde von der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt den von der Untersu -
chung betroffenen Stellen - insbesondere der Sicherheitsbehörde, der Arbeitsin -
spektion und dem Österreichischen Textil - Forschungsinstitut - übermittelt Seitens
der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt wurden die im vorliegenden Zusammen -
hang an sie herangetragenen Informationswünsche der Medien im erforderlichen
und möglichen Ausmaß befriedigt, wobei es laufend Medienberichte zu den Vor -
kommnissen am Österreichischen Textil - Forschungsinstitut gab. Nachdem mit Vor -
liegen des Schlußberichtes die Mißstände am Österreichischen Textil - Forschungs -
institut beseitigt waren, der Schlußbericht keine neuen Erkenntnisse bezüglich der
Ursachen enthielt und keine weiteren Gefahrenquellen gegeben waren, bestand kein
Anlaß für eine weitere Information der Öffentlichkeit.
Zu Frage 3:
Meinem Ressort liegen keine weiteren Informationen über Erkrankungen durch
Exposition gegenüber Dioxinen am
Arbeitsplatz vor.
Zu Frage 4:
Auf Grundlage der erfolgten Untersuchungen und Messungen wurde von Arbeitsin -
spektion und Allgemeiner Unfallversicherungsanstalt ein Reinigungs - und Kontroll -
meßplan für das Österreichische Textil - Forschungsinstitut erstellt. Nach der erfolgten
Reinigung wurden durch die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt Kontrollmessun -
gen durchgeführt. Die Ergebnisse dieser Dioxinmessungen lagen in jener Größen -
ordnung, die in Deutschland als für Kindergärten zulässig erachtet wird.
Zu Frage 5:
Die Erkrankungen wurden als Berufskrankheiten anerkannt. Die erkrankten
Dienstnehmerinnen haben aufgrund der Anerkennung als Berufskrankheit Anspruch
auf die gesetzlich vorgesehenen Leistungen der Unfallversicherung. Die Behandlung
der erkrankten Arbeitnehmerinnen findet somit auf Kosten der Allgemeinen Unfall -
versicherungsanstalt statt.
Detailliertere Auskünfte hinsichtlich personenbezogener Daten - insbesondere soweit
sie den derzeitigen Gesundheitszustand der Arbeitnehmerinnen betreffen - sind aus
datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich.
Zu Frage 6:
Die Arbeitsinspektion ist stets bemüht, durch intensive Inspektionstätigkeit ähnliche
Gefahren wie im Österreichischen Textil - Forschungsinstitut aufzuspüren und deren
Beseitigung zu veranlassen. Auch die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt setzt
die Erkenntnisse aus Wissenschaft und Praxis seit Jahrzehnten erfolgreich zur Ver -
hütung von Gesundheitsschäden ihrer Versicherten ein. Dennoch können Gefahren
durch chemische Arbeitsstoffe am Arbeitsplatz bzw. daraus resultierende mögliche
Gefahrenquellen niemals mit absoluter Sicherheit ausgeschlossen werden.
Zu Frage 7:
Auf Grund der letzten Kontrollmessungen im Juli 1999 im Österreichischen Textil -
Forschungsinstitut, bei denen tolerable Werte festgestellt wurden, sind dort keine
weiteren Kontrollmessungen vorgesehen.
In diesem Zusammenhang ist zu betonen, daß die regelmäßige Überprüfung der
Betriebe durch die Arbeitsinspektion selbstverständlich die Kontrolle aller Sicher -
heits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen gemäß dem ArbeitnehmerInnenschutz -
gesetz im Zusammenhang mit Arbeitsstoffen beinhaltet. Bei begründetem Verdacht
auf eine erhöhte Belastung von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen werden Mes -
sungen von Arbeitsstoffen veranlaßt.