6259/AB XX.GP

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 6553/J - NR/1999, betreffend Wettbewerbs -

verzerrungen zuungunsten der niederösterreichischen Kieserzeuger durch extrem niedrige

Transportkosten der ÖBB, die die Abgeordneten Mag. Kukacka und Kollegen am 8. Juli 1999

an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

Vorweg ist festzuhalten, daß gemäß Art. 52 Abs. 1 B - VG parlamentarische Anfragen in dem

Ausmaß zu beantworten sind, als es sich um Fragen handelt, die Gegenstand der Vollziehung

sind.

 

Was nun Fragen im Zusammenhang mit einem im Eigentum des Bundes stehenden Unterneh -

men anlangt, sind demgemäß nur Handlungen von Verwaltungsorganen erfaßt.

 

Die entsprechenden Fragen betreffen Handlungen von Unternehmensorganen. Ich habe daher

die Anfrage den Österreichischen Bundesbahnen vorgelegt; nach Angaben der ÖBB sind die

Tarife auf den in der Anfrage genannten Relationen für die entsprechenden Mengen und Güter

kostendeckend kalkuliert.

 

Der Vollständigkeit halber darf ich zur Tarifgestaltung grundsätzlich Folgendes festhalten;

Die ÖBB sind nach dein Bundesbahngesetz 1992 § 1 eine Gesellschaft mit eigener Rechts -

persönlichkeit. die zur Wirtschaftlichkeit verpflichtet ist. Dies trifft auch auf den Bereich der

Tarifgestaltung zu. Die Entscheidung der ÖBB über die Gestaltung ihres Tarifangebotes fällt

ausschließlich in die Zuständigkeit des Managements und der Organe der ÖBB, in diesem Fall

in den Geschäftsbereich Güterverkehr, bzw. des Aufsichtsrates.