6290/AB XX.GP

 

Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten G. Moser, Freundinnen und Freunde vom

14. Juli 1999, Nr. 6604/J, betreffend Donaufische, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu Frage 1:

 

Erste Ergebnisse bezüglich Hexachlorbenzol (HCB) lagen meinem Ressort im Herbst 1998

vor. Im Zeitraum vom 11. Mai bis 20. Juni 1998 wurde gemeinsam mit Deutschland, der Slo -

wakei und Ungarn eine Längsbefahrung des Main ab dessen Mündung in den Rhein, des

Main - Donaukanals, sowie der Donau bis zur Grenze Ungarns mit Restjugoslawien durchge -

führt. Hiebei wurde ein umfangreiches Messprogramm einschließlich der Messung von

Chlorbenzolen an Schwebstoffen durchgeführt. Mit Ausnahme von Messungen in einem eng

begrenzten Bereich ca. 180 km oberhalb der deutsch - österreichischen Grenze bei Jochen -

stein knapp unterhalb der Einmündung des Main - Donaukanals lag der Gehalt an Chlorben -

zolen im gesamten untersuchten Streckenverlauf in derselben eher unauffälligen Größen -

ordnung. Ein Handlungsbedarf für den österreichischen Donauabschnitt war daraus nicht

ableitbar, zumal die Konzentrationen für Hexachlorbenzol deutlich unter dem 1998 von der

Deutschen Länderarbeitsgemeinschaft Wasser als Zielvorgabe (Versorgewert) zum Schutz

der Fischerei vorgeschlagene Werte von 40 μg/kg Schwebstoff bzw. Sediment lag.

In der 7. Sitzung der Sachverständigen - Arbeitsgruppe "Gewässerschutz“ zum Regensburger

Vertrag vom 22.2. 1999 wurde seitens des bayrischen Delegationsleiters, Herrn MR Geisen -

hofer, über den aktuellen Kenntnisstand zur Belastung der Donau mit HCB informiert und ein

Kurzbericht hiezu übergeben.

 

Demzufolge

    • sei HCB über ungewollte Reaktionsschritte im Bereich Münchsmünster (mehr als 180

      km oberhalb der deutsch - österreichischen Grenze) über Abwasser in die Donau ge -

      langt;

    • sei die Ableitung mit 28. 1. 1999 gestoppt worden;

    • seien die Sedimente der Donau direkt unterhalb der Ableitungsstelle hochbelastet;

    • weisen die Fische vereinzelt auch im Raum Passau Überschreitungen der in Bayern

      festgelegten Höchstbelastungen für Muskelfleisch auf;

    • werde ein größeres Kontingent Fische aus der Donau sowie Sedimente und Mu -

      scheln auf HCB als Grundlage für weitere Entscheidungen insbesondere bezüglich

      der Verwertung von Fischen untersucht.

 

Dem Bericht angeschlossen war eine Aufstellung über die Ergebnisse der im Bereich der

Einleitungsstelle vorgenommenen Sedimentuntersuchungen, der Ergebnisse der gemeinsa -

men Länderbefahrung der Donau, sowie Ergebnisse von Fischuntersuchungen aus dem

Jahr 1995/96. Vom Bayrischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie,

Frauen und Gesundheit vom 3. 2. 1999 wurde des weiteren festgehalten, dass die Gesund -

heit bayrischer Verbraucher durch den Verzehr von Donaufischen nicht bedroht sei und bei

den üblichen Verzehrgewohnheiten auch bei den vorgefundenen Meßwerten keine Gefahr

einer gesundheitlichen Schädigung bestünde bzw. über weitere Maßnahmen erst nach Vor -

liegen weiterer Untersuchungsergebnisse entschieden werden könne.

 

In Anbetracht der mehr als 180 km weit oberhalb der deutsch - österreichischen Grenze gele -

genen Einleitungsstelle, der bereits eingestellten Einleitung, des zufolge abflussstarker Zu -

bringer im Zwischeneinzugsgebiet (Isar, Inn) gegebenen Verdünnungspotentials, sowie der

in Bayern bis zur österreichisch - bayrischen Grenze laufenden umfangreichen, noch nicht

abgeschlossenen Untersuchungen in Bayern war kein unmittelbarer Handlungsbedarf im

österreichischen Donaubereich ableitbar und eine Gesundheitsgefährdung ausgeschlossen.

Das Ergebnisprotokoll dieser Sachverständigen - Arbeitsgruppe einschließlich des Kurzbe -

richtes wurde am 29. 3. 1999 an alle Mitglieder der Arbeitsgruppe, so auch dem Amt der OÖ

Landesregierung (Gewässeraufsicht) zugemittelt.

 

In weiterer Verfolgung dieser Angelegenheit hat das Institut für Gewässerökologie, Fische -

reibiologie und Seenkunde des Bundesamtes für Wasserwirtschaft mit der Fachberatung für

Fischerei des Regierungsbezirkes Niederbayern Kontakt bezüglich der in Bayern eingeleite -

ten Fischuntersuchungen aufgenommen. Mit Schreiben vom 1.4.1999 wurde von bayrischer

Seite mitgeteilt, dass Fischuntersuchungen im österreichischen Donauabschnitt erst dann

eingeleitet werden sollten, wenn die Hexachlorbenzolanreicherung der Fische an der

nächstgelegenen bayrischen Untersuchungsstelle die höchstzulässige Grenze überschreitet.

Sollte dies nicht der Fall sein, wäre es wenig sinnvoll diese kostspieligen Arbeiten durchzu -

führen. Weitere telefonische Kontakte hat es mit der Gewässeraufsicht des Amtes der ober-

österreichischen Landesregierung gegeben.

 

Mit Schreiben vom 26. 5. 1999 hat das angeführte Institut unter Anschluss seines gesamten

in der Angelegenheit geführten Schriftverkehrs mitgeteilt, dass die bayrischen Untersuchun -

gen abgeschlossen wären, die Untersuchungen der Donaufische im Stauraum Jochenstein

bei Zander, Hecht, Karpfen und Barsch weit unter der in Bayern höchstzulässigen Grenze

lägen, bei Brachse und Aal die höchstzulässigen Grenzen jedoch überschritten worden wä -

ren.

 

Mit dem Ziel der Einleitung entsprechender Maßnahmen wurden die bayrischen Stellen um

Bereitstellung möglichst umfassender Informationen ersucht. Dem wurde seitens der bayri -

schen Stelle am 18.6.1999 mit der Übermittlung eines Berichtes zur Sitzung des Ausschus -

ses für Landesentwicklung und Umweltfragen vom 10.6.1999 zum Thema HCB - Belastung

der Donau entsprochen. Mit diesem Bericht wurde auch mein Ressort u.a. erstmals über das

verhängte Verbot, Fische gewerbsmäßig in Verkehr zu setzen, informiert (Verbot gilt für

Raubfische von der Einleitstelle bis zur Mündung der Isar in die Donau, bzw. für Friedfische

von der Einleitungsstelle für den gesamten niederbayrischen Donauabschnitt). Das nicht

gewerbsmäßige Inverkehrbringen von Speisefischen aus der Donau ist demnach von diesem

Verbot nicht betroffen.

Weiters wurde bezüglich Gesundheitsgefährdung ausgeführt, dass die niedrigen Grenzwerte

für HGB Vorsorgewerte seien und dass (selbst) bei Verzehr von Fischen aus den unmittelbar

von der Einleitung betroffenen Bereichen eine Fischmahlzeit pro Woche auch unter Zugrun -

delegung der maximalen Überschreitung der zulässigen Höchstmenge als gesundheitlich

unbedenklich anzusehen sei.

 

Zu den Fragen 2 und 3:

 

Wie zu Frage 1 ausgeführt, erfolgte die Erstinformation durch das Ergebnisprotokoll der

Sachverständigen - Arbeitsgruppe "Gewässerschutz“ zum Regensburger Vertrag vom 22. 2.

1999.

 

Unmittelbar nach Erhalt des o.a. zusammenfassenden bayrischen Berichtes vom 18. 6. 1999

wurde das für Lebensmittelangelegenheiten zuständige Bundeskanzleramt mit Schreiben

vom 22. 6. 1999 über die Ursache der Hexachlorbenzolbelastung und die von den bayrischen

Stellen ergriffenen Maßnahmen informiert und darauf hingewiesen, dass bei Friedfischen

auch unterhalb der österreich/bayrischen Staatsgrenze erhöhte HGB - Belastungen nicht aus -

zuschließen seien und um die Einleitung der im Interesse des Konsumentenschutzes not -

wendigen Maßnahmen ersucht.

 

Dem bisher in dieser Angelegenheit befassten Institut des o.a. Bundesamtes, sowie der Ge -

wässeraufsicht des Amtes der oberösterreichischen Landesregierung wurde dies gleich -

schriftlich mitgeteilt. Eine Kopie des bayrischen Berichtes wurde sowohl dem Bundeskanz -

leramt, als auch den weiteren angeführten Stellen zur Verfügung gestellt.

 

Zu Frage 4:

 

Wie in der Beantwortung der Fragen 1, 2 und 3 bereits aufgezeigt, wurde dieser Schadfall

laufend aktiv verfolgt und nach erfolgter Verdichtung der Verdachtsmomente raschest das für

Lebensmittelangelegenheiten zuständige Ressort umfassend informiert sowie um die erfor -

derlichen Veranlassungen ersucht.

 

Über die in der Beantwortung der Frage 1 angeführten Informationen des Amtes der CÖ

Landesregierung (Gewässeraufsicht) im Wege der 7. Sitzung der Sachverständigen -

Arbeitsgruppe „Gewässerschutz“ hinausgehend, wurde das Amt der OÖ Landesregierung

gleichfalls zeitgleich mit dem Bundeskanzleramt umfassend über den Sachstand sowie die

getroffenen Veranlassungen informiert. Mit den bayrischen Stellen wurde vereinbart, die Er -

gebnisse der in Bayern weiterlaufenden Untersuchungen nach Abschluss derselben zu

übermitteln.

 

Zu Frage 5:

 

Bezüglich des Zeitpunktes der Information (18. 6. 1999) über das Verbot des gewerbsmäßi -

gen Inverkehrsetzens von Donaufischen darf auf die Beantwortung der Frage 1 verwiesen

werden. Bezüglich der von meinem Ressort getroffenen Konsequenzen darf auf die Beant -

wortung der Fragen 1, 2, 3 und 4 verwiesen werden. Das Bundeskanzleramt hat Anfang Juli

das Ziehen entsprechender Proben veranlasst, konkrete Ergebnisse sind mir noch nicht be -

kannt. Ein Verbot des Inverkehrsetzens von Fischen liegt seitens des Bundeskanzleramtes

nicht vor.

 

Zu den Fragen 6. 7 und 8:

 

Das Wasser der Donau ist im bayrischen Bereich nur mit ca. einem Nanogramm HCB pro

Liter und weniger belastet. Da sich HCB sehr schnell an den organischen Anteilen der Sedi -

mente bzw. der Schwebstoffe anlagert, geht hievon keine Belastungsgefahr aus, zumal die

ehemalige Einleitungsstelle mehr als 180 km oberhalb der bayrisch/österreichischen Staats -

grenze liegt.

 

Dennoch wurde aber umgehend reagiert und das Institut für Gewässerökologie, Fischerei -

biologie und Seenkunde des Bundesamtes für Wasserwirtschaft hat in weiterer Verfolgung

dieser Angelegenheit mit der Fachberatung für Fischerei des Regierungsbezirkes Nieder -

bayern Kontakt bezüglich der in Bayern eingeleiteten Fischuntersuchungen aufgenommen.

Wie bereits in der Beantwortung der Frage 1 ausgeführt, wurde von bayrischer Seite mitge -

teilt, dass Fischuntersuchungen im österreichischen Donauabschnitt erst dann eingeleitet

werden sollten, wenn die Hexachlorbenzolanreicherung der Fische an der nächstgelegenen

bayrischen Untersuchungsstelle die höchstzulässige Grenze überschreitet. Sollte dies nicht

der Fall sein, wäre es wenig sinnvoll diese kostspieligen Arbeiten durchzuführen. Weitere

telefonische Kontakte hat es mit der Gewässeraufsicht des Amtes der oberösterreichischen

Landesregierung gegeben.

 

Unmittelbar nach Erhalt des zusammenfassenden bayrischen Berichtes vom 18. 6. 1999

wurde das für Lebensmittelangelegenheiten zuständige Bundeskanzleramt mit Schreiben

vom 22. 6. 1999 über die Ursache der Hexachlorbenzolbelastung und die von den bayrischen

Stellen ergriffenen Maßnahmen informiert und darauf hingewiesen, dass bei Friedfischen

auch unterhalb der österreich/bayrischen Staatsgrenze erhöhte HCB - Belastungen nicht aus -

zuschließen seien und um die Einleitung der im Interesse des Konsumentenschutzes erfor-

derlichen Maßnahmen ersucht.

 

Bezüglich Fischuntersuchungen darf auf die Zuständigkeit des Bundeskanzleramtes sowie

auf die Beantwortung der Fragen 2 und 5 verwiesen werden.

 

Zu Frage 9:

 

Eine schwere Kontamination der Donau liegt ausschließlich im unmittelbaren Nahbereich der

ehemaligen Einleitstelle in die bayrische Donau (mehr als 180 km oberhalb der bay -

risch/österreichischen Staatsgrenze) vor. Diese Einleitung ist seit Jänner des Jahres bekannt

und abgestellt. Die dem jeweiligen Zeitpunkt und Wissensstand entsprechenden sinnvollen

notwendigen Veranlassungen wurden jeweils umgehend von meinem Ressort im Rahmen

der bestehenden Kompetenzen gesetzt.

 

Zu Frage 10:

 

Bezüglich Kontakte darf auf die Beantwortung der Fragen 1 und 2 verwiesen werden.