6318/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Johann Maier und Genossen haben an

mich eine schriftliche Anfrage, betreffend "Rechtsfragen und gesundheitliche Beden -

ken beim „Tätowieren““, gerichtet.

 

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

 

Zu 1 bis 3:

Ich ersuche um Verständnis, dass ich zu den gewerberechtlichen Fragen, die nicht

in den Vollziehungsbereich des Justizressorts fallen, auf die Beantwortung der im

Wesentlichen gleichlautend an den den Bundesminister für wirtschaftliche Angele -

genheiten gerichteten Anfrage Zl. 6869/J - NR/1999 verweise.

 

Zu 4:

Wie die aus Anlass der vorliegenden Anfrage eingeholten Berichte der Oberstaats -

anwaltschaften ergeben haben, wurde lediglich im Sprengel der Staatsanwaltschaft

Feldkirch eine Strafanzeige gegen den Betreiber eines „Tattoo - Studios“ wegen kör -

perverletzung erstattet. Diese Anzeige wurde vom Bezirksanwalt beim Bezirksge -

richt Feldkirch nach § 90 Abs. 1 StPO zurückgelegt.