6322/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Petrovic, Freundinnen und Freunde haben am

14. Juli 1999 unter der Nr. 6602/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage

betreffend „Schwanzverletzungen beim österreichischen Bundesheer“ gerichtet. Diese

Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu 1, 2 und 3:

 

Militärhunde der Rasse Rottweiler sind im Dienstbetrieb einem weitaus höheren

Verletzungsrisiko ausgesetzt als Hunde im zivilen Bereich. Das Kupieren der Ruten erfolgt

nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften, wenn es zum Schutz der Hunde vor

Verletzungen erforderlich ist. Bei unkupierten Ruten von Rottweilern können Verletzungen

auftreten, die letztlich zu operativen Rutenverkürzungen führen.

 

Zu 4 und 5:

 

Fragen nach meiner persönlichen Einschätzung bilden keinen Gegenstand der Vollziehung

meines Ressorts im Sinne des § 90 Geschäftsordnungsgesetz 1975.

 

Zu 6 und 7:

 

Das österreichische Bundesheer kooperiert in Fragen der Hundezucht und - haltung

ausschließlich mit der Veterinärmedizinischen Universität Wien und dem Österreichischen

Kynologenverband. Im Rahmen dieser Zusammenarbeit werden die einschlägigen gesetz -

lichen Vorgaben strikt eingehalten. Das Kupieren der Ruten von Hundewelpen erfolgt - wie

bereits erwähnt - lediglich bei veterinärmedizinischer Indikation zur Vorbeuge vor späteren

schweren Rutenverletzungen; die Entscheidung über einen derartigen Eingriff liegt aus -

schließlich beim behandelnden Tierarzt.