6332/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Moser, Freundinnen und Freunde haben am

13.7.1999 an mich eine schriftliche Anfrage mit der Nr. 6593/J betreffend

,,Abfallaufkommen in Österreich“ gerichtet. Ich beehre mich, diese wie folgt zu be -

antworten:

 

 

ad 1 und 3

 

Vorweg darf ich bezüglich der Entwicklungen der Abfallaufkommen auf die detail -

lierten Angaben im Bundes - Abfallwirtschaftsplan 1998 und im Bundesabfallbericht

1998, der auch dem Nationalrat zur Kenntnis gebracht wurde, verweisen.

 

Die bundesländerspezifischen Mengenentwicklungen der Abfälle aus Haushalten

und haushaltsähnlichen Einrichtungen von 1989 bis 1996 sind der Beilage 1 zu ent -

nehmen.

 

Bezüglich des Abfallaufkommens aus Haushalten und ähnlichen Einrichtungen wäre

Folgendes festzuhalten:

1996 ist im Vergleich zu 1993 das gesamte Aufkommen an Abfällen aus Haushalten

und ähnlichen Einrichtungen um rund 11 % gestiegen. Gleichzeitig aber konnten

durch eine Steigerungsrate von über 50 % bei der getrennten Sammlung die Massen

für den Restmüll um ca. 13 % gesenkt werden. An Altstoffen konnten um rund 37 %

mehr getrennt gesammelt werden und bei den biogenen Abfällen hat sich die ge -

trennt erfasste Masse nahezu verdoppelt. Der Gesamtanteil der Abfälle aus Haus -

halten und ähnlichen Einrichtungen, der direkt und unbehandelt auf Deponien ging,

betrug 1996 nur mehr 32 % und konnte um rund 110.000 t reduziert werden.

 

Der Anstieg der Gesamtmengen ist evident, konnte aber durch einen überproportio -

nalen Erfolg bei der getrennten Sammlung und Verwertung von Altstoffen aufgefan -

gen werden, was die Wichtigkeit der in diesem Zusammenhang bereits ergriffenen

Maßnahmen unterstreicht; zumal beim Restmüll noch weitere Potentiale für die ge -

trennte Erfassung und anschließende Verwertung erkennbar sind. Bezüglich der

Vermeidung muss aber auch auf limitierende Faktoren, wie realen Bevölkerungs -

zuwachs und den weiterhin steigenden Wohlstand, verbunden mit einem verstärkten

Trend zu Singlehaushalten, verwiesen werden. Hervorzuheben ist jedenfalls auch

die gelungene Entkopplung des Hausmüllanfalls gegenüber der Steigerung des

Bruttoinlandsproduktes (Steigerung des BIP von 1993 bis 1996 um rund 14%).

 

ad 2

 

Vorweg wäre bezüglich der Erhöhung des Bodenaushub - Massenpotentials von 15

auf 20 Millionen Jahrestonnen zwischen 1993 und 1996 festzuhalten, dass dieser

Zuwachs nicht mit einem Realanstieg des Abfallaufkommens korreliert, sondern auf

eine Verfeinerung der Datenerhebungsmethodik zurückgeht. In der Menge von

20 Millionen Tonnen nicht enthalten sind Verfüllungen und Schüttungen, die im Zuge

von Baumaßnahmen unmittelbar am Ort des Anfalls vorgenommen werden. Boden -

aushub wird großteils verwertet, geringe Anteile werden auf Deponien abgelagert.

Somit besteht trotz der bedeutenden Menge an Material kein relevantes Entsor -

gungsproblem.

ad 4

 

Mit dem derzeitigen Begleitscheinsystem wird jede Übergabe von gefährlichen Ab -

fällen im Datenverbund dokumentiert. Somit ist die Nachvollziehbarkeit der ord -

nungsgemäßen Entsorgung gefährlicher Abfälle gegeben. Die Begleitscheinpflicht,

insbesondere die Mitführung des Begleitscheins als Transportpapier ist auch EU -

rechtlich geboten.

 

Künftig soll die EDV - mäßige Übermittlung der Begleitschein - Daten forciert werden.

Die Begleitschein - Daten sollen durch Angabe der Behandlungsverfahren ergänzt

werden.

 

Da die Massenpotentiale für gefährliche Abfälle nicht nach Bundesländern getrennt,

sondern für das gesamte Bundesgebiet ermittelt werden, ist eine bundesländerspe -

zifische Auswertung der Differenz „Massenpotential - Begleitscheinmeldungen“ nicht

durchführbar. Eine Evaluierung der Differenzen nach den einzelnen Bundesländern

ist auch deshalb wenig sinnvoll, weil die Zuordnung der Abfälle im Abfalldatenver -

bund nach dem Firmensitz erfolgt, der nicht immer mit dem tatsächlichen Anfallsort

des Abfalls übereinstimmt.

 

Den mit Begleitscheinen erfassten Massen gefährlicher Abfälle steht als Zahlenwert

ein theoretisches Massenpotential gegenüber. Auf Basis von Analysen über das

Aufkommen gefährlicher Abfälle und über die Entwicklung der dem Abfalldatenver -

bund gemeldeten Abfallmassen wurde für den Bundesabfallwirtschaftsplan 1998 ein

Massenpotential von rd. 760.000 Jahrestonnen ermittelt.

 

Im Bereich gefährlicher Abfälle bestand stets eine Diskrepanz zwischen den Mas -

senpotentialen gefährlicher Abfälle und den im Datenverbund erfassten Mengen, die

aber in den letzten Jahren stets verringert werden konnte (vergleiche Bundes -

Abfallwirtschaftspläne 1995 und 1998). Diese Diskrepanzen erklären sich aus meh -

reren Ursachen: Verschiedene Abfälle, für die Massenpotentiale angegeben wurden,

bestehen nur zum Teil aus gefährlichen Abfällen. Nach zulässiger Abtrennung wird

nur der Anteil gefährlicher Abfälle gemeldet. Bestimmte Abfälle haben eine große

Quelle im Bereich nicht nachweispflichtiger Abfallerzeuger, z.B. bei Altautos aus

Haushalten. Der mit Begleitschein erfasste Anteil bildet daher nur einen Teil des

Gesamtabfallstroms. Ein wesentlicher Anteil des Abfallstromes wird auf Grund einer

Behandlung als nicht gefährlich ausgestuft, z.B. verfestigte Schlacken aus der Müll -

verbrennung.

 

Auf Grund dieser nachvollziehbaren Tatsachen muss die tatsächlich erfasste Menge

gefährlicher Abfälle stets unter dem Massenpotential gefährlicher Abfälle liegen.

 

ad 5

 

Daten bezüglich Abfallimporte sind den Beilagen 2 und 3 zu entnehmen. Insgesamt

wurden 1998 rund 79.000 t gefährliche und nicht gefährliche Abfälle nach Österreich

importiert.

 

Seit 1. Jänner 1997 unterliegt die grenzüberschreitende Verbringung von Abfällen

den Bestimmungen der Verordnung (EWG) Nr. 259/93 des Rates vom 1. Februar

1993 zur Überwachung und Kontrolle der Verbringung von Abfällen in der, in die und

aus der Europäischen Gemeinschaft (VerbringungsV); die Notifizierungsbegleit -

scheine, welche nunmehr den nationalen Begleitschein im Falle der grenzüber -

schreitenden Verbringung von Abfällen ersetzen (siehe dazu § 20 Abs. 2 AWG), wer -

den in jedem Fall seitens des Bundesministeriums für Umwelt, Jugend und Familie

überprüft. Fehlende Angaben werden ergänzt. Demnach ist auszuschließen, dass

legale Verbringungen von Abfällen mit unvollständig ausgefüllten Notifizierungsbö -

gen erfolgen; die Versand - /Begleitformulare sind jeweils vor der aktuellen Verbrin -

gung an den dafür vorgesehenen Stellen zu ergänzen.

 

Die sinnvolle Existenz entsprechender Behandlungsanlagen zur Aufrechterhaltung

der inländischen Entsorgungsautarkie kann durch eine entsprechende Auslastung

und damit einem Betrieb dieser Anlagen nach wirtschaftlichen Grundsätzen abgesi -

chert werden. Werden Abfälle zur Verwertung importiert, können diese als Aus -

gangsmaterialien für die Erzeugung von Produkten dienen. Der Import von Abfällen

zur Beseitigung kann im öffentlichen Interesse liegen, wenn - wie in vielen Fällen - in

den Exportstaaten geeignete Behandlungsanlagen für derartige Abfälle nicht vorhan -

den sind und daher eine Übernahme dieser Abfälle in geeigneten inländischen

Anlagen zur ordnungsgemäßen Beseitigung dem Gedanken des grenzüberschrei -

tenden Umweltschutzes entgegenkommt bzw. entspricht; die Beseitigung derartiger

Abfälle im Inland dient daher nicht zuletzt dem Umweltschutz in Europa bzw. in

Ländern, die nicht über geeignete Entsorgungsanlagen verfügen.

 

ad 6

 

Die Masse der exportierten gefährlichen Abfälle in den Jahren 1994 bis 1997 kann

der Beilage 4 entnommen werden.

 

ad 7

 

Die Grundlage für weitere Maßnahmen zur Abfallvermeidung bildet eine in Vorbe -

reitung befindliche, umfassende Novellierung des Abfallwirtschaftsgesetzes, wobei

der Schwerpunkt im Bereich marktwirtschaftlicher Anreize liegen soll.

 

ad 8

 

Mit den von meinem Ressort in Vollziehung des Altlastensanierungsgesetzes

(ALSAG) bisher getroffenen Maßnahmen liegt Österreich hinsichtlich der Bewäl -

tigung der Altlastenproblematik im internationalen Spitzenfeld.

 

Es kann schon heute von einem sehr hohen Erfassungsgrad an so genannten Ver -

dachtsflächen, insbesondere Altablagerungen (Altdeponien), ausgegangen werden.

Im Vergleich zu Altablagerungen besteht naturgemäß bei Altstandorten ein noch

nicht so hoher Erfassungsgrad. Allerdings wurden im Auftrag des BMUJF bereits

zahlreiche Projekte zur systematischen Altstandorterhebung durchgeführt und finan -

ziert bzw. sind in fast allen Bundesländern bereits Altstandorterhebungen im Gange,

wobei in Wien, Salzburg und Oberösterreich die Ersterfassung von Altstandorten im

Wesentlichen bereits abgeschlossen ist.

Das ALSAG in seiner derzeitigen Form stellt in erster Linie ein Finanzierungsin -

strument dar, das aber jetzt schon eine Verfahrenskonzentration beim Landes -

hauptmann und damit eine Verfahrensvereinfachung bzw. - beschleunigung ermög -

licht. (Gem. § 17 ALSAG ist der Landeshauptmann zuständige Behörde zur Ent -

scheidung über notwendige Sicherungs - oder Sanierungsmaßnahmen!)

 

Da die behördliche Abwicklung von Sanierungsmaßnahmen nach speziellen, meist

dem Vorsorgeprinzip gehorchenden Rechtsmaterien, wie dem Wasserrechtsgesetz

(WRG), Probleme bereitet, ist seitens meines Ressorts eine umfassende Novellie -

rung des ALSAG beabsichtigt. Durch die Entflechtung derzeit anzuwendender Mate -

riengesetze und die Einführung eines eigenen Altlastenverfahrens soll eine raschere

Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen erreicht sowie ein ökonomisch effizienteres

Vorgehen ermöglicht werden.

 

Wesentliche Inhalte einer umfassenden ALSAG - Novelle:

 

·         Vorgehen nach ökologischer Dringlichkeit (keine Sanierung um jeden Preis bei

     weniger prioritären Flächen);

·         Schutzprinzip statt Vorsorgeprinzip (Minimierung des vorhandenen Schadens;

      Sanierungsziel abhängig von geplanter Nutzung);

·         Genehmigung von Gesamtprojekten (eigenständiges Altlastenverfahren);

·         Erweiterte Verantwortlichkeit des Liegenschaftseigentümers;

·         neues bzw. erweitertes Finanzierungsmodell.

 

Zahlreiche Vorarbeiten wurden bereits geleistet, sodass in Kürze erste Verhandlun -

gen auf Bundesebene stattfinden werden.

 

Anlage konnte nicht gescannt werden.