6333/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Lafer, DI Hofmann, Dr. Partik - Pableé und
Kollegen haben unter der Nr. 6611/J an mich eine schriftliche parlamenta -
rische Anfrage betreffend ,,Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBG)“ gerichtet,
die ich wie folgt beantworte:
Zu den Fragen 1 und 2:
Am 28. März 1997 ist der fragliche Erlaß für den Bundesminister für Wis -
senschaft und Verkehr genehmigt worden.
Zur Frage 3:
Ja. In diesem Erlass heißt es, dass im ADR - Bereich (Europäisches Überein -
kommen über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße) die Frage
der Abgrenzung „flüssig/fest“ bzw. der technischen Bedingungen für die
Spezialfahrzeuge noch auf Ebene der technischen Experten näher abgeklärt
werden.
Zur Frage 4:
Im Jahr 1997 wurden 5690, im Jahr 1998 6062 Amtshandlungen im Zu -
sammenhang mit Gefahrguttransporten
geführt. Im 1. Halbjahr 1999 wur -
den von der Exekutive 4119 Anzeigen erstattet und dabei 6052 Verstöße
festgestellt.
Zu den Fragen 5 bis 7:
Wie viele von diesen Amtshandlungen die Kontrolle von Bitumen -, Walzas -
phalt -, Gußasphalt - und andere Heißprodukt - Transporte betrafen, ist unbe -
kannt, da keine Meldungen gelegt werden, wenn sich kein Verdacht einer
Verwaltungsübertretung ergibt.