6333/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Lafer, DI Hofmann, Dr. Partik - Pableé und

Kollegen haben unter der Nr. 6611/J an mich eine schriftliche parlamenta -

rische Anfrage betreffend ,,Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBG)“ gerichtet,

die ich wie folgt beantworte:

 

Zu den Fragen 1 und 2:

Am 28. März 1997 ist der fragliche Erlaß  für den Bundesminister für Wis -

senschaft und Verkehr genehmigt worden.

 

Zur Frage 3:

Ja. In diesem Erlass heißt es, dass im ADR - Bereich (Europäisches Überein -

kommen über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße) die Frage

der Abgrenzung „flüssig/fest“ bzw. der technischen Bedingungen für die

Spezialfahrzeuge noch auf Ebene der technischen Experten näher abgeklärt

werden.

 

Zur Frage 4:

Im Jahr 1997 wurden 5690, im Jahr 1998 6062 Amtshandlungen im Zu -

sammenhang mit Gefahrguttransporten geführt. Im 1. Halbjahr 1999 wur -

den von der Exekutive 4119 Anzeigen erstattet und dabei 6052 Verstöße

festgestellt.

 

Zu den Fragen 5 bis 7:

Wie viele von diesen Amtshandlungen die Kontrolle von Bitumen -, Walzas -

phalt -, Gußasphalt - und andere Heißprodukt - Transporte betrafen, ist unbe -

kannt, da keine Meldungen gelegt werden, wenn sich kein Verdacht einer

Verwaltungsübertretung ergibt.