6339/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Petrovic, Freundinnen und Freunde haben am

15.7.1999 an mich eine schriftliche Anfrage mit der Nr. 6639/J betreffend

„Werbekampagne“ im Auftrag des Familienministeriums sowie die Streichungen von

Mitteln für Frauenberatungsstellen“ gerichtet. Ich beehre mich, diese wie folgt zu be -

antworten:

 

ad 1a

 

Die gegenständliche Kampagne wurde von der Werbeagentur Strobelgasse 2 konzi -

piert.

 

ad 1b

 

Die Kampagne lief vom 15. Juni bis 15. August 1999.

ad 1c

 

Gesamtkosten: Anzeigen                                 öS 3,871.556,15

                           Hörfunk                                     öS    937.315,20

                           Plakat                                         öS 4,457.697,36

                           Kleber                                       öS    119.178,--

                           PK                                              öS      14.616.--

                           Summe inkl. Steuern                öS 9,400.362,71

 

ad 1d

 

Die Mittel zur Finanzierung der Kampagne stammen zur Gänze aus dem für Öffent -

lichkeitsarbeit vorgesehenen Budget des BMUJF gemäß BFG 1999. Diesbezüglich

wurden keine budgetären Umschichtungen vorgenommen.

 

ad 2a

 

Ziel der Kampagne ist es, eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu ver -

mitteln und ins Bewusstsein der Öffentlichkeit zu bringen. Die Kampagne will ver -

deutlichen, dass sich nicht die Familie der Arbeitswelt unterzuordnen hat, sondern

die Wirtschaft auf Familien und hier besonders auf die Bedürfnisse der Kinder Rück -

sicht nehmen soll.

 

ad 2b

 

Da das BMUJF jährlich einen seiner Schwerpunkte mittels einer etwa gleich dimen -

sionierten Kampagne der Öffentlichkeit präsentiert, kann hier kein Bezug zu bevor -

stehenden Wahlen hergestellt werden. Die Konzipierung und Ausschreibung für die -

se Kampagne erfolgte bereits im Vorjahr, weitab von jedem Wahltermin.

 

ad 3a

 

Das BMUJF finanziert eine Vielzahl von direkten Maßnahmen, die aber nur

dann wirklich erfolgreich sein können, wenn sie von entsprechender Öffentlich -

keitsarbeit begleitet bzw. vorbereitet werden. Darüber hinaus hat das BMUJF keinen

eigenen Budgetansatz für Kinderbetreuungseinrichtungen, da dies Länderkompe -

tenz ist.

 

ad 3b

 

Um die genannten Reaktionen weitgehend auszuschließen, wurden die Agen -

turvorschläge für die gegenständliche Kampagne im Vorfeld vom Meinungsfor -

schungsinstitut Gallup an drei repräsentativen Bevölkerungsgruppen abgetestet:

Teilnehmer waren u. a. Hausfrauen, berufstätige Mütter, Gewerbetreibende und Vä -

ter. Die Kampagne wurde dabei durchgehend als sehr positiv bewertet.

 

ad 4

 

Hierzu darf ich auf meine Ausführungen zu den Fragen 2 und 3 verweisen. Kampa -

gnen von Ministerien werden aus öffentlichen Geldern finanziert, um dem öffentli -

chen Informationsauftrag in einer Mediengesellschaft zu entsprechen.

 

ad 5a

 

Ja, das Familientelefon ist die Telefonnummer der Servicestelle des Ministeriums

(bezeichnet als Familienservice).

 

ad 5b

 

Das Familienservice besteht bereits seit 1985. Seit damals verfügt es über eine Ser -

vicenummer zum Ortstarif, früher unter 0660/5201, seit Mai 1999 unter der Service -

nummer 0800 240 262.

Im Übrigen wird auf die Auskunftspflicht der Verwaltung des Bundes (Auskunfts -

pflichtgesetz vom 15.5.1987, BGBl. Nr. 287/1987), hingewiesen. Die Servicestelle

übernimmt eine zentrale Bündelung für allgemeine Angelegenheiten der Familienpo -

litik.

 

ad 5c

 

Das Familienservice ist eine bürgernahe Informations - und Auskunftsstelle, deren

Aufgabe es ist, die AnruferInnen über familienrelevante Angelegenheiten zu infor -

mieren und Fragen der BürgerInnen rund um die Familie zu beantworten. So zum

Beispiel solche betreffend Leistungen aus dem FLAF, wie Schülerfreifahrt, Karenz

und Beihilfen - etwa die Familienbeihilfe, Mutter - Kind - Pass - Bonus, Kleinkinderbei -

hilfe, Mehrkindzuschlag. Es werden insbesondere Informationen über Familienbera -

tungsstellen, das Audit FAMILIE & BERUF, Familienfreundlichkeit im Betrieb sowie

Karenzmodelle erteilt und Broschürenbestellungen erledigt. Bei Neuerungen im Fa -

milienbereich und bezüglich Informationen, die in den Medien veröffentlicht werden,

übt die Servicenummer eine Hotline - Funktion aus. Auskünfte und Informationen er -

folgen von Montag bis Freitag in der Zeit von 8 bis 16 Uhr durchgehend.

 

ad 5d

 

Im Familienservice arbeiten 5 Personen, davon 2 Ganztagsbeschäftigte und 3 Teil -

zeitbeschäftigte mit 20 bzw. 25 Wochenstunden. Es sind dies ein Soziologe, eine

Juristin, eine Psychologin und zwei speziell geschulte Sachbearbeiterinnen. Es wur -

den im Familienservice keine neuen Mitarbeiter wegen der Kampagne aufgenom -

men.

 

ad 5e

 

Im Jahr 1998 haben 16.721 AnruferInnen Informationen eingeholt. Bereits im ersten

Halbjahr des Jahres 1999 hat das Service 13.931 AnruferInnen registriert. Der

Schwerpunkt der Fragen lag auf dem Gebiet von Beihilfen (43 %), danach rangiert

der Broschürenversand auf Grund diverser Hotlines mit 32 %, 14 % der Anfragen

kamen zum Schwerpunkt Elternbildung, der Rest entfiel auf allgemeine Fragen. Für

das zweite Halbjahr 1999 liegt noch keine Auswertung vor. Zur Zeit der Kampagne

dominierten Fragen zu Karenzzeitmodellen, Arbeitszeit, Kinderbetreuung und der

Nachfrage nach der Broschüre Audit FAMILIE & BERUF.

 

ad 6

 

Seit Mitte 1997 wurde im Ressort das Audit FAMILIE & BERUF entwickelt - ein In -

strument für Unternehmen und den öffentlichen Dienst, mit dem der Status quo an

familienfreundlichen Maßnahmen auf den Prüfstand gestellt und gezielt weiterent -

wickelt werden kann.

 

Nach einer Pilotphase, an der neun österreichische Unternehmen (Neckermann

Versand GmbH& Co, Ölz GmbH&Co, Seniorenresidenz Bad Vöslau, Rieser - Malzer

Team GmbH, Terra Verde Produktions GmbH, Intersport Eybl, Erste Bank, ELK Fer -

tighaus AG, Inzersdorfer Nahrungsmittelwerke) und das Bundesministerium für

Umwelt, Jugend und Familie als Vertreter des öffentlichen Dienstes teilnahmen, ist

das Österreichische Audit FAMILIE & BERUF nun „serienreif“. Seit April steht es den

heimischen Unternehmen zur Verfügung, und es wird stark nachgefragt.

 

Die konkrete Leistung des Audit FAMILIE & BERUF besteht darin, dass es dem ein -

zelnen Unternehmen mit einem umfangreichen Kriterienkatalog in den Handlungs -

feldern Arbeitszeit, Arbeitsort, Abläufe oder Personalentwicklung dabei hilft, seine

Familienfreundlichkeit und die Ergebnisse familienfreundlicher Maßnahmen auf den

Prüfstand zu stellen. Im Rahmen einer Auditierung werden gleichzeitig angemesse -

ne Ziele einer familienbewussten Personalpolitik klar definiert. Ob diese erreicht wor -

den sind, wird durch eine Wiederholung des Audits nach drei Jahren überprüft.

 

Unternehmen aller Branchen und Größen, die Interesse am Audit FAMILIE & BE -

RUF haben, setzen sich mit dem Bundesministerium für Umwelt, Jugend und Familie

in Verbindung. Wichtig ist dabei zunächst nicht, dass es im Betrieb bereits familien -

freundliche Initiativen gibt, sondern dass der Betrieb Interesse an familien -

freundlichen Lösungen und ihren betriebswirtschaftlichen Effekten hat. Nach der

erstmaligen, erfolgreichen Durchführung des Audits FAMILIE & BERUF erhält das

Unternehmen ein Grundzertifikat. Nach drei Jahren ist eine Re - Auditierung vorgese -

hen. Das erfolgreich auditierte Unternehmen erhält danach ein auf drei Jahre befri -

stetes Zertifikat, das zu Werbezwecken genutzt werden darf.

 

Die Kosten des Audits setzen sich aus den Kosten für die Entwicklung und den Ko -

sten für die Durchführung zusammen. Die Entwicklungskosten belaufen sich bisher

auf ca. ATS 1,6 Mio. (EURO 116.276,53) und die Durchführungskosten entstehen

durch die finanzielle Unterstützung der externen Beratungs - und Gutachterkosten

seitens des Ressorts gestaffelt nach Mitarbeiterzahl des zu auditierenden Betriebes.

Insgesamt stehen für das Jahr 1999 ATS 2,5 Mio. (EURO 181.682,089 zur Verfü -

gung.

 

ad 7

 

Von der gleichen Intention wie das Audit FAMILIE & BERUF ist auch der Bundes -

wettbewerb zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf des Familienministeriums getra -

gen. Er basiert auf den bereits seit einigen Jahren in Österreich ausgetragenen Bun -

desländerwettbewerben „Frauen - und familienfreundlichste Betriebe des Jahres“.

Ziel des Bundes - und der Landeswettbewerbe ist es, Kategorien und Kriterien für

familienfreundliche betriebliche Maßnahmen bekannt zu machen und die Unterneh -

men für familienfreundliche Initiativen zu sensibilisieren.

 

Das Familienministerium will mit diesen Instrumenten das unternehmerische Inter -

esse an familienfreundlichen Maßnahmen stärken und damit sehr konkret mithelfen,

die Vereinbarkeitsproblematik zu entschärfen.

 

Die Kosten für das Projekt Bundeswettbewerb „Frauen - und familienfreundlichste

Betriebe“ belaufen sich auf ca. ATS 100.000,-- (EURO 7.267,28).

 

Weiters wurden zahlreiche Tagungen zur Sensibilisierung und Bewusstseinsände -

rung auch in Zusammenarbeit mit der Wirtschaft veranstaltet, u.a. sind dies:

•  EU - Tagung „Teilzeitarbeit in Europa - Lösungsmöglichkeiten für Österreich“ am

    24. und 25. April 1997 in St. Pölten (Kosten ca. ATS 600.000,--, EURO

    43.603,70);

•  Mobilzeit - Chance für eine familienfreundliche Arbeitswelt in Wien (Kosten ca.

   ATS 50.000,--, EURO 3.633,64);

•  Veranstaltungen und Maßnahmen im Rahmen der EU - Präsidentschaft Öster -

   reichs (Kosten ATS 1,6 Mio., EURO 116.276,53);

•  Bundeszuschüsse zur Schaffung von Kinderbetreuungsplätzen (2 x ATS 600 Mio.,

   EURO 87.207.401,--).

 

Darüber hinaus wird auf die Beantwortung der Fragen 8, 9 und 10 verwiesen.

 

ad 8

 

Ja und zwar bei zahlreichen Gesetzen.

 

Herausgegriffen werden 3 Beispiele, wo ich und mein Ressort von Beginn an maß -

geblich an einer Verbesserung der entsprechenden Gesetzeslage beteiligt waren:

 

1. Familienpaket der Bundesregierung vom Jänner 1999 in Bad Aussee:

    Dieses Paket enthält zahlreiche Änderungen zur besseren Vereinbarkeit von

    Familie und Beruf, wie z.B. Flexibilisierung der Meldefristen und der Inanspruch -

    nahme hinsichtlich Karenz und Teilzeitbeschäftigung (u.a. Verlängerung der

    Meldefrist für den Vater, zweiter Meldezeitpunkt, zwei Teilungsmöglichkeiten, je -

    derzeitiger Wechsel von Karenz auf Teilzeitbeschäftigung sowie Aufschub von

    drei Monaten Karenz bis zum Schuleintritt des Kindes), Inanspruchnahme des

    Zuschusses zum Karenzgeld auch dann, wenn der Vater des Kindes nicht ge -

    nannt wird, sowie die Schaffung eines eigenständigen Anspruches auf Karen -

    zurlaub für Väter. Die Änderungen werden für Geburten ab 1. Jänner 2000 wirk -

    sam.

2. Mit 1. Jänner 1998 ist die neue Zuverdienstregelung zum Karenzgeld in Kraft

    getreten. Ein Zuverdienst über der Geringfügigkeitsgrenze bei einer vorüberge -

    henden Beschäftigung während der Karenz führt nun zu einer Anrechnung und

    nicht zum gänzlichen Entfall des Karenzgeldes.

3. Im Zuge der Pensionsreform 1997 ist es mir gelungen, eine deutliche Verbesse -

    rung bei der Bewertung der Kindererziehungszeiten zu verhandeln, die im Jahr

    2000 wirksam werden wird.

 

ad 9a

 

Bis auf die ausdrücklichen Regelungen für Väter, gelten alle Maßnahmen, die unter

Punkt 8 angeführt sind, selbstverständlich auch für Alleinerzieherinnen. Im Zuge

der Verhandlungen zum Familienpaket konnte überdies ein weiterer Zweckzu -

schuss für die Schaffung zusätzlicher Kinderbetreuungsplätze beschlossen werden,

im Gesamten sind es mittlerweile ATS 1,2 Mrd. (EURO 87,21 Mio.), die der Bund

zur Schaffung von zusätzlichen Kinderbetreuungsplätzen innerhalb von vier Jahren

investiert haben wird.

 

Gesondert erwähnen möchte ich - da insbesondere für AlleinerzieherInnen von

großer Bedeutung - die von meiner Seite unternommenen Bemühungen zur Ver -

besserung der, in der Sondernotstandshilfe - Verordnung festgelegten Eignungskri -

terien für die Kinderbetreuungseinrichtungen.

 

Nicht vergessen werden darf die Beratungstätigkeit - auch zur besseren Vereinbar -

keit von Familie und Beruf - des Familienservice sowie meiner MitarbeiterInnen in

der Fachabteilung, die häufig von AlleinerzieherInnen in Anspruch genommen wird.

 

Der Vollständigkeit halber erwähne ich auch, dass ich mich im Zuge der Familien -

steuerreform u.a. auch dafür eingesetzt habe, dass die Negativsteuer beim Allein -

erzieherabsetzbetrag auf ATS 5.000,- (EURO 363,36.-) angehoben wurde.

 

ad 9b

 

Ja, denn Familie ist dort, wo Kinder sind.

ad 10

 

Siehe dazu die in Beantwortung der Fragen 8 und 9a aufgezählten Reformen.

 

Alle Maßnahmen des Familienpakets, insbesondere die Erhöhung der Familienbei -

hilfe und des Kinderabsetzbetrages sowie die Einführung des Mehrkindzuschlages

kommen Frauen mit Kinderbetreuungspflichten zugute.

 

Im Rahmen der EU - Präsidentschaft habe ich die Vereinbarkeit zum Hauptthema in

der Familienpolitik gemacht und eine international besetzte Expertentagung einbe -

rufen. Es wurden Schlussfolgerungen ausgearbeitet, die zur weiteren Bearbeitung

des Themas innerhalb der EU - Gremien zur Verfügung stehen und dem Europä -

ischen Parlament bei der Abfassung der Entschließung über den Schutz der Fami -

lie und des Kindes als Anregung gedient haben. Im Rahmen des Nationalen Akti -

onsplanes für Beschäftigung wurden von mir mehrfach Ergänzungen im Interesse

der Erwerbstätigen mit Kinderbetreuungspflichten eingefordert und zwei neue In -

itiativen (Audit FAMILIE & BERUF; Bundeswettbewerb für den frauen - und familien -

freundlichsten Betrieb) mit dem Ziel ins Leben gerufen, einen Anstoß für innovative

familienfreundliche Arbeitsbedingungen auf betrieblicher Ebene zu geben.

 

Vielfach ist es aber auch notwendig, Bewusstseinsarbeit zu leisten. Diesbezüglich

bin ich in einem ständigen Gedankenaustausch mit der Wirtschaft. Es geht darum

zu überzeugen, dass Familienfreundlichkeit als Impuls einer effizienten Unterneh -

mensführung gesehen werden kann und ökonomischer Erfolg nicht im Widerspruch

zu familienfreundlichen Maßnahmen stehen muss. Zu diesem Zweck wurden zahl -

reiche Veranstaltungen durchgeführt und Publikationen herausgegeben.

 

ad 11a

 

Ziel eines ,,Karenzgeldes für alle“ ist eine Abgeltung der elterlichen Betreuungslei -

stung für Kinder unabhängig von einer vorhergehenden (unselbstständigen) Er -

werbstätigkeit. Das Karenzgeld für alle Eltern ist überdies eine Antwort auf die

wachsende Flexiblisierung am Arbeitsmarkt und die Zunahme an dienstneh -

merähnlicher, selbstständiger und geringfügiger Beschäftigung. Frauen in diesen

Beschäftigungsverhältnissen sollten auf Grund fehlender sozialrechtlicher Absiche -

rung nicht auf das Karenzgeld verzichten müssen. Das derzeit noch zum Teil be -

stehende Erwerbsverbot bei Bezug von Karenzgeld soll entfallen, wodurch der

Kontakt mit dem früheren bzw. potenziellen neuen Arbeitgeber erleichtert werden

soll.

 

Die derzeitigen, der besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf dienenden ar -

beits - und sozialversicherungsrechtlichen Regelungen sollen bestehen bleiben.

Darüber hinaus erachte ich noch weitere flankierende Maßnahmen, vor allem sol -

che für den beruflichen Wiedereinstieg und die familienfreundliche Gestaltung der

Arbeitszeiten, als dringend geboten.

 

ad 11b

 

Dass eine Frau, die viele Jahre gearbeitet hat, und dann, weil das zweite oder dritte

Kind zu einem "ungünstigen" Zeitpunkt auf die Welt kommt, keinen Karenzgeldan -

spruch hat, kann ich nicht als fair bezeichnen, ebenso nicht, dass eine Frau keinen

Karenzgeldanspruch hat, weil sie erst nach der Geburt ihrer Kinder berufstätig wur-

de.

 

Der Familienlastenausgleichfonds ist ein Fonds zur Finanzierung von Familienlei -

stungen, die, wie die Familienbeihilfe, der Mutter - Kind - Pass etc. aus gutem Grund

unabhängig von einer Erwerbstätigkeit gewährt werden. Entscheidend ist die Soli -

darität mit jenen, die aktuell Kinder betreuen und für sie sorgen. Mein Konzept sieht

vor, das Karenzgeld in eine reine familienpolitische Leistung umzuwandeln.

 

ad 12

 

Mit dem Karenzgeld für alle soll zunächst einmal die soziale Absicherung auch je -

ner Eltern, die derzeit ohne Unterstützung sind, erreicht werden. An den Maßnah -

men, wie z.B. der Sondernotstandshilfe, die heute zur sozialen Absicherung nach

dem Ende der Karenzzeit gewährt werden, ändert sich dadurch nichts.

ad 13a

 

Ja.

 

ad 13b

 

Ein wichtiger Anreiz für die vermehrte Inanspruchnahme der Karenz durch Väter ist

in der Angleichung des nach wie vor sehr unterschiedlichen Lohnniveaus von

Mann und Frau zu sehen. Für die Familien ist es auch eine ökonomische Frage,

von wem und wie die Karenzzeit in Anspruch genommen werden soll. Wichtig sind

aber auch Maßnahmen zur Flexibilisierung der Inanspruchnahme der Karenz, die in

einem ersten Schritt bereits realisiert werden konnten (siehe Antwort zu Frage 8)

sowie eine Anhebung des Karenzgeldes und dessen Valorisierung. Nicht zuletzt

darf aber auch die Rolle der Bewussteinsbildung nicht außer Acht gelassen wer -

den.

 

ad 13c

 

Hier verweise ich auf die Beantwortung der Frage 8 und auf mehrere Initiativen zur

Bewusstseinsbildung, seien es nun Veranstaltungen oder Kampagnen. Darüber

hinaus ist es mein mehrfach erklärtes Ziel, die Überschüsse des FLAF auch für ei -

ne Anhebung des Karenzgeldes zu verwenden, und nicht, wie es das Finanzmini -

sterium fordert, diese abzuschöpfen.

 

ad 13d

 

Diese Maßnahme wäre verteilungspolitisch höchst problematisch und würde das

unterschiedliche Lohnniveau von Mann und Frau auch noch von der öffentlichen

Hand perpetuieren.

ad 14a

 

Die jeweils nur für ein Jahr zuerkannten finanziellen Mittel konnten 1999 aus budge -

tären Gründen nicht zugesagt werden.

 

ad 14b

 

Jedem Förderungsempfänger wird mitgeteilt, dass die Mittel jeweils nur für ein Jahr

zugesichert werden können. Zu Beginn des Jahres war die tatsächliche budgetäre

Situation noch nicht erkennbar. Das Ablehnungschreiben wurde jedoch bereits am

15. März 1999 abgefertigt.

 

ad 15

 

Hier wird ein grundsätzliches Problem der Gewährung von Fördermitteln gemäß den

Allgemeinen Rahmenrichtlinien des Bundes angesprochen. Auf Grund der Einjährig -

keit des Budgets können Förderungswerber immer nur eine Zusage jeweils für ein

Jahr erhalten. Aus diesem Grund liegen die eingegangenen Beschäftigungsverhält -

nisse in der Verantwortung des jeweiligen Vereins.

 

Zu dem im Ablehnungsschreiben erfolgten Hinweis auf den nationalen Aktionsplan

für Beschäftigung wird festgehalten, dass es sich hierbei um ganz konkrete Projekte

handelt, für deren Durchführung mein Ressort verantwortlich zeichnet.

 

ad 16

 

Diese Frage kann derzeit noch nicht beantwortet werden, weil ein Großteil der Pro -

jekte im Oktober erneut geprüft wird. Bis zu diesem Zeitpunkt wird feststehen, wie

viele der bislang gebundenen Mittel tatsächlich noch für Förderungen frei werden

und somit zur Verfügung stehen.

Darüber hinaus darf ich darauf hinweisen, dass die primäre Zuständigkeit zur Förde -

rung von Frauenberatungsstellen und Frauenprojekten bei der Bundesministerin für

Frauenangelegenheiten angesiedelt ist.

 

ad 17

 

Im Nationalen Aktionsplan für Beschäftigung sind Projekte enthalten, die federfüh -

rend von meinem Ressort umzusetzen sind. Da zusätzliche Geldmittel für diese

Projekte nicht zur Verfügung gestellt wurden, konnte die Realisierung nur mit den

vorhandenen Ressourcen und durch die Verlagerung von Schwerpunkten umgesetzt

werden.

 

ad 18

 

Diese Mittel werden zur Unterstützung von Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit

von Familie und Beruf verwendet. Dazu gehört u.a. die Förderung bei der Durchfüh -

rung des Audits FAMILIE & BERUF, wie auch spezifische Projekte zu diesem The -

ma.

 

ad 19a

 

Grundsätzlich ja, hier darf ich aber auf die in Beantwortung der Frage 15 ausgeführte

Problematik hinweisen.

 

ad 19b

 

Diese Frage kann in der vorliegenden Form nicht beantwortet werden, da es auf die

Inhalte des entsprechenden Gesetzes ankommt.