6340/AB XX.GP
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 6616/J - NR/1999, betreffend verkehrspolitische
Isolierung der Stadt Allentsteig, die die Abgeordneten Petrovic, Freundinnen und Freunde am
14. Juli 1999 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
Zum Motiventeil:
Einleitend darf ich festhalten, dass sich die Stadtgemeinde Allentsteig in unmittelbarer Nähe
der als Franz – Josefs - Bahn bezeichneten ÖBB - Strecke Wien Franz - Josefs - Bahnhof - Gmünd NÖ
befindet. Die Franz - Josefs - Bahn ist bis Absdorf - Hippersdorf zweigleisig, ab Absdorf - Hippers -
dorf eingleisig ausgeführt und durchgehend elektrifiziert. Der Bahnhof Allentsteig ist nördlich
der Stadtgemeinde Allentsteig in einer Entfernung von ca. 3 Kilometer situiert.
In der Nähe der Stadtgemeinde Allentsteig befindet sich der Truppenübungsplatz Allentsteig.
Der Transport eines Großteiles der diesen Truppenübungsplatz nutzenden Truppenteile des
Österreichisches Bundesheeres erfolgt auf dem Schienenweg. Für das Be - und Entladen der
militärischen Fahrzeuge und Ausrüstungen steht die für diesen Zweck errichtete Ladestelle
„Wurmbach“
zur Verfügung.
Zu Frage 1:
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind mir keine Planungen bekannt, die eine mögliche Neutrassie -
rung der Franz - Josefs - Bahn im Bereich der Stadtgemeinde Allentsteig beinhalten.
Zu Frage 2:
Für die Bedienung der Stadtgemeinde Allentsteig im schienengebundenen Personenverkehr
steht derzeit ein 2 - Stunden - Taktverkehr mit Eilzügen sowohl in Richtung Gmünd NÖ als auch
in Richtung Wien Franz - Josefs - Bahnhof zur Verfügung.
Wie mir die Österreichischen Bundesbahnen berichten, wird auf Grund der vorliegenden
aktuellen Marktanalysen mit dem derzeit bestehenden Verkehrsangebot den Verkehrsbedürf -
nissen der Stadtgemeinde Allentsteig bestmöglich entsprochen. In diesem Zusammenhang wird
von den Österreichischen Bundesbahnen angemerkt, dass der Forderung der Stadtgemeinde
Allentsteig zur Erhöhung der Bedienungshäufigkeit nur dann entsprochen werden kann, wenn
die Frage der Bestellung und in weiterer Folge die Frage der Finanzierung einer solchen
zusätzlichen Leistung geklärt ist.
Zu Frage 3:
Diese Frage fällt nicht in die Kompetenz meines Ressorts.