6344/AB XX.GP
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 6636/J betreffend
neobergfreie Mineralrohstoffe, welche die Abgeordneten Petrovic, Freundinnen und Freunde
am 15. Juli 1999 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu den Punkten 1 und 2 der Anfrage:
Die von der Montanbehörde veranlasste Beprobung und Untersuchung der in Betracht
kommenden Lagerstätten ist noch nicht abgeschlossen, sodass diese Fragen derzeit nicht
beantwortet werden können.
Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:
Nach der Bergbauproduktionsstatistik betrug die im Jahre 1997 produzierte Menge an dem
Berggesetz 1975 unterstandenen, grundeigenen mineralischen Rohstoffen 53.146.834
Tonnen.
Antwort zu den Punkten 4 und 5 der Anfrage:
Bisher haben drei Betriebe eine Umwandlung der Abbaufelder in Grubenmaße beantragt.
Bis jetzt wurden 11 Ansuchen um Genehmigung eines Gewinnungsbetriebsplanes für die
Gewinnung von mineralischen Rohstoffen, bei denen bereits feststeht, dass sie zu den
"neobergfreien Mineralrohstoffen“ gehören, gestellt.
Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:
Gewinnungsbewilligungen für ,,neobergfreie“ mineralische Rohstoffe gelten nach § 202 Abs.
8 des Mineralrohstoffgesetzes bis zur rechtskräftigen Umwandlung in Grubenmaße als
Gewinnungsberechtigungen im Sinne des Mineralrohstoffgesetzes. Daher unterliegt die
Ausübung der Bergbautätigkeit den Bestimmungen des Mineralrohstoffgesetzes. Dies
bedeutet unter anderem die Geltung der Bestimmungen des MinroG über
Gewinnungsbetriebspläne, Bergbauanlagen, verantwortliche Personen, des Nachbarschafts -
und Umweltschutzes, usw. Die Anordnung im § 202 Abs. 7 MinroG betreffend die
Weitergeltung (der Stammfassung) des Berggesetzes 1975 bezieht sich nur auf jene
Bestimmungen des Berggesetzes 1975, die auf die geometrische Figur des Abbaufeldes
abstellen. Die Weitergeltung dieser Bestimmungen ist erforderlich, da das MinroG keine
Bestimmungen über Abbaufelder enthält. § 202 Abs. 7 allein bezieht sich sohin nur auf den
geometrischen Umfang von Abbaufeldern ohne Bezugnahme auf Auswirkungen auf den
Nachbarschafts - und Umweltschutz.