6384/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Maria Rauch - Kallat und Kollegen haben am
16. Juli 1999 unter der Nr. 6650/J an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend „Strategie für Österreich" gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Die „Strategie für Österreich“ ist mein - mit Experten erarbeiteter - persönlicher
Diskussionsvorschlag als Bundeskanzler, der zum Ziel hat, nötige
Wirtschaftsreformen für die Zukunft des Standorts Österreich zu diskutieren
und ihre Umsetzung voranzutreiben - über alle Parteigrenzen hinweg. Der
Aufruf ging an alle, denen die künftige Wettbewerbsfähigkeit Österreichs ein
Anliegen ist, an Interessensvertretungen, Vertreter von Wirtschaft und
Wissenschaft, und natürlich auch an alle Parteien. Die SPÖ hat dieses Angebot
genutzt und eine unbestritten sinnvolle Diskussion in einem einzelnen Fall mit
einer Werbemaßnahme unterstützt.
Zu Frage 2:
Die Publikation „Strategie für Österreich“ wurde vom Bundeskanzleramt -
Bundespressedienst beauftragt und bezahlt.
Die Frage 3 scheint in der Anfrage nicht auf.
Zu Frage 4:
Der Ministerrat wurde weder vor noch nach der Präsentation über diese Publi -
kation informiert. Eine Befassung des Ministerrates über Publikationen des
Bundeskanzieramtes oder eines anderen Ressorts ist nicht üblich.
Zu Frage 5:
Ich weise darauf hin, daß gemäß Abschnitt A, Z. 5 des Teils 2 der Anlage zu §
2 des Bundesministeriengesetzes (BGBl. Nr. 76/1986) das Bundeskanzleramt
u.a. mit der Zuständigkeit für „Allgemeine Angelegenheiten der
automationsunterstützten Datenverarbeitung einschließlich der Koordination
ihrer Planung und ihres Einsatzes sowie der Beurteilung von Anwendungen der
automationsunterstützten Datenverarbeitung unter Gesichtspunkten der
Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit und Sparsamkeit sowie der
Verwaltungsreform und des Datenschutzes“ betraut ist. Eine Information des
Ministerrates über diesen rechtlichen Tatbestand erscheint mir entbehrlich.
Der Einsatz moderner Informations - und Kommunikationstechnologien (IKT) in
der öffentlichen Verwaltung dient nicht nur der Effizienzsteigerung innerhalb der
Verwaltung, sondern soll auch den Bürgerinnen und Bürgern und der Wirtschaft
im Kontakt mit der Verwaltung dienen und diesen erleichtern. Im Bericht der
Arbeitsgruppe der Bundesregierung ‚,Informationsgesellschaft“ (Hrsg.
Bundespressedienst, Wien, 1997) wird
ausdrücklich im Kapitel Öffentliche
Verwaltung „die Nutzung neuer Medien für Information und Interaktion
zwischen Verwaltung und Privaten“ als primäres Ziel der Bundesregierung
postuliert. Ein breiter Zugang zu elektronisch verfügbaren Informationen
bedingt jedoch Kenntnisse im Umgang mit IKT‘ die in Österreich noch nicht im
gewünschten Ausmaß in allen Bevölkerungsschichten vorhanden sind. Die
Initiative „Go on, Österreich ans Internet" soll zu einer stärkeren Verbreitung
dieser Kenntnisse beitragen.
Zu Frage 6:
Die in der Antwort zu Frage 5 zitierten Aufgaben werden im Bundeskanzleramt
von den Abteilungen IV/10 (lT - Koordination) und V/3 (Datenschutz, Büro des
Datenschutzrates und der Datenschutzkommission, rechtliche Angelegenheiten
der Verwaltungsreform) wahrgenommen. Mit der Konzeption, Organisation und
Durchführung der Initiative „Go on, Österreich ans Internet“ wurde eine private
Agentur vertraglich beauftragt.
Zu Frage 7:
Die graphische Gestaltung dieser Publikation wurde vom Bundeskanzieramt -
Bundespressedienst an ein Graphikbüro vergeben.
Zu Frage 8:
Wie bereits erläutert, handelt es sich nicht um ein parteipolitisch orientiertes
Programm, sondern um die vom Bundeskanzler der Republik Österreich
entwickelte Grundlage für eine Diskussion, die für dieses Land von essentieller
Bedeutung ist: Daß unser Standort wettbewerbsfähig bleibt, ist von vitalem
Interesse für Wachstum und Beschäftigung in Österreich. Engagement für die
Wettbewerbsfähigkeit Österreichs
sehe ich deshalb nicht nur als mit meinem
Amtsverständnis vereinbar, ich sehe das vielmehr als eine meiner
vordringlichen Aufgaben.
Zu Frage 9:
Die in der ‚Strategie für Österreich“ angesprochenen Maßnahmen beziehen
sich - wie dort auch ausdrücklich erwähnt wird - auf Wirtschaftsreformen, die
notwendig sind, um die Wettbewerbsfähigkeit Österreichs in Zukunft zu
verbessern und zu erhalten.
Zu Frage 10:
Wie Ihnen sicherlich bekannt ist, wurde die Regierungsvorlage über die
Akkreditierung von Bildungseinrichtungen als Privatuniversitäten (Universitäts -
Akkreditierungsgesetz) von Bundesminister Einem am 6. Juni 1999 im
Ministerrat eingebracht und am 14. Juli 1999 im Nationalrat beschlossen.
Zu Frage 11:
Das Bundeskanzleramt hat das von Ihnen erwähnte Inserat nicht bezahlt.