6384/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Maria Rauch - Kallat und Kollegen haben am

16. Juli 1999 unter der Nr. 6650/J an mich eine schriftliche parlamentarische

Anfrage betreffend „Strategie für Österreich" gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu Frage 1:

 

Die „Strategie für Österreich“ ist mein - mit Experten erarbeiteter - persönlicher

Diskussionsvorschlag als Bundeskanzler, der zum Ziel hat, nötige

Wirtschaftsreformen für die Zukunft des Standorts Österreich zu diskutieren

und ihre Umsetzung voranzutreiben - über alle Parteigrenzen hinweg. Der

Aufruf ging an alle, denen die künftige Wettbewerbsfähigkeit Österreichs ein

Anliegen ist, an Interessensvertretungen, Vertreter von Wirtschaft und

Wissenschaft, und natürlich auch an alle Parteien. Die SPÖ hat dieses Angebot

genutzt und eine unbestritten sinnvolle Diskussion in einem einzelnen Fall mit

einer Werbemaßnahme unterstützt.

Zu Frage 2:

 

Die Publikation „Strategie für Österreich“ wurde vom Bundeskanzleramt -

Bundespressedienst beauftragt und bezahlt.

 

Die Frage 3 scheint in der Anfrage nicht auf.

 

Zu Frage 4:

 

Der Ministerrat wurde weder vor noch nach der Präsentation über diese Publi -

kation informiert. Eine Befassung des Ministerrates über Publikationen des

Bundeskanzieramtes oder eines anderen Ressorts ist nicht üblich.

 

Zu Frage 5:

 

Ich weise darauf hin, daß gemäß Abschnitt A, Z. 5 des Teils 2 der Anlage zu §

2 des Bundesministeriengesetzes (BGBl. Nr. 76/1986) das Bundeskanzleramt

u.a. mit der Zuständigkeit für „Allgemeine Angelegenheiten der

automationsunterstützten Datenverarbeitung einschließlich der Koordination

ihrer Planung und ihres Einsatzes sowie der Beurteilung von Anwendungen der

automationsunterstützten Datenverarbeitung unter Gesichtspunkten der

Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit und Sparsamkeit sowie der

Verwaltungsreform und des Datenschutzes“ betraut ist. Eine Information des

Ministerrates über diesen rechtlichen Tatbestand erscheint mir entbehrlich.

 

Der Einsatz moderner Informations - und Kommunikationstechnologien (IKT) in

der öffentlichen Verwaltung dient nicht nur der Effizienzsteigerung innerhalb der

Verwaltung, sondern soll auch den Bürgerinnen und Bürgern und der Wirtschaft

im Kontakt mit der Verwaltung dienen und diesen erleichtern. Im Bericht der

Arbeitsgruppe der Bundesregierung ‚,Informationsgesellschaft“ (Hrsg.

Bundespressedienst, Wien, 1997) wird ausdrücklich im Kapitel Öffentliche

Verwaltung „die Nutzung neuer Medien für Information und Interaktion

zwischen Verwaltung und Privaten“ als primäres Ziel der Bundesregierung

postuliert. Ein breiter Zugang zu elektronisch verfügbaren Informationen

bedingt jedoch Kenntnisse im Umgang mit IKT‘ die in Österreich noch nicht im

gewünschten Ausmaß in allen Bevölkerungsschichten vorhanden sind. Die

Initiative „Go on, Österreich ans Internet" soll zu einer stärkeren Verbreitung

dieser Kenntnisse beitragen.

 

Zu Frage 6:

 

Die in der Antwort zu Frage 5 zitierten Aufgaben werden im Bundeskanzleramt

von den Abteilungen IV/10 (lT - Koordination) und V/3 (Datenschutz, Büro des

Datenschutzrates und der Datenschutzkommission, rechtliche Angelegenheiten

der Verwaltungsreform) wahrgenommen. Mit der Konzeption, Organisation und

Durchführung der Initiative „Go on, Österreich ans Internet“ wurde eine private

Agentur vertraglich beauftragt.

 

Zu Frage 7:

 

Die graphische Gestaltung dieser Publikation wurde vom Bundeskanzieramt  -

Bundespressedienst an ein Graphikbüro vergeben.

 

Zu Frage 8:

 

Wie bereits erläutert, handelt es sich nicht um ein parteipolitisch orientiertes

Programm, sondern um die vom Bundeskanzler der Republik Österreich

entwickelte Grundlage für eine Diskussion, die für dieses Land von essentieller

Bedeutung ist: Daß unser Standort wettbewerbsfähig bleibt, ist von vitalem

Interesse für Wachstum und Beschäftigung in Österreich. Engagement für die

Wettbewerbsfähigkeit Österreichs sehe ich deshalb nicht nur als mit meinem

Amtsverständnis vereinbar, ich sehe das vielmehr als eine meiner

vordringlichen Aufgaben.

 

Zu Frage 9:

 

Die in der ‚Strategie für Österreich“ angesprochenen Maßnahmen beziehen

sich - wie dort auch ausdrücklich erwähnt wird - auf Wirtschaftsreformen, die

notwendig sind, um die Wettbewerbsfähigkeit Österreichs in Zukunft zu

verbessern und zu erhalten.

 

Zu Frage 10:

 

Wie Ihnen sicherlich bekannt ist, wurde die Regierungsvorlage über die

Akkreditierung von Bildungseinrichtungen als Privatuniversitäten (Universitäts -

Akkreditierungsgesetz) von Bundesminister Einem am 6. Juni 1999 im

Ministerrat eingebracht und am 14. Juli 1999 im Nationalrat beschlossen.

 

Zu Frage 11:

 

Das Bundeskanzleramt hat das von Ihnen erwähnte Inserat nicht bezahlt.