6388/AB XX.GP

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 6735/J - NR/1998, betreffend Überflüge, die die

Abgeordneten Petrovic, Freundinnen und Freunde am 6. Oktober 1999 an mich gerichtet haben,

beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

 

Zu den Fragen 1 bis 3:

 

Hinsichtlich des Genehmigungsverfahrens verweise ich auf meine Beantwortung der schrift -

lichen parlamentarischen Anfrage Nr. 6205/J - NR/1999 von der ich eine Kopie beilege.

 

Es wurden folgende Überflüge ausländischer Militärluftfahrzeuge genehmigt:

24.3. bis 31.3.1999                                  643

April 1999                                             2.530

Mai 1999                                               2.449

Mai 1998                                               2.470

 

 

 

Beilage

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 6205/J - NR/1999, betreffend Überfluggenehmi -

gungen, die die Abgeordneten Mag. Pollet - Kammerlander, Freundinnen und Freunde am 5. Mai

1999 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

Zu Frage 1.:

Der Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr ist für Genehmigungen gemäß dem Kriegs -

materialgesetz nicht zuständig. Sobald ersichtlich wird, daß Kriegsmaterial ein - , aus - oder

durchgeführt werden soll, wird der Antragsteller sofort an das zuständige Bundesministerium

für Inneres verwiesen. Bei der Tornado Staffel am 21.1.1999 lagen keine diesbezüglichen

Hinweise vor; der Antrag wurde in dem nach der Grenzüberflugsverordnung vorgegebenen

Verfahren im Wege des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten der Austro

Control GmbH vorgelegt. Des Weiteren darf auf die Beantwortung der Fragen 5, 8 und 9 durch

den Herrn Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten der an ihn gleichlautend ergangenen

parlamentarischen Anfrage Nr. 6204/J - NR/1999 verwiesen werden.

 

Zu Frage 2:

Nach der Grenzüberflugsverordnung wird nur der Ein - , Aus - oder landungslose Überflug

ausländischer (militärischer) Staatsluftfahrzeuge bewilligt. Die Ein - , Aus - und Durchfuhr von

Kriegsluftfahrzeugen (§ 1 Art. III Kriegsmaterialverordnung, BGBl. Nr. 624/l977) wird gemäß

dem Kriegsmaterialgesetz bewilligt, welches nicht in den Zuständigkeitsbereich des Bundes -

ministers für Wissenschaft und Verkehr fällt.

Zu Frage 3:

1997 fanden im gefragten Zeitraum 354 Überflüge statt,

1998 fanden im gefragten Zeitraum 353 Überflüge statt.

 

Zu Frage 4:

1997 fanden im gefragten Zeitraum 1 300 Überflüge statt,

1998 fanden im gefragten Zeitraum 1 296 Überflüge statt.

 

Zu Frage 5:

Dazu darf ich auf die Beantwortung durch den Herrn Bundesminister für auswärtige Angelegen -

heiten der an ihn gleichlautend ergangenen parlamentarischen Anfrage Nr. 6204/J - NR/1999

verweisen.

 

Zu Frage 6:

Die zuständigen österreichischen Behörden stehen mit den US - Behörden in Verhandlung.

 

Zu den Fragen 7 bis 9:

Dazu darf ich auf die Beantwortung durch den Herrn Bundesminister für auswärtige Angelegen -

heiten der an ihn gleichlautend ergangenen parlamentarischen Anfrage Nr. 6204/J - NR/1999

verweisen.