6397/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Andreas Wabl, Freundinnen und Freunde haben

an mich eine schriftliche Anfrage, betreffend „Strafverfahren wegen Wehrgesetz und

Militärgesetz 1996,1997,1998 und betreffend Strafverfahren wegen § 281, § 282

StGB seit 1992“, gerichtet.

 

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

 

Bereits in den Jahren 1994 und 1996 wurden in den wesentlichen Punkten gleich -

lautende schriftliche Anfragen (Zl. 7033/J - NR/1994 sowie Zl. 1433/J - NR/1996) an

mich gestellt, weshalb es mir angebracht erscheint, die nunmehrige Anfrage groß -

teils in der gleichen Art und Weise zu beantworten, um einen wenn auch einge -

schränkten Vergleich mit den seinerzeitigen Daten zu ermöglichen. Ich ersuche um

Verständnis, dass es den meisten der mit der Berichterstattung beauftragten Staats -

anwaltschaften infolge der Kürze der für die Berichterstattung zur Verfügung stehen -

den Zeit nicht möglich war, die Fragen 1 bis 6 zur Gänze in der von den Anfragestel -

lern gewünschten Aufschlüsselung und Vollständigkeit - die dafür notwendigen Da -

ten lassen sich nicht computerunterstützt ermitteln - zu beantworten. So konnten

teilweise die Daten für den bezirksgerichtlichen Bereich nicht bzw. nur für das Jahr

1998 ermittelt werden.

 

Es ist daher auch nur in eingeschränktem Maß möglich, das vorhandene Zahlenma -

terial im Sinne der Fragestellungen zusammenzufassen. Vielfach können daher nur

Untergrenzen („mindestens...“) der angefragten Datenangegeben werden.


 

Das zur Verurteiltenstatistik dargestellte Zahlenmaterial entstammt hingegen der

vom Österreichischen Statistischen Zentralamt jährlich herausgegebenen Gerichtli -

chen Kriminalstatistik, weshalb daraus weit verlässlichere Schlussfolgerungen gezo -

gen werden können.

 

Die in der Anfrage geäußerte Ansicht, die Zahl der wegen des Verdachts der Verge -

hen nach § 281 oder § 282 Angezeigten und strafrechtlich Verfolgten sei „Sprung -

haft angestiegen“, lässt sich aus dem vorhandenen - wenn auch eingeschränkten -

Zahlenmaterial nicht verifizieren; vielmehr ist ein starker Rückgang festzustellen.

 

Unter Berücksichtigung dieser Vorbemerkungen beantworte ich die einzelnen Fra -

gen wie folgt:

 

Zu 1:

Die Zahl der Anzeigen nach dem Militärstrafgesetz und dem Wehrgesetz hat sich in

den Jahren 1996 bis 1998 bei den einzelnen Staatsanwaltschaften wie folgt entwik -

kelt:

 

Anzeigen

1996

1997

1998

Staats -

anwaltschaft

MilStG

WehrG

MilStG

WehrG

MilStG

WehrG

Wien

181

78

141

96

150

63

StA beim JGH

39

0

6

0

32

3

Eisenstadt

91

0

108

0

98

0

St. Pölten

37

0

41

0

27

0

Korneuburg

22

0

56

0

67

0

Krems

26

0

11

0

20

0

Wr. Neustadt

6

0

1

0

54

0

OstA Wien

402

78

364

96

448

66

 

Graz

15

7

41

Klagenfurt

14

0

10

0

104

0

Leoben

18

keine An -

23

keine An -

18

1

 

 

gaben

 

gaben

 

 

OStA Graz

mindestens 47

mindestens 40

164


 

Linz

keine Angaben

31

0

Salzburg

keine Angaben

25

0

Wels

9

0

Keine Angaben

14

0

 

Steyr

keine

Ang.

0

keine

Ang.

0

keine

0

Ried

10

0

5

0

3

0

OStA Linz

mind. 19

0

mind. 5

0

mind.73

0

 

Innsbruck

7

0

11

0

28

0

Feldkirch

8

1

12

0

16

0

OStA Innsbruck

15

1

23

0

44

0

 

Gesamt

mind. 562

mind. 528

mind. 795

 

Zu 2 und 5:

Anzeigen gegen dieselbe Person wegen ein -  und desselben Delikts (1996 - 1998):

 

StA

zweifach

dreifach

mehrfach

Wien

keine Angaben

StA beim JGH

4

0

0

Eisenstadt

1

0

0

St. Pölten

keine Angaben

Korneuburg

0

0

0

Wr. Neustadt

1

0

0

Krems

0

0

0

OstA Wien

mind. 6

0

0

 

Graz

0

0

0

Klagenfurt

0

0

0

Leoben

0

0

0

OStA Graz

0

0

0

 

Linz

0

1

0

Salzburg

1

0

0

Wels

1

0

0

Steyr

keine Angaben

Ried

0

0

0

OStA Linz

mind. 2

mind. 1

0


 

Innsbruck

2

0

0

Feldkirch

0

2

0

OStA Innsbruck

2

2

0

 

Gesamt

mind. 10

mind. 3

0

 

Lediglich in Innsbruck wurde eine Person wegen desselben Delikts zweimal verur -

teilt. Ansonsten kam es - soweit Aufzeichnungen vorliegen zu keinen Mehrfachver -

urteilungen.

 

Zu 3:

Anzahl der Fälle, in denen Strafverfahren eingeleitet wurden:

 

Strafverfahren

1996

1997

1998

StA

MilStG

WehrG

MilStG

WehrG

MilStG

WehrG

Wien

146

68

112

88

144

53

StA beim JGH

9

0

5

0

13

2

Eisenstadt

51

0

63

0

85

0

St. Pölten

31

6

18

0

22

0

Korneuburg

keine Angaben

35

0

Krems

 10

 0

 4

 0

 12

 0

Wr. Neustadt

5

0

1

0

31

0

OStA Wien

mind.

252

mind. 68

mind.

203

mind. 88

342

55

 

Graz

10

6

36

Klagenfurt

10

0

10

0

57

0

Leoben

keine Angaben

14

1

OStA Graz

mind. 20

mind. 16

108

 

Linz

keine Angaben

24

0

Salzburg

keine Angaben

18

0

Wels

6

0

keine Angaben

6

0

Steyr

keine

Ang.

0

keine

Ang.

0

keine

Ang.

0

Ried

10

0

5

0

3

0

OStA Linz

mind.16

0

mind. 5

0

mind. 51

0


 

Innsbruck

6

0

10

0

26

0

Feldkirch

7

1

8

0

4

0

OStA Inns -

bruck

13

1

18

0

30

0

 

Gesamt

mind. 370

mind. 330

mind. 586

 

Zu 4 und 8:

Die Anzahl der rechtskräftigen Verurteilungen nach dem Militärstrafgesetz bzw. dem

Wehrgesetz kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Die Daten stam -

men aus der - jährlich vom Österreichischen Statistischen Zentralamt veröffentlich -

ten - Gerichtlichen Kriminalstatistik.

 

Straftatbestand

1996

1997

1998

§ 7 MilStG (Nichtbefolgung

87

118

61

des Einberufungsbefehles)

 

 

 

§ 8 MilStG (Unerlaubte Ab -

189

167

162

wesenheit)

 

 

 

§ 9 MilStG (Desertion)

51

19

39

§ 10 MilStG (Herbeiführung

-

2

-

der Dienstuntauglichkeit)

 

 

 

§ 11 MilStG (Dienstentzie -

2

2

2

hung durchTäuschung)

 

 

 

§§ 12,14 MilStG (Ungehor -

41

20

7

sam)

 

 

 

§ 22 MilStG (Körperverlet -

3

6

2

zung einesVorgesetzten)

 

 

 

§ 24 MilStG (Vorsätzliche

15

17

12

Wachverfehlung)

 

 

 

§ 31 MilStG (Militärischer

8

8

15

Diebstahl)

 

 

 

§ 36 MilStG (Körperverlet -

6

4

3

zung von Untergebenen)

 

 

 

sonstige Straftatbestände

-

-

-

Des MilStG

 

 

 

§§ 57, 58 WehrG

7

8

6


 

Hinsichtlich der Freisprüche sowie der Einstellungen ergeben die Berichte der

Staatsanwaltschaften folgendes Bild:

 

Verfarens -

ergebnisse

1996

1997

1998

StA

Frei -

spruch

Einstel -

lung

Frei -

spruch

Einstel -

lung

Frei -

spruch

Einstel -

lung

Wien

keine

Ang.

45

keine

Ang.

45

keine

Ang.

54

StA beim JGH

0

2

0

1

0

13

Eisenstadt

4

10

2

12

1

33

St.Pölten

1

16

0

30

18

 

Korneuburg

keine Angaben

2

16

Krems

0

4

0

4

1

2

Wr. Neustadt

keine Angaben

OStA Wien

mind. 5

mind. 77

mind. 2

mind. 92

mind.4

mind. 136

 

Graz

keine Angaben

3

keine

 

 

 

Ang.

Klagenfurt

0

3

0

2

0

32

Leoben

keine Angaben

0

2

OStA Graz

0

mind. 3

0

mind. 2

3

mind. 34

 

Linz

keine Angaben

1

10

Salzburg

keine Angaben

1

7

Wels

0

0

keine Angaben

0

0

Steyr

keine

Ang.

0

keine

Ang.

0

keine

Ang.

0

Ried

0

2

0

1

0

0

OStA Linz

0

mind. 2

0

mind. 1

mind. 2

17

 

Innsbruck

 0

 2

 0

 6

 1

 6

Feldkirch

 0

 6

 0

 5

 0

 13

OStA Inns -

bruck

 0

 8

 0

 11

 1

 19

 

Gesamt

 mind. 5

 mind. 90

 mind. 2

 mind. 106

 mind. 10

 mind. 206


 

Zu 6:

Nach der Gerichtlichen Kriminalstatistik wurden im Jahr 1996 insgesamt 403

Personen von österreichischen Strafgerichten nach dem Militärstrafgesetz verur -

teilt, darunter 36 Jugendliche. In 271 Fällen wurde eine Geldstrafe (davon 62 be -

dingt und 18 teilbedingt), in 116 Fällen eine Freiheitsstrafe (davon 94 bedingt und 4

teilbedingt) verhängt. In drei Fällen wurde von der Verhängung einer Zusatzstrafe

nach § 40 StGB abgesehen. In 10 Fällen wurde der Ausspruch einer Strafe nach

§ 13 JGG vorbehalten. Es wurden 36 Geldstrafen bis zu 30 Tagessätzen, 109 Geld -

strafen zwischen 30 und 60 Tagessätzen, 105 Geldstrafen zwischen 60 und

180 Tagessätzen sowie 6 Geldstrafen im Ausmaß von über 180 Tagessätzen ver -

hängt. Das Ausmaß der verhängten Freiheitsstrafen betrug in 27 Fällen weniger als

einen Monat, in 45 Fällen zwischen einem und drei Monaten, in 22 Fällen zwischen

drei und sechs Monaten und in 18 Fällen zwischen sechs und zwölf Monaten.

 

Im Jahr 1997 wurden insgesamt 364 Personen von österreichischen Strafgerichten

nach dem Militärstrafgesetz verurteilt, darunter 27 Jugendliche. In 278 Fällen wur -

de eine Geldstrafe (davon 62 bedingt und 14 teilbedingt), in 78 Fällen eine Frei -

heitsstrafe (davon 63 bedingt und 4 teilbedingt) verhängt. In drei Fällen wurde von

der Verhängung einer Zusatzstrafe nach § 40 StGB abgesehen. In 5 Fällen wurde

der Ausspruch einer Strafe nach § 13 JGG vorbehalten. Es wurden 43 Geldstrafen

bis zu 30 Tagessätzen, 132 Geldstrafen zwischen 30 und 60 Tagessätzen, 84 Geld -

strafen zwischen 60 und 180 Tagessätzen sowie 5 Geldstrafen im Ausmaß von über

180 Tagessätzen verhängt. Das Ausmaß der verhängten Freiheitsstrafen betrug in

20 Fällen weniger als einen Monat, in 39 Fällen zwischen einem und drei Monaten

und in 15 Fällen zwischen drei und sechs Monaten.

 

Im Jahr 1998 wurden insgesamt 305 Personen von österreichischen Strafgerichten

nach dem Militärstrafgesetz verurteilt, darunter 26 Jugendliche. In 215 Fällen wur -

de eine Geldstrafe (davon 35 bedingt und 10 teilbedingt), in 84 Fällen eine Frei -

heitsstrafe (davon 66 bedingt und 4 teilbedingt) verhängt. In 4 Fällen wurde der

Ausspruch einer Strafe nach § 13 JGG vorbehalten. Es wurden 34 Geldstrafen bis

zu 30 Tagessätzen, 91 Geldstrafen zwischen 30 und 60 Tagessätzen sowie 80

Geldstrafen zwischen 60 und 180 Tagessätzen verhängt. Das Ausmaß der verhäng -

ten Freiheitsstrafen betrug in 23 Fällen weniger als einen Monat, in 26 Fällen zwi -

schen einem und drei Monaten, in 12 Fällen zwischen drei und sechs Monaten, in

18 Fällen zwischen sechs und zwölf Monaten und in einem Fall zwischen einem und

drei Jahren.


 

Angaben über das genaue Ausmaß der im Einzelfall verhängten Strafen lassen sich

der Gerichtlichen Kriminalstatistik nicht entnehmen. Diese enthält diesbezüglich nur

mediatisierte, in Kategorien gegliederte Angaben. Über das Ausmaß der teilbedingt

verhängten Geld -  und Freiheitsstrafen enthält die Gerichtliche Kriminalstatistik eben -

falls keine Angaben.

 

Eine nähere Gliederung nach den einzelnen Straftatbeständen des MilStG und des

WehrG für die Jahre 1996 und 1997 ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.


Die angefügte Tabelle konnte nicht gescannt werden !!


 

Zu 7:

Zu dieser Frage verweise ich auf die Beantwortungen der bereits in den Jahren

1994 und 1996 eingebrachten und in diesem Punkt gleichlautenden schriftlichen An -

fragen (7033/J - NR/1994; 1433/J - NR/1996) verweisen. Meine Ansicht dazu hat sich

nicht geändert. Ich betone neuerlich, dass weder die Untersuchungshaft noch eine

wiederholte Bestrafung in Fällen der Verweigerung des Wehrdienstes der Auseinan -

dersetzung mit Andersdenkenden dient, sondern sich ausschließlich an den straf -

rechtlichen Zwecken orientieren soll.

 

Zu 9 und 10:

Zu den Anzeigen und Strafverfahren wegen der §§ 281 und 282 StGB konnte von

einem Großteil der Staatsanwaltschaften keine verlässliche statistische Auswertung

vorgenommen werden. Lediglich die Staatsanwaltschaft Wien lieferte nach Jahren

aufgeschlüsselte Daten (eine Aufschlüsselung nach dem Geschlecht der Angezeig -

ten ist leider nicht möglich; eine Untergliederung nach den einzelnen Paragraphen

wurde nicht vorgenommen). Am Landesgericht für Strafsachen Wien sind derzeit

noch 66 Strafverfahren nach den §§ 281 und 282 StGB anhängig

 

 

§§ 281 und 282 (StA Wien)

 

Anzeigen

Einstellungen

1990

54

28

1991

254

6

1992

408

41

1993

169

36

1994

473

200

1995

119

1

1996

194

9

1997

18

2

1998

20

2


 

Zu 11:

Die Anzahl der rechtskräftigen Verurteilungen nach den §§ 281 und 282 StGB ist

der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Die Daten stammen aus der Gerichtli -

chen Kriminalstatistik und erfassen das Bundesgebiet.

 

 

rechtskräftige Verurteilungen

 

§ 281 StGB

 § 282 StGB

 

Zusammen

Männlich

Weiblich

Zusammen

Männlich

Weiblich

1990

-

-

-

-

-

-

1991

-

-

-

-

-

-

1992

-

-

-

-

-

-

1993

1

1

-

1

-

1

1994

-

-

-

1

1

-

1995

-

-

-

39

23

16

1996

-

-

-

96

61

35

1997

-

-

-

41

24

17

1998

-

-

-

2

2

-

 

 

Zu 12:

Aus der Gerichtlichen Kriminalstatistik ist ersichtlich, dass im Jahr 1993 ein Mann

nach § 281 StGB (Aufforderung zum Ungehorsam gegen Gesetze) zu einer beding -

ten Freiheitsstrafe zwischen einem und drei Monaten verurteilt wurde.

 

Eine detaillierte Aufgliederung der nach § 282 StGB (Aufforderung zu mit Strafe be -

drohten Handlungen und Gutheißung mit Strafe bedrohter Handlungen) verhängten

Sanktionen bietet die angeschlossene Tabelle.


 

Die angeführte Tabelle konnte nicht gescannt werden !!