648/AB

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 643/J-NR/96 betreffend die schulische Integration behinderter Kinder, die die Abgeordneten Mag.  Walter POSCH und GenossInnen am

22.     Mai 1996 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

1.       Wie ist die Entwicklung der Zahl der integrativen Klassen seit 1990 aufgeschlüsselt nach Bundesländern?

 

Antwort:

 

Österreichweit zeigt sich ein deutliches Wachstum während der letzten Jahre.  Der Anstieg betrug vom Schuljahr 1993/94 auf 1994/95 bundesweit 150 Klassen (44 %), von 1994/95 auf 1995/96 125 Klassen (25 %).  Die Aufschlüsselung nach einzelnen Bundesländern befindet sich in Beilage 1.

 

2.       Wieviele Förder(klein)klassen gibt es seit 1990 aufgeschlüsselt nach Bundesländern?

 

Antwort:

 

Dieses Schulversuchsmodell wurde vor allem in Oberösterreich erprobt.  Bundesweit fand es jedoch kein größeres Echo.  Nähere Angaben sind der Beilage 2 zu entnehmen.

 

3.       Wieviele Stützlehrer betreuen seit 1990 wieviele Kinder aufgeschlüsselt nach Bundesländern?

Antwort:

 

Eine einigermaßen präzise Fassung der betreuten Kinder stößt insofern an ihre Grenzen, als eine Aufnahme oder ein Entfall der sonderpädagogischen Förderung auch im Laufe eines Schuljahres erfolgen kann.  Dies gilt in besonderem Maß für verhaltensauffällige Kinder, bei welchen häufig kurzfristig Interventionen gesetzt werden.  Bei sinnes- oder körperbehinderten Kindern steht vielfach der Beratungs- und Hilfsmittelaspekt im Vordergrund, sodaß keine kontinuierliche Förderung stattfindet.  Sowohl bei der Schülerzahl als auch bei den aufgewendeten Lehrerwochenstunden is eine deutliche Steigerung zu beobachten.  In Beilage 2 befinden sich nähere Angaben.

 

 

4.       Welche Mittel wurden für die behindertengerechte Adaptierung von baulichen Gegebenheiten seit 1993 aufgewendet?

 

Antwort:

 

Die behindertengerechte Adaptierung von Schulen ist Angelegenheit der Schulerhalter.  Eine detaillierte Antwort kann daher nicht gegeben werden.  Vom Institut für Schul- und Sportstätten­bau wurde eine Empfehlung "Behindertenfreundliche Schulgebäude" erarbeitet.

 

 

5.       Wie entwickeln sich die Schülerzahlen an den Sonderschulen. seit 1990?

 

Antwort:

 

Während der Dekade 1980 - 1990 zeigt sich ein deutlicher Rückgang der Schülerzahlen an den Sonderschulen (siehe Beilage 3).

 

Im Schuljahr 1990/91 betrug die Zahl der Sonderschüler 18.322 und 1994/95 18.672. Auf den ersten drei Schulstufen ist ein deutlicher Rückgang feststellbar (siehe Beilage 2).

 

 

6.       Gibt es evaluierte Ergebnisse über die Leistungen von behinderten und nichtbehinderten Kindern in integrativen Klassen?

 

Antwort:

 

Alle bisherigen Untersuchungen zeigen, daß sich die Leistungen der Kinder in integrativen Klassen nicht von anderen Klassen unterscheiden.

Sowohl von den wissenschaftlichen Begleitern der Bundesländer als auch vom Zentrum für Schulversuche und Schulentwicklung wurden und werden die integrativen Schulversuche untersucht und evaluiert.  Der im Mai 1996 erschienene Bericht zu den sonderpädagogischen Zentren befindet sich in der Beilage 4.

 

 

7.       Halten Sie die Beurteilung und Zuteilung sowie die Betreuung der Kinder durch die Leiter der sonderpädagogischen Zentren für ausreichend bzw. gibt es evaluierte Ergebnisse im Umgang mit der 15.  SCHOG-Novelle in bezug auf Schulpsychölogen,

 

Schulärzte und SPZ-Leiter?

 

Antwort:

Eine Bildungswegentscheidung wird nicht von den Leitern der sonderpädagogischen Zentren vorgenommen, sondern von den Eltern und in weiterer Folge vom Bezirksschulrat.  Der SPZ-Leiter hat..auch keine Kinder zu betreuen, sondern die integrativ eingesetzten Lehrer.  Da sich die Einrichtung der Sonderpädagogischen Zentren im Aufbau befindet, gibt es auch verschiedene Ergebnisse der Begleitforschung, die von den Schulversuchszentren durchgeführt wird.

8.       Gibt es aufgrund der Sparmaßnahmen der Bundesregierung Kürzungen bei den Zuteilungen von Sonderpädagogen?

 

Antwort:

 

Aufgrund der Vereinbarung mit den Ländern gemäß Artikel 15a Bundes-Verfassungsgesetz wird die Anzahl der Sonderpädagogen nach der Anzahl der Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf bemessen.  In diesem Bereich sind gemäß der Vereinbarung Kürzungen nicht möglich; es ist diesbezüglich auch keine Änderung im Sinne von Einsparungen vorgesehen.

 

27 Seiten Beilage nicht gescannt