653/AB
Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche Anfrage der Abgeordneten Schuster und Kollegen vom 13. Juni 1996, Nr. 704/j, betreffend strukturelle Entwicklung der Einzelrichtmengen bei Milch, beehre ich mich folgendes mitzuteilen:
Zu Frage 1:
Die gestiegene Milchlieferung im Jahr 1995 gegenüber dem Jahr 1994 ist vor allem darauf zurückzuführen, daß das vor dem Beitritt bestehende Marktordnungsinstrumentarium (insbesondere freiwillige Lieferrücknahme) ausgelaufen ist. Da die Lieferrücknahmeprämie entsprechend dem Ausmaß der reduzierten Anlieferung seit dem EU-Beitritt nicht mehr gewährt werden darf, hat kein Anreiz mehr bestanden, geringere Mengen anzuliefern, sondern vielmehr die gemäß EUVorschriften zugeteilten Anlieferungs-Referenzmengen bestmöglich
auszunutzen. Eine direkte Auswirkung der gestiegenen Milchlieferleistung auf die Höhe der Einzelrichtmenge besteht nicht, bei Über schreiten der individuellen Anlieferungsreferenzmenge, bzw. soweit nach erfolgter österreichweiter Saldierung der individuellen Überlieferungen mit den Unterlieferungen anderer Milcherzeuger die Gesamtgarantiemenge für Anlieferungen überschritten wird, hat der Milcherzeuger für die Überlieferung die Zusatzabgabe zu entrichten.
Zu Frage 2:
Die Größenstruktur stellt sich wie folgt dar (ohne Berücksichtigun der Almbetriebe):
Größenklasse Anzahl der Mengen/to Anteil an Ge-
in kg Lieferanten samtmenge
< 10.000 kg 13.663 89,966,3 3,9 %
> 10.000 - 20.000 20.204 297,361,5 12,88%
> 20.000 - 50.000 29.334 943,623,8 40,89%
> 50.000 - 100.000 11.997 798,990,5 34,62%
> 100.000 1.377 178,043,2 7,71-%
(Anm.: < kleiner; > größer)
Zu Frage 3:
Das Volumen der seit dem EU-Beitritt gehandelten Referenzmengen beträgt 63.225 to.
Zu Frage 4:
Die Größenstruktur der Betriebe, die Referenzmengen erwerben, stellt sich wie folgt dar:
Größenklasse Anzahl der Mengen/to Anteil an Ge-
in kg Lieferanten samtmenge
< 10.000 kg 107 786,9 0119%
> 10.000 - 20.000 418 6,606,8 1,58%
> 20.000 - 50.000 2.516 90,408,4 21,59%
> 50.000 - 100.000 2.977 209,493,7 50,03%
> 100.000 842 111.41111 26,61%
Zu Frage 5.:
Die- Größenstruktur der zugekauften Referenzmengen beträgt:
Größenklasse Anzahl der Mengen/to Anteil an Ge-
in kg Lieferanten samtmenge
< 10.000 kg 5.292 27,891,7 51,77%
> 10.000 - 20.000 1.270 17,360,3 32,22%
> 20.000 - 50.000 289 8,064,7 14,97%
> 50.000 - 100.000 9 564,0 1,05%
> 100.000 0 0 0
Zu Frage 6:
Die Referenzmengenanteile, die bei Handelbarkeiten mit Wirksamkeit vor dem 1.April 1996 für die einzelstaatliche Reserve einbehalten wurden, betragen rund 6.200 to. In diesem Zusammenhang ist anzuführen, daß die in der einzelstaatlichen Reserve vorhandenen Mengen für das Sonderzuteilungsverfahren gemäß den Bestimmungen der 18a bis 18e der Milchgarantiemengen-Verordnung (BGB1.Nr. 189/1996 sowie BGB1.Nr. 257/1996) zur Zuteilung an bestimmte Milcherzeugergruppen, die durch die Übernahme des EU-Milchquotensystems benachteiligt wurden, verwendet werden.
Zu Frage 7:
Die erzielten Einsparungen sind nicht konkret bezifferbar. Bezüglich des Arbeitsanfalls darf ich mitteilen, daß in einem 12-Monats-Zeitraum mit der Überprüfung der knapp 6900 Erwerber, der entsprechenden Anzahl der Referenzmengen-Abgeber und den erforderlichen Kontakten mit den 120 betroffenen Abnehmerunternehmungen der Milchwirtschaft alleine in der AM-A fast 3 Personen beschäftigt sind. Durch den Entfall des Einbehalts erübrigen sich insbesondere nachprüfende Abrechnungen samt dem damit verbundenen Schriftverkehr und den erforderlichen Korrekturen, z.B. im Zusammenhang mit den degressiven Ausgleichszahlungen bei Milch. Durch die Verminderung des Verwaltungsaufwands können die bisher ausschließlich mit der Überprüfung der Handelbarkeit beschäftigen Personen beitragen, daß eine raschere Abwicklung der sonstigen Förderungsmaßnahmen erfolgt.