653/AB

 

 

Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie bei­geschlossene - schriftliche Anfrage der Abgeordneten Schuster und Kollegen vom 13.  Juni 1996, Nr. 704/j, betreffend strukturelle Entwicklung der Einzelrichtmengen bei Milch, beehre ich mich folgendes mitzuteilen:

 

 

Zu Frage 1:

 

Die gestiegene Milchlieferung im Jahr 1995 gegenüber dem Jahr 1994 ist vor allem darauf zurückzuführen, daß das vor dem Beitritt bestehende Marktordnungsinstrumentarium (insbesondere freiwillige Lieferrücknahme) ausgelaufen ist.  Da die Lieferrücknahmeprämie ent­sprechend dem Ausmaß der reduzierten Anlieferung seit dem EU-Beitritt nicht mehr gewährt werden darf, hat kein Anreiz mehr bestan­den, geringere Mengen anzuliefern, sondern vielmehr die gemäß EU­Vorschriften zugeteilten Anlieferungs-Referenzmengen bestmöglich

auszunutzen.  Eine direkte Auswirkung der gestiegenen Milchlieferleistung auf die Höhe der Einzelrichtmenge besteht nicht, bei Über schreiten der individuellen Anlieferungsreferenzmenge, bzw. soweit nach erfolgter österreichweiter Saldierung der individuellen Überlieferungen mit den Unterlieferungen anderer Milcherzeuger die Gesamtgarantiemenge für Anlieferungen überschritten wird, hat der Milcherzeuger für die Überlieferung die Zusatzabgabe zu entrichten.

 

 

Zu Frage 2:

 

Die Größenstruktur stellt sich wie folgt dar (ohne Berücksichtigun der Almbetriebe):

 

            Größenklasse   Anzahl der       Mengen/to       Anteil an Ge-

            in kg     Lieferanten                   samtmenge

 

            < 10.000 kg     13.663 89,966,3          3,9 %

            > 10.000 - 20.000       20.204 297,361,5        12,88%

            > 20.000 - 50.000       29.334 943,623,8        40,89%

            > 50.000 - 100.000     11.997 798,990,5        34,62%

            > 100.000       1.377   178,043,2        7,71-%

 

(Anm.:  < kleiner; > größer)

 

 

 

 

Zu Frage 3:

 

Das Volumen der seit dem EU-Beitritt gehandelten Referenzmengen beträgt 63.225 to.

 

 

Zu Frage 4:

 

Die Größenstruktur der Betriebe, die Referenzmengen erwerben, stellt sich wie folgt dar:

 

            Größenklasse   Anzahl der       Mengen/to       Anteil an Ge-

            in kg     Lieferanten                   samtmenge

 

            < 10.000 kg     107      786,9   0119%

            > 10.000 - 20.000       418      6,606,8            1,58%

            > 20.000 - 50.000       2.516   90,408,4          21,59%

            > 50.000 - 100.000     2.977   209,493,7        50,03%

            > 100.000       842      111.41111       26,61%

 

 

Zu Frage 5.:

 

Die- Größenstruktur der zugekauften Referenzmengen beträgt:

 

            Größenklasse   Anzahl der       Mengen/to       Anteil an Ge-

            in kg     Lieferanten                   samtmenge

 

            < 10.000 kg     5.292   27,891,7          51,77%

            > 10.000 - 20.000       1.270   17,360,3          32,22%

            > 20.000 - 50.000       289      8,064,7            14,97%

            > 50.000 - 100.000     9          564,0   1,05%

            > 100.000       0          0          0

 

 

Zu Frage 6:

 

Die Referenzmengenanteile, die bei Handelbarkeiten mit Wirksamkeit vor dem 1.April 1996 für die einzelstaatliche Reserve einbehalten wurden, betragen rund 6.200 to.  In diesem Zusammenhang ist anzu­führen, daß die in der einzelstaatlichen Reserve vorhandenen Mengen für das Sonderzuteilungsverfahren gemäß den Bestimmungen der 18a bis 18e der Milchgarantiemengen-Verordnung (BGB1.Nr. 189/1996 sowie BGB1.Nr. 257/1996) zur Zuteilung an bestimmte Milcherzeugergruppen, die durch die Übernahme des EU-Milchquotensystems benachteiligt wurden, verwendet werden.

 

Zu Frage 7:

 

Die erzielten Einsparungen sind nicht konkret bezifferbar.  Bezüglich des Arbeitsanfalls darf ich mitteilen, daß in einem 12-Monats-Zeitraum mit der Überprüfung der knapp 6900 Erwerber, der entsprechenden Anzahl der Referenzmengen-Abgeber und den erforderlichen Kontakten mit den 120 betroffenen Abnehmerunternehmungen der Milchwirtschaft alleine in der AM-A fast 3 Personen beschäftigt sind.  Durch den Entfall des Einbehalts erübrigen sich insbesondere nachprüfende Abrechnungen samt dem damit verbundenen Schriftverkehr und den erforderlichen Korrekturen, z.B. im Zusammenhang mit den degressiven Ausgleichszahlungen bei Milch.  Durch die Verminderung des Verwaltungsaufwands können die bisher ausschließlich mit der Überprüfung der Handelbarkeit beschäftigen Personen beitragen, daß eine raschere Abwicklung der sonstigen Förderungsmaßnahmen erfolgt.