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Die unter Zl 125/J-NR/ 1996 am 1. Februar 1996 gestellte Anfrage der Abgeordne-

ten Apfelbeck betreffend Wiedereinbringung von verfallenen Rechnungshofberichten

beehre ich mich, wie folgt zu beantworten:

 

Vorbemerkung

 

Da die parlamentarische Behandlung seiner Berichte im Interesse des Rechnungshofes

gelegen ist, halte ich grundsätzlich eine Wiedervorlage jener verfallenen Berichte für

angezeigt. denen - aufgrund des Auslaufens der angefragten Legislaturperioden - bislang

eine parlamentarische BehandIung weder im Rechnungshofausschuß noch im Plenum

des Nationalrates zuteil werden konnte.

 

In diesem Zusammenhang darf ich unter Bezugnahme auf die den konkreten Frage-

stellungen vorangehenden Ausführungen der genannten parlamentarischen Anfrage

allerdings mitteilen, daß der unter Punkt 3 ('Weder im Ausschuß noch im Plenum des NR

behandelt") angeführte und in der XVIII. GP eingebrachte Bericht des Rechnungshofes

über das Ergebnis seiner Erhebungen betreffend die durchschnittlichen Einkommen so-

wie die zusätzlichen Leistungen für Pensionen bei Unternehmungen und Einrichtungen

der öffentlichen Wirtschaft des Bundes in den Jahren 1991 und 1992 (Einkommensbe-

 

richt 1991/ 1992) auf der Tagesordnung der Sitzungen des Rechnungshofausschusses vom

9. März 1994, vom 20. Mai 1994, vom 30. Juni 1994 und vom 5. Juli 1994 stand und dem

Ausschuß Anlaß zu Erörterungen insbesondere über die Prüfungszuständigkeit des

Rechnungshofes betreffend die Bank Austria und deren Tochtergesellschaften bot.

 

zu 1) und 2)

"Werden Sie in der XX. GP verfallene Berichte der XVIII. GP und der XIX. GP wieder

einbringen und wennja. welche Berichte sollen wieder eingebracht werden?"

 

"Wann soll welcher Bericht wieder eingebracht werden?"

 

Wie in den Vorbemerkungen dargelegt, wird der Rechnungshof jene von ihm in der

XVIII. und in der XIX. Gesetzgebungsperiode eingebrachten Berichte, die bislang weder

im Rechnungshofausschuß noch im Plenum des Nationalrates behandelt. wurden, dem

Nationalrat der XX. Gesetzgebungsperiode wiedervorlegen.

 

In diesem Sinne habe ich bereits am 28. Februar 1996

 

- als Reihe Bund 1996/2 den Tätigkeitsbericht des Rechnungshofes über das Verwal-

tungsjahr 1994 und

 

- als Reihe Bund 1996/3 die Wahrnehmungsberichte des Rechnungshofes über die Bank

für Tirol und Vorarlberg AG, die Bank für Kärnten und Steiermark AG, die Post- und

Telegraphendirektion für Oberösterreich und Salzburg in Linz, das Fernmeldebüro für

Oberösterreich und Salzburg in Linz. die Museumsquartier-Errichtungs- und Betriebs-

gesmbH. den Krankenanstalten-Zusammenarbeitsfonds und das Allgemeine Kranken-

haus Wien

 

dem Nationalrat wiedervorgelegt.

Der in der XIX. Gesetzgebungsperiode dern Nationalrat vorgelegte Bericht des Rechnungs-

hofes über das Ergebnis seiner Erhebungen betreffend die durchschnittlichen Einkom-

rnen sowie die zusätzlichen Leistungen für Pensionen bei Unternehmungen und Einrich-

tungen irn Bereich der öffentlichen Wirtschaft des Bundes in den Jahren 1993 und 1994

(Einkommensbericht 1993/ 1994) wurde dem Nationalrat der XX. Gesetzgebungsperiode

am 21. März 1996 wieder vorgelegt.

 

zu 3)

.Wie hoch sind die Kostenfür die Wiedereinbtingung der einzelnen Berichte?"

 

Die Österreichische Staatsdruckerei hat dem Rechnungshof an Druckkosten für die

Reihe Bund 1996/2 (Wiedervorlage des Tätigkeitsberichtes 1994) S 57.233 und für die

Reihe Bund 1996/3 (Wiedervorlage von Wahrnehmungsberichten) S 28.732 in Rechnung

gestellt: für den Einkommensbericht 1993/ 1994 ist eine Rechnung über S 6.842 zu

erwarten.

 

Hiezu komrnen die - dem Rechnungshof nicht bekannten - Kosten der von der Parla-

mentsdirektion für ihren Bereich zusätzlich in Auftrag gegebenen und auch aus ihren

Haushaltsmitteln zu bestreitenden zusätzlichen Druckstücke der jeweiligen Berichte des

Rechnungshofes.

 

zu 4)

"Sofern Sie keinen det. vetfallenen Berichte wieder einbt.ingen wollen. warum verzich-

ten Sie darauf?"