671/AB

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Rudolf Anschober, Freundinnen und Freunde haben am 22.  Mai 1996 unter der Nr. 617/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Wasserschutz in Oberösterreich gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:

 

 

 

"l. Welche konkreten Informationen über die

Pestizidkonzentrationen in Oberösterreich und den einzelnen Regionen Oberösterreichs liegen der Ministerin im Detail vor?  In welchen Regionen in den Jahren 1990 bis 1995 jeweils vor?  In welchen Regionen wurden in den Jahren 1990 bis 1995 jeweils die entsprechenden gesetzlichen Grenzwerte für welchen Zeitraum und mit welchen Konzentrationen überschritten?

 

2.       Welche Untersuchungsergebnisse für den Bereich Oberösterreich liegen der Ministerin bezüglich den Bereichen Nitrit und Nitrat für den Raum Oberösterreich. bzw. für die einzelnen Regionen des Bundeslandes Oberösterreich mit welchen konkreten Werten vor?

 

3.       In welchen Bereichen des Bundeslandes für 1990 bis 1995 jeweils vor?

 

4.       In welchen Bereichen Oberösterreichs und welchen konkreten Regionen wurden in den Jahren 1990 bis 1995 jeweils die Nitrat- bzw.  Nitritgrenzwerte mit welchen konkreten Werten überschritten?

 

5.       Wann und mit welcher konkreten Gültigkeitsdauer wurde eine Ausnahmegenehmigung für welche konkreten

          Wasserversorgungsunternehmungen erteilt?  Wie lange sind diese einzelnen        Ausnahmegenehmigungen gültig?  Wie lautete die Begründung für diese           Ausnahmeverordnungen und auf welcher gesetzlichen Basis stehen sie?

 

6.       Wie beurteilt die Ministerin die 1989 gesetzlich in der Trinkwassernitratverordnung gesetzlich fixierten Etappenschritte über die in 3 Etappen gesenkten Nitratgrenzwerte und mit welcher Begründung wurde ab 1999 der Nitratgrenzwert auf 30 mg reduziert?

 

7.       Welche Informationen besitzt die Ministerin über die Pläne bezüglich Grundwassersanierungsgebieten in Oberösterreich, in welchen konkreten Bereichen sind Sanierungsgebiete geplant?  Ab welchem Zeitpunkt wäre auf Grund der gesetzlichen Situation es bereits möglich gewesen, Grundwassersanierungsgebiete einzureichen?  Welche konkreten Grundwassersanierungsgebiete wurden in Oberösterreich bereits verordnet?

 

8.       Wie sieht die gesetzliche Situation bezüglich Entschädigung von Landwirten in Grundwassersanierungsgebieten aus?  Welche konkreten Entschädigungsmittel stehen dabei zur Verfügung?  Welche Initiativen werden hier seitens der Europäischen Union bzw. seitens der Bundesregierung gesetzt?"

 

 

 

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

 

 

Zu den Fragen 1 bis 5:

 

Da auch die Kontrolle von Trinkwasser (als Lebensmittel) in mittelbarer Bundesverwaltung zu besorgen ist, habe ich den Herrn Landeshauptmann von Oberösterreich um einen Bericht zu den gestellten Fragen ersucht.  Ich schließe den entsprechenden Bericht von Landesrat Dr. Achatz meiner Anfragebeantwortung bei und werde auch die darin in Aussicht gestellte weitere Antwort zu Frage 5 unverzüglich nach ihrem Einlangen dem Parlament übermitteln.

Darüber hinaus liegt mir die in Kopie angeschlossene "Kurzinformation zur Wasserversorgung" vor.

 

Zu Frage 6:

 

In der Mitte der 80er Jahre wurde die Situation der Belastung der Grundwässer, die zur Trinkwassergewinnung herangezogen werden, problematisch.  Aufgrund der damals in manchen Gebieten vorhandenen hohen Belastung des Grundwassers konnten die Zielvorstellungen (angestrebte Grenzwerte) nicht unmittelbar vorgeschrieben werden, um in den betroffenen Gebieten die Errichtung von Trinkwassernotversorgungen und die Errichtung von Wasseraufbereitungsanlagen mit ihren potentiellen hygienischen Problemen zu vermeiden.

Die angestrebten Grenzwerte mußten daher in der Trinkwasser ­Nitratverordnung (BGBl.  Nr. 557/1989) stufenweise gesenkt werden.

 

Zu den Fragen 7 und 8:

 

Die Vorschreibung von Sanierungsgebieten erfolgt nach den Bestimmungen des Wasserrechtsgesetzes und liegt in alleiniger Kompetenz des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft.  Auch Entschädigungen im Rahmen der landwirtschaftlichen Produktion liegen in seiner Zuständigkeit.  Er ist auch für die Übernahme und den Vollzug diesbezüglicher EU-Regelungen verantwortlich.  Ich verweise daher zu dieser Frage auf die Ausführungen des Herrn Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft zu der an ihn gerichteten Anfrage Nr. 626/J.

 

 

 

 

Betrifft:               Parlamentarische Anfrage des Abgeordneten Anschober betreffend Wasserschutz In Oberösterreich; zu GZ 30.004/19-III/9/96

 

 

Sehr geehrte Frau Bundesminister!

 

 

Zum dortigen Ersuchen vom 10.  Juni 1996, in unserem Büro eingetroffen am 03.  Juli 1996, wird folgende Stellungnahme abgegeben:

 

Zu Frage 1 - 4:

 

Grundsätzlich muß zwischen der Grundwassergüte und der "Trinkwassersituation" unterschieden werden.  Während für den Bereich des Grundwassers als Güteanforderung die Grundwasserschwellenwerte festgesetzt sind, bei deren Überschreitungen allenfalls Sanierungsgebiete gemäß den Vorgaben der Grundwasserschwellenwertverordnung einzu­richten sind, fällt das Lebensmittel Trinkwasser unter die Bestimmungen des Lebensmittelrechtes.  Die Festsetzung von Trinkwassergrenzwerten wie z.B. durch die Nitratverordnung fällt ebenso wie deren Überwachung in die Zuständigkeit des Bundesministers für Gesundheit bzw. der zuständigen Sanitätsbehörden, nicht aber der Wasserrechtsbehörden.

 

Systematische Auswertungen der Trinkwassermeßergebnisse sind für Oberösterreich nicht verfügbar.  Weder können die Sanitätsbehörden im Bereich ihrer Kompetenz entsprechende Daten bereitstellen, noch liegen systematische Auswertungen aus dem Bereich der Gewässeraufsicht auf.  Hier werden zwar im Rahmen der Gewässeraufsicht ca. 800 öffentliche Wasserversorgungsanlagen evident gehalten, sie werden jedoch nur anlagenbezogen von den zuständigen Fachdienststellen begutachtet und nach Erfordernis die entsprechenden Veranlassungen getroffen.

 

Systematische Untersuchungen der Grundwasserqualität in Oberösterreich liegen erst seit Inkrafttreten der Wassergüteerhebungsverordnung vor.  Diese Messungen wurden ab dem Jahr 1992 100 Meßstellen begonnen; nunmehr werden aus 260 Meßstellen vierteljährliche Probennahmen auf einen umfangreichen Parametersatz (insbesondere Nitrat, Nitrit, ausgewählte Pestizide wie z.B. Atrazin und Desethylatrazin) durchgeführt.

Die in der parlamentarischen Anfragen gestellten Fragen können lediglich aufgrund dieser Grundwasseruntersuchung gemäß Wassergüteerhebungsverordnung beantwortet werden,

wobei nochmals auf den Unterschied zwischen Grundwasser und

Trinkwasser hinzuweisen ist.  Die konkrete Auswertung der vorliegenden Meßergebnisse sowohl für Oberösterreich gesamt als auch für die einzelnen Regionen kann innerhalb der angegebenen Frist leider nicht vorgenommen werden.

Jedoch wird darauf hingewiesen, daß diese Daten in gleicher Art beim Umweltbundesamt in Wien EDV-mäßig erfaßt sind und dort aufliegen.  Falls erwünscht werden diese Daten jedoch sobald als möglich zur Verfügung gestellt.

Von seiten der Beratungsstelle des ob. Wassergenossenschaftsverbandes liegen Informationen Über

Hausbrunnenuntersuchungen für die Jahre 1991 - 1995 vor.  Bis jetzt wurden ca. 10.000 Brunnen untersucht.

Für Nitrat und Triazine ergeben sich folgende Auswertungsergebnisse.

Nitrat:

Probenanzahl: 9.226             bis 25 mg/l:         69% > 25 bis 50 mg/l: 22% über 50 mg/l: 9%

 

Triazine:   (Summenparameter Pestizide)

 

Probenanzahl: 2.901             bis 0,1 ug/l:        84% über 0,1 ug/l:       16%

 

Bei den Untersuchungen zeigte sich, daß vor allem die bautechnische Ausführung der Hausbrunnen mit sehr großen Mängeln behaftet ist, und so in vielen Fällen die Trinkwasserqualität, vor allem in bakteriologischer Hinsicht, nicht gegeben ist.  Hier wurden die Hausbrunnenbezitzer angehalten, diese Mißstände zu beseitigen.

 

Zu Frage 5:

 

Hinsichtlich der Zahl der Bewilligungen nach der Trinkwasserausnahmeverordnung wurde das Schreiben zuständigkeitehalber an die Abteilung Sanitäts- und Veterinärrecht zur Bearbeitung weitergeleitet.  Eine Antwort steht noch aus, sie wird nach Eintreffen umgehend übermittelt.