673/AB

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Schuster und Kollegen haben am 22. Mai 1996 unter der Nr. 631/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Alkoholmißbrauch in Österreich gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:

 

 

 

"l. Sind Ihnen die oben genannten Zahlen bekannt?

 

2.    Wie hoch ist der Ihnen bekannte geschätzte

volkswirtschaftliche Schaden durch Alkoholmißbrauch in Österreich?

 

3.    Welche konkreten bewußtseinsbildenden Maßnahmen haben Sie seit Ihrem Amtsantritt gesetzt, um die Öffentlichkeit über die Gefahren des überhöhten Alkoholkonsums zu informieren?

 

4.    Welche langfristigen Projekte zur Einschränkung des Alkoholkonsums bei gefährdeten Personengruppen gibt es von Ihrem Ressort?

 

5.    Was tun Sie zur Bekämpfung des steigenden Jugendalkoholkonsums?

 

6.    Welche Behandlungsmöglichkeiten für Alkoholkranke gibt es in Österreich?  Wie leicht ist der Zugang dazu?

 

7.    Wieviele Behandlungsplätze stehen in Österreich für Alkoholkranke zur Verfügung?  Wieviel kostet eine Therapie den Kranken?  Wieviel kosten diese Einrichtungen die öffentliche Hand?"

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

 

 

Zu Frage 1:

 

Die in der Präambel erwähnten Zahlen sind mir bekannt, wobei die Zahl der Alkoholgefährdeten meist sogar etwas höher angegeben wird.

 

Zu Frage 2:

 

Aussagen über die volkswirtschaftliche Dimension von Alkoholkrankheit bzw. -mißbrauch können nur auf Schätzungen beruhen.

Neben den direkten, die Aufwendungen im Gesundheitswesen betreffenden Kosten sind jedenfalls auch indirekte Kosten, wie der Verlust von Ressourcen für die Wirtschaft, in Rechnung zu stellen.  Gänzlich unquantifizierbar sind jene Schäden, die dem Betroffenen und seiner unmittelbaren Umgebung durch Leid und Chancenverlust erwachsen.

Im Rahmen der Publikation über die Ergebnisse einer Fachtagung, die von der Univ.-Klinik für Psychiatrie in Innsbruck gemeinsam mit der Gesellschaft für psychische Gesundheit im Jahr 1992 veranstaltet worden war, ergab eine Schätzung, daß von den monetär quantifizierbaren, durch Substanzmittelmißbrauch und andere psychiatrische Erkrankungen hervorgerufenen Schäden Alkoholkrankheit bzw. -mißbrauch etwa ein Viertel der Gesamtkosten verursachen.

 

Zu Frage 3:

 

Mein Ressort trägt seit Jahren durch Herausgabe von themenspezifischen Broschüren kontinuierlich zur Information der Bevölkerung über die mit übermäßigem Alkoholkonsum verbundenen Gefahren bei.  Zuletzt wurden im Jahr 1994 die Broschüre "Der ganz normale Alkoholkonsum und seine gesundheitlichen Folgen" für das breite Publikum und "Früherkennung der gesundheitlichen Folgen des normalen Alkoholkonsums" für Ärzte publiziert.

 

Zu Frage 4:

 

Die Bekämpfung des Alkoholmißbrauches muß als Anliegen der Gesellschaft an sich gesehen werden, wobei nur im Zusammenwirken aller maßgeblichen öffentlichen und privaten Stellen Erfolge zu erzielen sein werden.  Im Sinne einer langfristigen Konzeption wird es Aufgabe des

Gesundheitsressorts sein, neben der erwähnten kontinuierlichen Information der Bevölkerung diesen Stellen entsprechendes wissenschaftlich fundiertes Material zur Verfügung zu stellen und die Zusammenarbeit zu fördern.

 

In diesem Sinn hat mein Ressort eine Repräsentativerhebung bzw. eine Studie über den Konsum von Alkohol und psychoaktiven Stoffen in Österreich in Auftrag gegeben, die vom Ludwig Boltzmann-Institut für Suchtforschung gemeinsam mit dem IMAS­Institut durchgeführt wurde.  Diese Studie befindet sich derzeit in Druck und wird allen maßgeblichen Stellen zur Verfügung gestellt werden.

 

Frage 5:

 

Anzeichen, die für einen Anstieg des Jugendalkoholkonsums sprechen, liegen aufgrund der erwähnten Studie nicht vor.  Im übrigen verweise ich auf die Beantwortung der Fragen 3 und 4.

 

Zu Frage 6:

 

Es gibt in Österreich mehrere Sonderanstalten zur stationären Behandlung Alkoholkranker (Wien: Anton-Proksch-Institut,

Vorarlberg:         Maria Ebene, Kärnten: Treffen bei Villach,

Oberösterreich:   Traun, Salzburg Stadt und Ybbs an der Donau).

 

Für bestimmte Formen der Alkoholkrankheit stehen die neun psychiatrischen Krankenanstalten, die beiden psychiatrischen Abteilungen und die drei Universitätskliniken für Psychiatrie zur Verfügung.

 

In jedem Bundesland gibt es mehrere Alkoholberatungsstellen, die auch zum Teil ambulante Behandlungen durchführen.

 

Zu frage 7:

 

Mein Ressort verfügt über keine diesbezüglichen Daten.  Da Alkoholismus schon seit vielen Jahren als Krankheit eingestuft wird, erfolgt die Bezahlung im Rahmen der Krankenversicherung und verursacht dem Einzelnen keine direkten Kosten.