674/AB

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Kiss und Kollegen haben am 22.  Mai 1996 unter der Nr. 635/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Auszüge aus dem Vereinsregister" gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:

"l.       Worauf führen Sie die unzumutbaren Wartezeiten für Auszüge aus dem Vereinsregister zurück?

 

2.       Was werden Sie unternehmen, um derartige Fristen auf ein erträgliches Maß zu reduzieren?

 

3.       Ist geplant, das Vereinsregister zur Verkürzung solcher Wartezeiten auf automationsunterstützte Führung umzustellen?

 

4.       Wenn ja, wann?  Wenn nein, warum nicht?"

 

 

 

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

 

Zu den Fragen 1 bis 4:

 

Die Vereinsbehörden sind durchwegs bemüht, die an sie herangetragenen Anliegen ohne unnötigen Aufschub zu erledigen.  Die in Einzelfällen von den Betroffenen als unzumutbar empfundenen Wartezeiten für die Ausstellung einer Bestätigung gemäß § 12 Abs. 3 des Vereinsgesetzes sind auf die große Zahl dieser Anliegen sowie darauf zurückzuführen, daß hiefür Mittel der Büroautomatisation nur beschränkt zur Verfügung stehen.

Allerdings finden in meinem Ressort bereits seit geraumer Zeit Vorarbeiten für eine Neufassung des Vereinsgesetzes statt.  Im Rahmen dieser legistischen Maßnahme ist auch die Schaffung der Rechtsgrundlage für ein automationsunterstützt geehrtes zentrales Vereinsregister beabsichtigt.  Durch dessen Einsatz könnten die Fristen für die Ausstellung von Amtsbestätigungen sicherlich beträchtlich verkürzt werden.

Zum genauen Zeitpunkt der Einführung des zentralen Vereinsregisters kann derzeit keine verbindliche Aussage getroffen werden.  Die Umstellung sollte aber noch in dieser Legislaturperiode erfolgen.