679/AB

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Monika Langthaler, Freundinnen und Freunde haben am

23. Mai 1996 unter der Nr. 681/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend

"öffentlich zugängliche Informationsangebote über Online-Datenbanken und elektronische

Informationsnetze" gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:

 

"l.    Welche Daten und Informationen Ihres Ministeriums und zugehöriger Dienststellen sind über welche elektronischen Einrichtungen (Datenbanken, Internet etc.), in welchem Umfang und zu welchen Kosten öffentlich zugänglich?

 

2.    In welchem Umfang beabsichtigen Sie, dieses öffentlich zugängliche Angebot

a)    bis Ende 1996 und

b)    bis Ende 1997

       auszuweiten?

 

3.    In der EUROBASES-Datenbank werden Vorschläge der EU-Kommission zu Richtlinien

       und Verordnungen öffentlich zugänglich gemacht.

       Wie weit werden bereits jetzt seitens Ihres Ministeriums Gesetzes- und Verordnungsentwürfe samt der dazu im Rahmen des Begutachtungsverfahrens abgegebenen Stellungnahmen auf elektronischem Wege veröffentlicht?

 

4.    Beabsichtigen Sie, in Zukunft sämtliche Gesetzes- und Verordnungsentwürfe Ihres Ministeriums samt der dazu im Rahmen des Begutachtungsverfahrens abgegebenen Stellungnahmen auf elektronischem Wege zu veröffentlichen?  Wenn ja, in welcher Form und ab wann?  Wenn nein, warum nicht?

 

 

5.    Erachten Sie es für sinnvoll, in Massenverfahren, in denen ein größerer Personenkreis Parteienstellung besitzt, Bürgern die Möglichkeit zu bieten, Einwände, Rechtsmittel etc. auch auf elektronischem Wege anbringen zu können und wie beurteilen Sie diesbezüglich die Bestimmungen des § 13 Abs. 1 AVG?"

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

 

Zu den Fragen 1 und 2:

 

 

Derzeit sind in meinem Ressort noch keine Daten und Informationen über elektronische Einrichtungen öffentlich zugänglich.

 

Im Bereich der Gruppe IV/Zivildienst ist jedoch in unmittelbarer Zukunft beabsichtigt, im Rahmen eines Pilotprojektes eine Home Page im World Wide Web (Internet) zum Thema Zivildienst zur Verfügung zu stehen.  In der ersten Version werden etwa 20 - 25 Seiten an­geboten, die vor allem über den Weg zum Zivildienst und die Rechte und Pflichten eines Zivildieners informieren.  Ferner werden wichtige Kontaktadressen sowie ein Überblick über die Struktur der Zivildienstverwaltung geboten.

 

Es ist beabsichtigt, die Home Page interaktiv zu gestalten, sodaß die Möglichkeit besteht, auf diesem Wege dem Bundesministerium für Inneres Mitteilungen (z.B. Ergänzungsvorschläge für das Informationsangebot) zu machen.

 

Das Pilotprojekt wird bis Ende 1996 von der Technischen Universität Wien unterstützt, indem hierfür ein Account auf einem der Universitätsserver kostenlos zur Verfügung gestellt wurde.  Bis dahin fallen nur die Kosten für ein Modern und dessen Benutzung über das öffentliche Fernsprechnetz an.

 

Für das Jahr 1997 ist geplant, dieses Informationsangebot entsprechend den bis dahin gewonnenen Erfahrungen zu erweitern.  Weiters wird die Möglichkeit erwogen, Wahlergebnis­Daten im Wege des Internet (World Wide Web) zu veröffentlichen.

 

 

Zu den Fragen 3 und 4:

 

Derzeit werden in meinem Ressort noch keine Gesetzes- und Verordnungsentwürfe auf elektronischem Wege veröffentlicht.

 

Grundsätzlich stehe ich einer Veröffentlichung dieser Entwürfe im Rahmen eines Begut­achtungsverfahrens im Wege einer Home Page positiv gegenüber; die Möglichkeit eines Pilotversuches bei einem der nächsten legistischen Projekte wird daher derzeit geprüft.

 

 

Skeptisch stehe ich hingegen einer Veröffentlichung von Stellungnahmen im Internet gegenüber, solange die Probleme der Authentizität dieser Stellungnahmen noch nicht ausreichend geklärt sind.

 

 

Zu Frage 5:

 

In meinem Ressort werden keine Massenverfahren, in denen ein größerer Personenkreis Parteistellung besitzt, durchgeführt.  Im übrigen verweise ich auf die Beantwortung der Anfrage

675/J durch den Herrn Bundeskanzler.