692/AB

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Wabl, Freundinnen und Freunde haben am 23.  Mai 1996 unter der Nr. 668/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Einnahmen aus Inseratengeschäften" gerichtet. Diese aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

In der Einleitung zur vorliegenden Anfrage wird die Möglichkeit unterstellt, das Bundesministerium für Landesverteidigung hätte sich bei seinen Entscheidungen über die Vergabe von Aufträgen durch Inserateneinschaltungen von Lieferfirmen in der "Österreichischen Militärischen Zeitschrift" (ÖMZ) und in der Zeitschrift "Der Offizier" beeinflussen lassen.  Hiezu ist zu bemerken, daß zwischen Beschaffungsvorgängen des Bundesheeres und Inserateneinschaltungen von Lieferfirmen in den genannten Zeitschriften nicht der geringste Zusammenhang besteht und derartige Überlegungen der Anfragesteller , jeder sachlichen Grundlage entbehren. Tatsache ist, daß beide bisher veröffentlichten Sonderberichte des Rechnungshofes über das Beschaffungswesen des Bundesheeres (vgl.  HI-39/XX.GP und IR-12/XX.GP) keinerlei Hinweise auf eine unkorrekte Beschaffungspolitik meines Ressorts erbrachten. Im übrigen ist anzumerken, daß in den vorerwähnten Zeitschriften Firmen verschiedenster Provenienz und nicht nur Anbieter von Waffen und Ausrüstungsgegenständen inserieren.

 

Im einzelnen beantworte ich die vorliegende Anfrage wie folgt:

Zu 1, 3 und 5:

Die Einnahmen der ÖMZ aus sämtlichen Inseratenschaltungen verschiedenster Firmen betrugen im Zeitraum zwischen 1988 bis 1992 jährlich zwischen rund 140.000 und 240.000 Schilling.  Eine einzelweise Bezifferung dieser Inserateneinnahmen, bezogen auf die von den Anfragestellern genannten Firmen, ist aus Gründen des Datenschutzes nicht möglich.  Abgesehen davon wurden bis zu der von mir veranlaßten Neuorganisation der ÖMZ im Jahre 1993 darüber keine gesonderten Aufzeichnungen im Bundesministerium für Landesverteidigung geführt, weil die Produktionskosten dem Ressort vom seinerzeitigen Verleger

 

lediglich im Wege eines Pauschalbetrages, der sich am Verkaufserlös und den Inserateneinnahmen orientierte, gutgeschrieben wurden.

 

Auch im Hinblick auf die verhältnismäßig geringe Höhe dieser Inserateneinnahmen erscheint der Vorwurf, das Ressort hätte sich bei der Auftragsvergabe zugunsten einer inserierenden Firma beeinflussen lassen, nicht haltbar.

 

Zu 2, 4 und 6:

 

Im angeführten Zeitraum beliefen sich die Ausgaben an die Firma Steyr auf rund 2,7 Mrd.  S, die Firma Bofors auf rund 1,7 Mrd.  S und die Firma Oerlikon auf rund 1,3 Mrd.  S.

 

Zu 7:

 

Medieninhaber der Zeitschrift "Der Offizier" ist der gemeinnützige Verein "Österreichische Offiziersgesellschaft".  Die Beantwortung dieser Frage bildet daher keinen Gegenstand der Vollziehung meines Ressorts.