693/AB

Die Abgeordneten zum Nationalrat Schuster, Dr. Feurstein und Kollegen haben am 23. Mai 1996 unter der Nummer 654/J-NR/1 996 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Berücksichtung der Bevölkerungsentwicklung" gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:

1. Sind Sie bereit, die Bevölkerungsentwicklung seit der letzten Volkszählung in Form einer Registerzählung feststellen zu lassen, um dadurch die Voraussetzungen für eine entsprechende Berücksichtigung dieser Entwicklung im Rahmen des Finanzausgleichs zu schaffen?

2. Wenn ja, wann könnte diese Registerzählung stattfinden?

3 Wenn nein, aus weichen Gründen sind Sie gegen eine solche Registerzählung?"

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 bis 3:

Eine Registerzählung könnte auf folgende Weise verwirklicht werden:

· Dezentrale Registerzählung durch die Gemeinden und Sammlung der Ergebnisse;

zentrale Registerzählung.

Eine dezentrale Registerzählung wäre technisch jederzeit möglich. Die Meldebehörde hätte zu einem bestimmten Stichtag den Bevölkerungsstand (Personen mit Hauptwohnsitz) aus dem lokalen Melderegister auszuzahlen. Die gemeindeweise ermittelten Ergebnisse müßten zusammengeführt werden. Eine gesetzliche Grundlage, dies anzuordnen, fehlt jedoch.

Voraussetzung für die Durchführung einer zentralen Registerzählung wäre die Übernahme der Daten aus einem automationsunterstützt geführten zentralen Melderegister. Sie hätte den Vorteil gesicherter Datenqualität. Allerdings tritt § 16 des Meldegesetzes 1991 - in dieser Bestimmung ist ein zentrales Melderegister, die einzige aus heutiger Sicht geeignet erscheinende Grundlage für eine Registerzählung, normiert - erst am 1. Jänner 1998 in Kraft.

Da außerdem derzeit alle EDV-Ressourcen, die meinem Ressort zur Verfügung stehen, für die Umsetzung des Schengener Vertragswerkes eingesetzt werden müssen, sind die Möglichkeiten der Realisierung eines zentralen Melderegisters bei den bestehenden budgetären Vorgaben eingeschränkt. Dessen ungeachtet prüft mein Ministerium derzeit die Möglichkeiten, die kommende Volkszählung anders als mit einem zentralen Melderegister, etwa durch Nutzung der durch die Wanderungsstatistik geschaffenen Infrastruktur, zu unterstützen. Ob dabei auch Voraussetzungen für eine Berücksichtung im Rahmen des Finanzausgleiches entstehen, ist der Beurteilung des in dieser Angelegenheit auf Bundesseite ausschließlich zuständigen Bundesministeriums für Finanzen vorbehalten.